Anwalt für private Krankenversicherung

Bei Problemen mit Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) steht Anwalt Jürgen Wahl Ihnen gerne zur Seite.

Private Krankenversicherung heißt für viele Menschen: kürzere Wartezeiten auf einen Termin, bessere Ärzte und Zugang zu Spitzenmedizin. Eine solche Versicherung birgt aber auch gewisse Risiken, wenn diese im Leistungsfall nicht zahlt. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig umfassend zu informieren und beraten zu lassen, um im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung Probleme zu vermeiden.

Informationen von Ihrem Anwalt: private Krankenversicherung

Der Begriff der Krankenversicherung wird oftmals synonym verwendet für die sogenannte Krankheitskostenversicherung. Ihre Eintrittspflicht bestimmt sich nach dem Krankheitsfall, der nach den Musterbedingungen für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) als ein „nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft anormaler körperlicher oder geistiger Zustand“ definiert wird. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Versicherten wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherte hat Anspruch auf Erstattung der medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten (Arztkosten, Zahnarztkosten, Krankenhauskosten sowie Medikamente, Heil- und Hilfsmittel). Die medizinische Notwendigkeit bestimmt sich dabei nicht allein nach den Erkenntnissen der Schulmedizin, vielmehr können auch alternativmedizinische oder naturheilkundliche Verfahren vom Versicherungsumfang umfasst sein.

Allerdings kommt es vor, dass der Versicherer die Leistungen mit der Begründung verweigert, die Behandlung sei medizinisch nicht notwendig gewesen. Lassen Sie sich unbedingt bei der Auseinandersetzung mit der privaten Krankenversicherung von einem Anwalt unterstützen. Unsere Kanzlei für Versicherungsrecht in Offenbach steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Krankentagegeldversicherung – Einkommensabsicherung im Krankheitsfall

Neben der Krankheitskostenversicherung ist auch die Krankentagegeldversicherung eine Krankenversicherung im Wortsinne. Sie ist eine freiwillige Zusatzversicherung für privat Krankenversicherte und deckt den Einkommensausfall im Krankheitsfall ab. Dabei entsteht der Leistungsanspruch meist nicht sofort bei Eintritt des Krankheitsfalls, sondern erst nach Ablauf einer im Versicherungsvertrag vereinbarten Karenzzeit. Das Krankentagegeld wird dann je Krankheitstag in der im Versicherungsvertrag vereinbarten Höhe an den Versicherten ausgezahlt. Das Krankentagegeld ist nicht zu verwechseln mit dem Krankengeld, welches eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.

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Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung

Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung

Welche Leistungen sind abgedeckt und wann können im Zusammenhang mit einer privaten Krankenversicherung Probleme auftreten? Als PKV-Anwalt kennt Jürgen Wahl sich mit allen Aspekten rund um die Krankenversicherung aus und kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Welche Leistungen werden von der PKV abgedeckt?

Einer der Vorteile einer privaten Krankenversicherung – im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – ist, dass die Leistungen individuell vereinbart werden. Das bedeutet: Sie können exakt den Schutz vereinbaren, den Sie benötigen. Auf der anderen Seite liegt gerade in dieser Individualität aber auch ein potenzielles Risiko. Da es keinen vorgeschriebenen Leistungskatalog gibt, muss der Versicherungsvertrag genauestens geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Versicherung nicht beispielsweise aufgrund einer schwammigen Formulierung schließlich die Zahlung von bestimmten Leistungen verweigern kann.

Ein weiteres Merkmal der PKV: Die Leistungen, die in den Versicherungsbedingungen am Anfang vereinbart werden, bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen. Sie können nicht im Laufe der Zeit gekürzt werden. Hier gilt es ebenso, die Kehrseite im Blick zu haben. Leistungen, die nicht im Vertrag stehen, werden nicht gezahlt. Achten Sie daher genau auf die Formulierungen und den Leistungsumfang, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Krankenhaustagegeldversicherung

Auch die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine spezielle Form der Krankenversicherung. Sie deckt die mit einem Krankenhausaufenthalt verbundenen Mehrkosten ab und entschädigt den Versicherten für die Dauer des stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus. Ein Vorteil für den Versicherten ist, dass Wochenendtage sowie Aufnahme- und Entlassungstage hierbei als volle Tage gelten und somit die Leistung für diese Tage komplett ausgezahlt wird.

