Rechtsanwalt für Lebensversicherung

Allgemein ausgedrückt, sichert die Lebensversicherung die wirtschaftlichen Risiken aus zu frühem Tod (Sicherung der Hinterbliebenen) und zu langem Leben (eigener Unterhaltsbedarf) ab.

Lebensversicherungsprodukte dienen im Wesentlichen der Absicherung der wirtschaftlichen Lebensplanung des Versicherungsnehmers. Im Bereich der Lebensversicherung unterscheidet man zwischen der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung. Als Rechtsanwalt für Lebensversicherung stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei bei allen Fragen zu dem Thema zur Seite.

Ihr Rechtsanwalt für Lebensversicherung erklärt: die Risikolebensversicherung

Mit einer Risikolebensversicherung sichert der Versicherungsnehmer üblicherweise seine Hinterbliebenen oder sonstige Begünstigte für den Fall seines vorzeitigen Ablebens ab. Fällt der Hauptverdiener aus, bringt dies für die Hinterbliebenen oft erhebliche finanzielle Einbußen mit sich. Besonders bei jungen, kinderreichen Familien, die Darlehen (zum Beispiel nach Grunderwerb) tilgen müssen, kann dies schnell zu einer wirtschaftlichen Schieflage führen. Um dieses Risiko zu minimieren, kann eine Risikolebensversicherung eine sinnvolle Option darstellen.

Doch Vorsicht: Hat der Versicherungsnehmer bei Antragstellung falsche Angaben gemacht oder relevante Tatsachen (wie zum Beispiel eine schwere Erkrankung) verschwiegen, kann sich der Versicherer unter Umständen auf Leistungsfreiheit berufen. Auch bei unklarer Todesursache verweigern die Lebensversicherer meist die Auszahlung, da ein Suizid vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihren Rechtsanwalt für Lebensversicherung. Wir setzen uns für eine Klärung des Sachverhalts zum Wohle unserer Mandanten ein.

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Was Sie sonst noch über Lebensversicherungen wissen sollten

Neben der Risikolebensversicherung gibt es noch weitere Formen der Lebensversicherung, vor allem die Kapitallebensversicherung. Anders als die Risikolebensversicherung handelt es sich hierbei um einen Kapitalaufbau, der Ihnen in späteren Jahren ausgezahlt wird.

Was ist eine Kapitallebensversicherung und wann ist diese empfehlenswert?

Die Kapitallebensversicherung bietet weitaus größeres Streitpotenzial als die Risikolebensversicherung. Kapitalbildende Lebensversicherungen dienen, wie der Name bereits sagt, als Kapitalanlage oder Ansparprodukt, zur Hinterbliebenenvorsorge und zur Familienabsicherung, zur Darlehensabsicherung (insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen) oder zur Rückdeckung von Pensionszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge. Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensversicherungsprodukte. Die fortdauernde Niedrigzinspolitik sowie die Krise an den Finanzmärkten führen bei vielen Versicherungsprodukten dazu, dass sie hinter der Renditeerwartung ihrer Versicherungsnehmer und den einstigen Versprechungen der Versicherer zurückbleiben. Dies führt zu geringen Rückkaufswerten. Auch bei Zuteilung der Lebensversicherung müssen Versicherungsnehmer häufig feststellen, dass die bei Vertragsschluss definierten Ziele deutlich verfehlt wurden.

Weitere Formen der Lebensversicherung

Über die Risiko- und Kapitallebensversicherung hinaus gibt es noch weitere Formen der Lebensversicherung. Dazu zählen zum Beispiel die klassische Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung und die Indexpolice. Bei der klassischen Rentenversicherung zahlen Sie, ähnlich wie bei der Kapitallebensversicherung, in der Ansparphase Beiträge ein und erhalten ab dem im Vertrag vereinbarten Rentenbeginn lebenslang eine regelmäßige Rente. Allerdings fällt hierbei der Todesfallschutz während der Ansparphase weg. Im Todesfall des Versicherten wird also keine Versicherungssumme ausgezahlt, sondern es werden lediglich die bis dahin eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden Teile der Beiträge in Fonds investiert. Die Renditechance ist dadurch höher, allerdings steigt gleichzeitig das Risiko, da Sie keine Mindestverzinsung haben. Die Indexpolice funktioniert ähnlich wie die klassische Lebens- oder Rentenversicherung. Im Unterschied hierzu werden allerdings die Überschüsse in einen Aktienindex investiert. Auch in diesem Fall haben Sie also die Chance auf eine höhere Rendite, gleichzeitig gibt es aber keine garantierte Verzinsung mehr.

