Dienstunfähigkeits­versicherung

Wird ein Beamter aufgrund Erkrankung oder Unfall dienstunfähig, kann er durch den Dienstherrn in den (vorzeitigen) Ruhestand versetzt werden.

Dabei gilt als dienstunfähig häufig schon, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann.

Anstelle der ursprünglichen Versorgungsbezüge erhält ein Beamter auf Lebenszeit nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit lediglich ein Ruhegehalt. Das Ruhegehalt beträgt nach fünf Jahren Dienstzeit jedoch lediglich etwa 35 % der letzten Bezüge. Zwar steigt der Anspruch auf Ruhegehalt mit jedem weiteren Dienstjahr an, er erreicht jedoch nie das Niveau des normalen Beamtengehalts. Die Gefahr einer Versorgungslücke im Falle einer Dienstunfähigkeit ist also groß.

Um diese Gefahr abzumildern, bieten viele Versicherer eine Dienstunfähigkeitsversicherung an. Diese zahlt im Falle der Dienstunfähigkeit eine zuvor fest vereinbarte monatliche Rente und stockt somit das Ruhegehalt auf.

Mehr Erfahren Zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Jürgen Wahl Focus TOP Rechtsanwalt 2023 Verischerungsrecht Offenbach

Versicherungsrecht Offenbach

Soforthilfe im Versicherungsrecht

Sie benötigen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind bekannt aus:

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein Frankfurter Anwaltsverein Mitgleid im Anwaltverein AG Medizinrecht Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht Anwälte für Ärtzte

Alles Wissenswerte zur Dienstunfähigkeitsversicherung von Ihrem Anwalt

Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Worauf muss bei Abschluss der Versicherung geachtet werden? Und welche Probleme können im Leistungsfall mit dem Versicherer entstehen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung von Ihrem Anwalt!

Für wen ist die Dienstunfähigkeits­versicherung besonders empfehlenswert?

Grundsätzlich sollte sich jeder Beamte durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Besonders in risikoträchtigen Berufen, wie etwa Polizei oder Militär, und in Berufen, in denen man einem erhöhten Stressfaktor ausgesetzt ist (zum Beispiel Lehrer), beweist die Statistik, dass viele Beamte bereits vor dem Pensionsalter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand versetzt werden müssen. Dabei bleibt zu beobachten, dass seit 1995 die Ruhestandsfälle stetig zugenommen haben. Dies mag auch mit den gestiegenen Aufgaben und Herausforderungen zusammenhängen, denen die Beamten in ihrem Dienst begegnen müssen.

Vor allem bei Beamten, die den niederen oder mittleren Besoldungsgruppen angehören, empfiehlt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung, um im Falle der Dienstunfähigkeit den erworbenen Lebensstandard beibehalten zu können. Ein Einkommensausfall kann hier zu einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz führen.

Darauf sollten Sie achten bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung – Ihr Anwalt erklärt

Bei der sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel werden verschiedene Arten unterschieden: die „echte“ sowie die „unechte“ und „unvollständige“. Die „echte“ DU-Klausel schließt alle Fälle ein, in denen versicherte Beamte wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden. Andere Klauseln hingegen versichern lediglich den Fall, dass Beamte wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, oder ermöglichen es den Versicherungen, nach eigenen Maßstäben die Dienstunfähigkeit zu beurteilen.

Nur mit der „echten“ DU-Klausel können sich alle Beamten sicher sein, dass sie im Leistungsfall ihre monatliche Rente erhalten. Insbesondere für Beamte auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf ist es daher wichtig, auf die Formulierung zu achten. Da diese im Fall einer Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen werden, wäre die „unechte“ oder „unvollständige“ DU-Klausel hier in der Regel nicht ausreichend.

Vorteile für den Versicherten durch die „echte“ DU-Klausel

Die „echte“ Dienstunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen zudem einen weiteren großen Vorteil: Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) muss sich der Versicherer hierbei auf die Beurteilung des Dienstherrn verlassen. Dieser stellt die Dienstunfähigkeit fest und versetzt den Beamten daraufhin in den Ruhestand oder entlässt ihn. Der Versicherer kann in diesem Fall keine Überprüfungen durch eigene Gutachter verlangen. Darüber hinaus kann ein Beamter nicht auf eine beliebige andere Tätigkeit verwiesen werden. Der Versicherer müsste nachweisen, dass eine gleichwertige Stelle vorhanden ist, auf die der Versicherte versetzt werden könnte. Dies ist aber in der Regel sehr schwierig und hat nur geringe Aussichten auf Erfolg.

Damit Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, sollten Sie sich bei der Beantragung von Leistungen immer von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Dienstunfähigkeitsversicherung unterstützen lassen. Wir stehen Ihnen nicht nur als Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit, sondern auch  als Anwalt bei Dienstunfähigkeit zur Seite und kämpfen für Ihr Recht!

Ihr Anwalt für Dienstunfähigkeitsversicherung – Unterstützung bei der Leistungsbeantragung

Wenn Sie im Leistungsfall einen Antrag stellen, damit Ihre monatliche Rente ausgezahlt wird, müssen Sie zahlreiche Dokumente ausfüllen. Dabei müssen Sie unter anderem die Ursache der Dienstunfähigkeit darstellen und vielfältige Informationen über Ihren Beruf angeben. Hierbei gilt es, auf die vielen Details zu achten und Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden. Deshalb empfiehlt es sich, bereits frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu konsultieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Antragstellung und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Dienstunfähigkeitsversicherer außergerichtlich wie auch gerichtlich durch.

Sollte die Versicherung Ihren Leistungsantrag ablehnen und die vereinbarte Rente somit nicht zahlen wollen, übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit der Versicherung und vertreten Ihre Interessen. Potenzielle Konfliktpunkte sind üblicherweise neben dem Eintritt des Versicherungsfalls Art, Umfang und Dauer desselben. Ganz gleich, in welchem Bereich Streitigkeiten mit dem Versicherer auftreten – wir sind für Sie da, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Experten-Know-How

Aufgrund unseres besonderen Know How im Versicherungsrecht beraten und vertreten wir Versicherte bei Auseinandersetzungen mit Versicherern, insbesondere bei

  • Beantragung von Versicherungsleistungen
  • ungerechtfertigtem Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung des Versicherungsvertrages
  • nachträglicher Beitragsanpassung (Erhebung von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen)
  • im Nachprüfungsverfahren sowie allen Streitigkeiten über den Eintritt, Art, Umfang und Dauer des Versicherungsfalls

Bei allen Fragen zur Dienstunfähigkeit – Rechtsanwalt Jürgen Wahl hilft

Nicht nur bei Ablehnung des Leistungsantrags – auch bei allen anderen Fragen rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung steht Anwalt Jürgen Wahl Ihnen zur Seite. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht verfügt er über langjährige Erfahrungen und eine umfassende Expertise, die er für Sie einsetzt. Ob bei einem ungerechtfertigten Rücktritt oder einer Kündigung des Versicherungsvertrags, bei nachträglichen Beitragsanpassungen oder bei einem Nachprüfungsverfahren – vereinbaren Sie gleich ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei!

Geben Sie uns Feedback

Klicken Sie auf einen Stern um diese Seite zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl:

Bisher keine Bewertungen. Seien Sie der Erste.

Jetzt anrufen Jetzt kontaktieren Like unsere Seite