Kanzlei für Versicherungsrecht und Medizinrecht steht Ihnen zur Seite

Jürgen Wahl ist als Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht Spezialist im Bereich der privaten Krankenversicherung. Als Anwalt vertritt und berät er bei

  • Erstattungsschwierigkeiten, Leistungsverweigerung oder Leistungskürzung
  • unberechtigten Beitragserhöhungen oder Risikozuschlägen
  • Leistungsausschlüssen

sowie in allen Angelegenheiten der privaten Krankenversicherung, insbesondere wegen

  • des Vorwurfs der vorsätzlichen oder fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls
  • des Vorwurfs einer vorvertraglichen Obliegenheitsverletzung (z.B. Verschweigen von Vorerkrankungen bei Vertragsschluss)

Probleme mit der privaten Krankenversicherung (PKV) – Anwalt Jürgen Wahl hilft

Jede Rechnung, die Sie bei der privaten Krankenversicherung einreichen, wird genauestens darauf geprüft, ob die jeweilige Leistung tatsächlich im Versicherungsvertrag enthalten ist. Werden Leistungen verweigert, liegt das zum Beispiel oft an folgenden Gründen:

  • Der Versicherer sieht die Behandlung nicht als medizinisch notwendig oder wirksam an
  • Der Arzt hat einen Formfehler in der Abrechnung gemacht (u. a. die falsche Ziffer der Gebührenordnung verwendet).
  • Die Arztgebühren sind zu hoch.
  • Die Leistung ist laut Versicherung nicht von der eigenen Police gedeckt.

An diesen Beispielen zeigt sich, dass im Umgang mit der PKV viele Aspekte beachtet werden müssen. Bei Problemen mit der privaten Krankenversicherung steht Ihnen Anwalt Jürgen Wahl mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Versicherungsrecht auf. Wir beraten und vertreten Sie und übernehmen für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

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Anwalt für private Krankenversicherung: jetzt kontaktieren

Bei der privaten Krankenversicherung zahlen die Versicherten in der Regel die Rechnungen zunächst selbst, ehe der Betrag von der PKV erstattet wird. Umso wichtiger ist es, dass es bei der Erstattung durch den Versicherer keine Probleme gibt. Wenn die Versicherung sich weigert zu zahlen, ist es für Sie sehr schwierig, das Geld vom Arzt oder Krankenhaus zurückzubekommen. Vertrauen Sie deshalb in einem solchen Fall auf die tatkräftige Unterstützung von Rechtsanwalt Jürgen Wahl in Offenbach. Wenden Sie sich mit Ihrem Problem gerne umgehend an uns und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch!

Experten-Know-how

Wir helfen Ihnen, das komplexe Recht der privaten Krankenversicherung zu verstehen. Mit anwaltlichem Rat treten wir den Argumenten der privaten Krankenversicherer entgegen.

Wir stehen Ihnen zur Seite,

  • wenn die private Krankenversicherung Arztrechnungen nicht oder nur unvollständig erstattet
  • wenn die private Krankenversicherung für Heil- oder Hilfsmittel nicht zahlen will
  • wenn Krankentagegeld nicht ausgezahlt oder zurückgefordert wird (zum Beispiel wegen behaupteter Berufsunfähigkeit oder behaupteter Arbeitsfähigkeit) oder
  • wenn der Versicherer den Krankenversicherungsvertrag wegen behaupteter Falschangaben bei Vertragsschluss (vorvertragliche Obliegenheitsverletzung) beendet hat (zum Beispiel durch Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung)
  • wenn unberechtigte und überhöhte Risikozuschläge gefordert werden und
  • wenn Prämienerhöhungen zweifelhaft erscheinen

Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten! Häufig zeichnet sich bereits nach dem Erstgespräch ab, ob wir Ihrem Anliegen zum Erfolg verhelfen können.

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