Ihr Rechtsanwalt – bei Betriebsausfall und Betriebsunterbrechung für Sie da

Wenn die Produktion stillsteht oder der Abverkauf der produzierten Waren nicht mehr möglich ist, wenn Betriebsstätten geschlossen werden müssen oder aus anderem Grund der Geschäftsbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann, stellt dies für jedes Unternehmen ein existenzbedrohendes Risiko dar. Laufende Kosten wie Löhne, Gehälter, Mieten etc. können bei ausbleibenden Einnahmen schnell zum Insolvenzrisiko werden. Um sich gegen die Risiken eines Betriebsausfalls oder einer Betriebsunterbrechung absichern zu können, bieten viele Versicherer sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherungen oder Betriebsausfallversicherungen an.

Mehr Erfahren
Jürgen Wahl Focus TOP Rechtsanwalt 2023 Verischerungsrecht Offenbach

Versicherungsrecht Offenbach

Soforthilfe im Versicherungsrecht

Sie benötigen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind bekannt aus:

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein Frankfurter Anwaltsverein Mitgleid im Anwaltverein AG Medizinrecht Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht Anwälte für Ärtzte

Wissenswertes zur Betriebsausfallversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung

1. Betriebsausfallversicherung

In vielen Unternehmen kann der Geschäftsbetrieb nur durch die Arbeitskraft eines Berufsträgers (zum Beispiel Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Arzt oder Zahnarzt) oder aufgrund der besonderen Spezialisierung des Inhabers aufrechterhalten werden. Wird diese Person, der eine zentrale Schlüsselfigur im Unternehmen zukommt, arbeitsunfähig oder ist aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, führt dies unweigerlich zu erheblichen finanziellen Einbußen des Unternehmens. Der Geschäftsbetrieb kann dann nicht aufrechterhalten werden. Es kommt zum Betriebsausfall/Praxisausfall.

Trotz weiterlaufender Kosten können Gewinne aufgrund des Stillstandes der Geschäftstätigkeit nicht realisiert werden. Bestenfalls kann es gelingen, durch Anstellung einer Vertretungsperson den Geschäftsbetrieb ganz oder in Teilen aufrechtzuerhalten, aber auch hierfür fallen erhebliche Mehrkosten an. Immer dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens von einer einzigen Person abhängig ist und diese aufgrund eines versicherten Risikos ausfällt, greift die Betriebsausfallversicherung.

Anders als die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die Betriebsausfallversicherung nur solche Risiken ab, die in der Person begründet liegen, die die Schlüsselfigur im Unternehmen darstellt. Fällt diese aus und entstehen hierdurch Umsatzeinbußen, kann der Versicherungsnehmer (gegebenenfalls nach einer vorher vereinbarten Karenzzeit) die Auszahlung einer vorher fest definierten Versicherungssumme verlangen. Dabei erhält er pro Kalendertag 1/360 der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt. Die Betriebsausfallversicherung ist insoweit vergleichbar mit einer Krankentagegeldversicherung, die jedoch nicht den privaten Einkommensverlust der versicherten Person, sondern den finanziellen Verlust, der dem Unternehmen durch gesundheits- oder unfallbedingten Ausfall entsteht, absichert. Abgesichert werden können Ausfälle aufgrund Krankheit und Unfall.

2. Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (oft Ertragsausfallversicherung genannt) bezeichnet ein Sammelsurium verschiedener Versicherungsprodukte, welche im Falle von Erlös- oder Umsatzeinbußen infolge einer Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung Zahlung leisten. Abgesichert werden können individuelle Risiken der Betriebsunterbrechung, die sich aus der speziellen Unternehmenstätigkeit ergeben (wie zum Beispiel Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung für Tierparks, Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung für Bestreikung des Transportbetriebes, Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung für das Risiko eines Baustopps, Filmausfallver-sicherung, Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung, etwa für elektronisch gesteuerte Fahrzeugteile, Betten-Betriebsunterbrechungsversicherung, beispielsweise für Krankenhäuser, Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung, Veranstaltungsausfallversicherung, Mietverlustversicherung etc.) oder auch allgemeine Risiken, die zu einer Betriebsunterbrechung führen können (wie zum Beispiel Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung, Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebsschließungsversicherung etc.).

