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Betriebsunterbrechungsversicherung

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Bei Problemen mit Ihrer privaten Unfallversicherung: Rechtsanwalt Jürgen Wahl steht Ihnen als Fachanwalt für Versicherungsrecht zur Seite.

Wenn die Produktion stillsteht oder der Abverkauf der produzierten Waren nicht mehr möglich ist, wenn Betriebsstätten geschlossen werden müssen oder aus anderem Grund der Geschäftsbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann, stellt dies für jedes Unternehmen ein existenzbedrohendes Risiko dar. Laufende Kosten wie Löhne, Gehälter, Mieten etc. können bei ausbleibenden Einnahmen schnell zum Insolvenzrisiko werden. Um sich gegen die Risiken eines Betriebsausfalls oder einer Betriebsunterbrechung absichern zu können, bieten viele Versicherer sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherungen oder Betriebsausfallversicherungen an.

Wenn der Betrieb durch Feuer, Wasser, Sturm oder andere Schadensfälle stillsteht, soll die Betriebsunterbrechungsversicherung den finanziellen Schaden abfangen.
In der Praxis treten jedoch häufig Schwierigkeiten auf.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Versicherungsrecht und berät Sie gerne bei Problemen mit Ihrem Versicherer.

Passionate – Dedicated – Professional

Warum eine spezialisierte Kanzlei bei Problemen mit der Betriebsunterbrechungsversicherung?

  • Fachkenntnis komplexer Vertragsbedingungen und deren rechtlicher Auslegung
  • Erfahrung im Umgang mit Versicherern und deren typischen Taktiken
  • Prüfung und Anfechtung fehlerhafter Gutachten
  • Schnelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden
  • Vertretung außergerichtlich und vor Gericht, falls die Versicherung nicht zahlt

So sichern wir Ihre wirtschaftliche Existenz – wenn es darauf ankommt.

Laura Geisbauer
Ablehnung

Die häufigsten Probleme mit der Versicherung

Ein unerwarteter Schaden wie Feuer, Wassereinbruch oder Sturm kann den Betrieb von heute auf morgen lahmlegen. In solchen Fällen soll die Betriebsunterbrechungsversicherung die finanziellen Folgen abfedern. Doch oft entstehen gerade hier die größten Schwierigkeiten mit der Versicherung.

  • Leistungsablehnung mit dem Hinweis auf angebliche Ausschlüsse oder fehlende Voraussetzungen
  • Verzögerte Regulierung, die die Liquidität und laufende Kosten gefährdet
  • Kürzung der Entschädigung, etwa durch zu niedrige Bewertung des Schadens oder verkürzte Ausfallzeiten
  • Streit über die Schadensursache (z. B. ob Feuer, Wasser oder Pandemie tatsächlich gedeckt ist)
  • Unklare Vertragsklauseln, die von Versicherern zu ihren Gunsten ausgelegt werden
  • Fehlerhafte oder einseitige Gutachten, die den Anspruch erheblich mindern

Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Versicherung leistet, was Ihnen zusteht – damit Ihr Unternehmen schnell wieder handlungsfähig ist.

Ihre Anwälte für Versicherungsrecht

Vertrauen Sie auf unsere ExpertiseErfolgeMandantenorierung

Rechtsanwalt Jürgen Wahl ist seit mehr als zehn Jahren im Versicherungsrecht tätig und setzt sich konsequent für Mandanten ein, deren Versicherer Leistungen verweigern. Vertrauen Sie auf seine fachliche Kompetenz, sein Verhandlungsgeschick und eine offene, realistische Einschätzung Ihrer Situation.