Für wen lohnt sich der Abschluss einer Lebensversicherung?

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist vor allem für Familien empfehlenswert, insbesondere, wenn es einen Hauptverdiener gibt. Für den Fall, dass dieser früh und unerwartet verstirbt, bietet die Risikolebensversicherung eine Absicherung, sodass die Existenz der Familie nicht durch den Verlust des regelmäßigen Einkommens gefährdet ist. Für Selbstständige hingegen ist in der Regel die Kapitallebensversicherung eine gute Alternative. Diese dient als Altersvorsorge, da Selbstständige oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Durch die Kapitallebensversicherung verbinden Sie den finanziellen Schutz Ihrer Familie mit der Vorsorge für das Rentenalter. Auch für Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann es sich lohnen, eine Kapitallebensversicherung als Ergänzung abzuschließen. Hier ist allerdings der individuelle Fall zu betrachten, da je nach Ausgangslage andere Formen der privaten Altersvorsorge sinnvoller sein können.

„Ewiger Widerruf“: Ihr Anwalt für Lebensversicherung hilft Ihnen weiter

Wenn die bei Vertragsschluss definierten Ziele bei der Auszahlung der Versicherung verfehlt werden, stellt sich häufig die Frage, ob die Versicherungssumme richtig berechnet wurde. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven, die Berechnung der Überschussbeteiligung und die Berechnung der Stornokosten bieten dabei häufigen Anlass zum Streit mit dem Lebensversicherer. In der Vergangenheit sind hierzu zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ergangen, die die Rechte der Versicherungsnehmer stärken. Weitreichende Konsequenzen wie kaum eine andere Rechtsprechung hatten dabei die Urteile des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes zum „ewigen Widerrufsrecht“ in der Lebensversicherung. Diese Rechtsprechung führt dazu, dass Versicherungsnehmer selbst bei vorheriger Kündigung oder bereits erfolgter Zuteilung der Lebensversicherung noch nach Jahren von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können. Hat der Versicherungsnehmer gegen den Lebensversicherungsvertrag Widerspruch erhoben (etwa, weil er bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde), muss der Lebensversicherungsvertrag rückabgewickelt werden. Der Versicherer muss dann die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge zzgl. der hieraus gezogenen Kapitalerträge und Nutzungen an diesen zurückerstatten. Bei allen Fragen zum Widerruf der Lebensversicherung steht Anwalt Jürgen Wahl Ihnen zur Seite und hilft Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.

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Wenn auch Sie mit der zugeteilten Lebensversicherungssumme nicht einverstanden sind oder vermuten, dass der Versicherer bei Berechnung des Rückkaufswertes unberechtigte Abzüge vorgenommen hat, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Wir prüfen, ob für Sie noch ein nachträglicher Vertragswiderruf/Widerspruch der Lebensversicherung in Betracht kommt. Auch die Höhe der Versicherungssumme und des Rückkaufswertes sowie der Überschussbeteiligungen können wir in unserer Kanzlei für Versicherungsrecht einer rechtlichen Prüfung unterziehen. Für den Laien sind diese Berechnungen oft kaum durchschaubar. Selbst bei vermeintlich eindeutiger Rechtslage lassen es die Lebensversicherer nicht selten auf einen Rechtsstreit ankommen. Zögern Sie daher nicht, einen Fachanwalt mit Ihrer rechtlichen Interessensvertretung zu beauftragen.

Experten Know-how zur Lebensversicherung von Ihrem Rechtsanwalt

Große Versprechungen und kleine Renditen sind charakteristisch für das Geschäft mit der Lebensversicherung. Rechtsanwalt Jürgen Wahl steht Ihnen als Fachanwalt für Versicherungsrecht zur Verfügung, um Ihr Recht durchzusetzen.

Wir helfen, wenn

  • die Rendite hinter den Erwartungen zurückbleibt
  • Ihnen mehr versprochen wurde, als Ihnen ausgezahlt wird
  • Sie den Versicherungsvertrag rückabwickeln wollen oder
  • es zu sonstigen Leistungsstörungen kommt

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