Was gibt es neues im Versicherungsrecht?

Wir bleiben für Sie am Ball!

Das Recht ist wandelbar. Es ist stetigen Veränderungen unterworfen, da sich die allgemeinen Wertvorstellungen, die Lebensbedingungen, der technische Fortschritt und die wirtschaftlichen Gegebenheiten in einer Gesellschaft ändern. Doch nicht nur die Gesetze werden ständig vom Gesetzgeber angepasst und überarbeitet, auch durch die Rechtsprechung wird das Recht weiterentwickelt und vervollständigt. Rechtsbegriffe, die bis dato interpretationsbedürftig waren, werden durch Gerichte ausgefüllt und richtungsweisende Wertungen getroffen.

Um sein Recht erfolgreich durchsetzen zu können, muss man es kennen. Aus diesem Grund informieren wir hier regelmäßig über aktuelle Entscheidungen der Justiz.

Jürgen Wahl Focus TOP Rechtsanwalt 2024 Verischerungsrecht Offenbach

Versicherungsrecht Offenbach

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Schon mal etwas von einer „Hole-In-One“-Versicherung gehört?

25. März 2014

Schon mal etwas von einer „Hole-In-One“-Versicherung gehört? – Falls nein, sind Sie vermutlich kein passionierter Golfspieler! Zu den absoluten Exoten auf dem Versicherungsmarkt zählt die sogenannte „Hole-In-One-Versicherung“. Als „Traum jeden Golfers“ bezeichnet das sogenannte „Hole In One“ das Spielen einer Bahn mit einem einzigen Schlag, also das „Einlochen“ des Abschlags. Nur mit einer gehörigen Portion […]

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Überschuldung durch Beitragsrückstände in der privaten Krankenversicherung

18. März 2014

Beitragsschulden in der privaten Krankenversicherung können schnell zu einer sozialen Überforderung führen. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ (KVBetrSchG) einen sogenannten „Notlagentarif“ für privat Krankenversicherte eingeführt.

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Hohe Schadensersatzforderungen gegen Clerical Medical wegen verschwiegener Quersubventionierung

18. März 2014

Die Investmentgesellschaft Clerical Medical hat ihre Kunden nur unzureichend über die Quersubventionierung ihrer Fonds aufgeklärt. Dies stellte das Landgericht Darmstadt in seinem Urteil 17 O 529/11 vom 29. Oktober 2013 fest und verurteilte das Unternehmen, einen Schadensersatz in Höhe von 348.347,00 Euro an den Kläger zu zahlen.

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Die Unfallversicherung muss auch zahlen, wenn ein bloßer Dornenstich unerwartet zum Tod führt

11. März 2014

Der Stich einer Rosendorne ist „von außen auf den Körper wirkend“ und fällt somit unter einen Zusammenstoß des eigenen Körpers mit Sachen, Tieren oder mit Personen. Schließt die Unfallversicherung eine Leistung bei „geringfügigen Hautverletzungen“ aus, so muss sie im Zweifel beweisen, dass kein tieferliegendes Gewebe verletzt wurde, um einen Haftungsausschluss geltend machen zu können. So […]

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