43

Jahre Erfahrung

>3000

Gewonnene Fälle

>89%

Erfolgsquote

100%

Mandantenorientiert

Fachanwälte für Versicherungsrecht & Medizinrecht

So helfen wir Ihnen konkret

Wenn die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt oder Leistungen kürzt, kann das für ein Unternehmen existenzbedrohend sein. Als spezialisierte Kanzlei für Versicherungsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen:

  • Prüfung Ihrer Versicherungsunterlagen und Einschätzung der Erfolgschancen
  • Direkte Verhandlungen mit der Versicherung, um Verzögerungen und Kürzungen zu verhindern
  • Überprüfung von Gutachten und Beauftragung unabhängiger Expertisen
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und vor Gericht
  • Klare und transparente Begleitung während des gesamten Verfahrens

Unser Ziel: Wir sichern Ihre Existenzgrundlage und sorgen dafür, dass Ihr Betrieb schnellstmöglich wieder auf festen Beinen steht.

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Laura Geisbauer

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K. Winter

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Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Melis Uyanik

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Rechtsanwaltsfachangestellte

Unsere Team-Kennzahlen

Vertrauen Sie auf unsere Durchsetzungskraft.

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43

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Mandate im Versicherungsrecht

Unsere zufriedenen
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Mehr Informationen

Noch mehr Informationen rund um das Thema Betriebsunterbrechungs- bzw. Betriebsausfallversicherung.

Wissenswertes zur Betriebsausfallversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung

1. Betriebsausfallversicherung

In vielen Unternehmen kann der Geschäftsbetrieb nur durch die Arbeitskraft eines Berufsträgers (zum Beispiel Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Arzt oder Zahnarzt) oder aufgrund der besonderen Spezialisierung des Inhabers aufrechterhalten werden. Wird diese Person, der eine zentrale Schlüsselfigur im Unternehmen zukommt, arbeitsunfähig oder ist aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, führt dies unweigerlich zu erheblichen finanziellen Einbußen des Unternehmens. Der Geschäftsbetrieb kann dann nicht aufrechterhalten werden. Es kommt zum Betriebsausfall/Praxisausfall.

Trotz weiterlaufender Kosten können Gewinne aufgrund des Stillstandes der Geschäftstätigkeit nicht realisiert werden. Bestenfalls kann es gelingen, durch Anstellung einer Vertretungsperson den Geschäftsbetrieb ganz oder in Teilen aufrechtzuerhalten, aber auch hierfür fallen erhebliche Mehrkosten an. Immer dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens von einer einzigen Person abhängig ist und diese aufgrund eines versicherten Risikos ausfällt, greift die Betriebsausfallversicherung.

Anders als die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die Betriebsausfallversicherung nur solche Risiken ab, die in der Person begründet liegen, die die Schlüsselfigur im Unternehmen darstellt. Fällt diese aus und entstehen hierdurch Umsatzeinbußen, kann der Versicherungsnehmer (gegebenenfalls nach einer vorher vereinbarten Karenzzeit) die Auszahlung einer vorher fest definierten Versicherungssumme verlangen. Dabei erhält er pro Kalendertag 1/360 der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt. Die Betriebsausfallversicherung ist insoweit vergleichbar mit einer Krankentagegeldversicherung, die jedoch nicht den privaten Einkommensverlust der versicherten Person, sondern den finanziellen Verlust, der dem Unternehmen durch gesundheits- oder unfallbedingten Ausfall entsteht, absichert. Abgesichert werden können Ausfälle aufgrund Krankheit und Unfall.

2. Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (oft Ertragsausfallversicherung genannt) bezeichnet ein Sammelsurium verschiedener Versicherungsprodukte, welche im Falle von Erlös- oder Umsatzeinbußen infolge einer Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung Zahlung leisten. Abgesichert werden können individuelle Risiken der Betriebsunterbrechung, die sich aus der speziellen Unternehmenstätigkeit ergeben (wie zum Beispiel Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung für Tierparks, Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung für Bestreikung des Transportbetriebes, Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung für das Risiko eines Baustopps, Filmausfallver-sicherung, Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung, etwa für elektronisch gesteuerte Fahrzeugteile, Betten-Betriebsunterbrechungsversicherung, beispielsweise für Krankenhäuser, Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung, Veranstaltungsausfallversicherung, Mietverlustversicherung etc.) oder auch allgemeine Risiken, die zu einer Betriebsunterbrechung führen können (wie zum Beispiel Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung, Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebsschließungsversicherung etc.).