Grundlegend gilt: Versichertes Objekt ist der Betrieb des Unternehmens. Dabei zielt das versicherte Interesse auf die Ertragskraft des Unternehmens ab. Grundsätzlich können alle in der Sachversicherung versicherbaren Gefahren auch in der Betriebsunterbrechungsversicherung versichert werden. Im Schadenfall besteht jedoch nur dann ein Anspruch auf Leistung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn sich das im Versicherungsschein definierte Risiko realisiert hat, wenn also der konkrete Schadensfall auch vom Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt ist. In der Regel sind die folgenden Risiken von den Standard-Betriebsunterbrechungsversicherungen, die gegenwärtig auf dem Markt erhältlich sind, abgedeckt:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchsdiebstahl inkl. Raub und Vandalismus
  • Innere Unruhen, Streik und Aussperrungen
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle
  • Leck in der Wasserleitung und bei Wasserlöschanlagen
  • Sturm und Hagel
  • Überschwemmung und Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbruch
  • Glasbruch

Daneben beinhalten einige Policen auch das Risiko der Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit des Inhabers oder Geschäftsführers). Weiter finden sich im Bereich Industrie, Großkonzerne oder dem gehobenen Mittelstand auch spezielle Klauseln, wie zum Beispiel die sachschadenunabhängige Deckung (Non-Damage-Deckung) oder NPBI (Non Property Business Interruption).

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn sowie die nicht erwirtschafteten fortlaufenden (fixen) Kosten während der sogenannten Haftzeit (Höchsthaftungsdauer). Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den der Versicherer nach den versicherungsvertraglichen Vereinbarungen im Fall des Eintritts eines Versicherungsfalles längstens zur Erbringung der Versicherungsleistung verpflichtet ist. Die Haftzeit beträgt regelmäßig zwölf Monate ab Eintritt des Sachschadens (nicht der Betriebsunterbrechung) und kann über gesonderte Vereinbarungen verlängert werden (zum Beispiel wenn eine Betriebswiederaufnahme innerhalb dieser Zeit vorhersehbar nicht erreicht werden kann). Sobald die vollständige kaufmännische und technische Betriebsbereitschaft wiederhergestellt ist, endet die Betriebsunterbrechung.

Die Erfahrung zeigt: Im Bereich der Betriebsausfallversicherung und der Betriebsunterbrechungsversicherung stehen oft hohe Entschädigungssummen im Raum. Wenn Unternehmen einen Betriebsausfallschaden oder Betriebsunterbrechungsschaden erlitten haben, sind sie wirtschaftlich angeschlagen und auf eine schnelle Auszahlung der Versicherungsleistung angewiesen. Im Wissen hierum verzögern viele Versicherer die Regulierung, um dann mit den versicherten Unternehmen einen für diese unvorteilhaften Vergleich abzuschließen. Häufiger Streitpunkt sind der Nachweis des Versicherungsfalles sowie der Ertragsschäden. Aus diesem Grund empfehlen wir, bereits bei Eintritt des Betriebsausfallschadens/Betriebsunterbrechungsschadens zeitnah anwaltlichen Rat bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuholen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach und Hanau stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Ansprüche gegen den Versicherer durchzusetzen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Fachanwalt für Versicherungsrecht: jetzt kontaktieren

Experten-Know-how zu Betriebsunterbrechung und Betriebsausfall
von Ihrem Rechtsanwalt

Aufgrund unseres besonderen Know-hows im Versicherungsrecht beraten und vertreten wir Versicherte bei Auseinandersetzungen mit Versicherern, insbesondere mit:

  • Betriebsausfallversicherungen
  • Betriebsunterbrechungsversicherungen
  • Betriebsschließungen

Geben Sie uns Feedback

Klicken Sie auf einen Stern um diese Seite zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl:

Bisher keine Bewertungen. Seien Sie der Erste.

Jetzt anrufen Jetzt kontaktieren Like unsere Seite