Grundlegend gilt: Versichertes Objekt ist der Betrieb des Unternehmens. Dabei zielt das versicherte Interesse auf die Ertragskraft des Unternehmens ab. Grundsätzlich können alle in der Sachversicherung versicherbaren Gefahren auch in der Betriebsunterbrechungsversicherung versichert werden. Im Schadenfall besteht jedoch nur dann ein Anspruch auf Leistung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn sich das im Versicherungsschein definierte Risiko realisiert hat, wenn also der konkrete Schadensfall auch vom Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt ist. In der Regel sind die folgenden Risiken von den Standard-Betriebsunterbrechungsversicherungen, die gegenwärtig auf dem Markt erhältlich sind, abgedeckt:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchsdiebstahl inkl. Raub und Vandalismus
  • Innere Unruhen, Streik und Aussperrungen
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle
  • Leck in der Wasserleitung und bei Wasserlöschanlagen
  • Sturm und Hagel
  • Überschwemmung und Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbruch
  • Glasbruch

Daneben beinhalten einige Policen auch das Risiko der Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit des Inhabers oder Geschäftsführers). Weiter finden sich im Bereich Industrie, Großkonzerne oder dem gehobenen Mittelstand auch spezielle Klauseln, wie zum Beispiel die sachschadenunabhängige Deckung (Non-Damage-Deckung) oder NPBI (Non Property Business Interruption).

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn sowie die nicht erwirtschafteten fortlaufenden (fixen) Kosten während der sogenannten Haftzeit (Höchsthaftungsdauer). Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den der Versicherer nach den versicherungsvertraglichen Vereinbarungen im Fall des Eintritts eines Versicherungsfalles längstens zur Erbringung der Versicherungsleistung verpflichtet ist. Die Haftzeit beträgt regelmäßig zwölf Monate ab Eintritt des Sachschadens (nicht der Betriebsunterbrechung) und kann über gesonderte Vereinbarungen verlängert werden (zum Beispiel wenn eine Betriebswiederaufnahme innerhalb dieser Zeit vorhersehbar nicht erreicht werden kann). Sobald die vollständige kaufmännische und technische Betriebsbereitschaft wiederhergestellt ist, endet die Betriebsunterbrechung.

Die Erfahrung zeigt: Im Bereich der Betriebsausfallversicherung und der Betriebsunterbrechungsversicherung stehen oft hohe Entschädigungssummen im Raum. Wenn Unternehmen einen Betriebsausfallschaden oder Betriebsunterbrechungsschaden erlitten haben, sind sie wirtschaftlich angeschlagen und auf eine schnelle Auszahlung der Versicherungsleistung angewiesen. Im Wissen hierum verzögern viele Versicherer die Regulierung, um dann mit den versicherten Unternehmen einen für diese unvorteilhaften Vergleich abzuschließen. Häufiger Streitpunkt sind der Nachweis des Versicherungsfalles sowie der Ertragsschäden. Aus diesem Grund empfehlen wir, bereits bei Eintritt des Betriebsausfallschadens/Betriebsunterbrechungsschadens zeitnah anwaltlichen Rat bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuholen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach und Hanau stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Ansprüche gegen den Versicherer durchzusetzen.

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Experten-Know-how zu Betriebsunterbrechung und Betriebsausfall
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Aufgrund unseres besonderen Know-hows im Versicherungsrecht beraten und vertreten wir Versicherte bei Auseinandersetzungen mit Versicherern, insbesondere mit:

  • Betriebsausfallversicherungen
  • Betriebsunterbrechungsversicherungen
  • Betriebsschließungen

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