Rechtsanwalt für private Unfallversicherung – Beratung und Unterstützung

Bei Problemen mit Ihrer privaten Unfallversicherung: Rechtsanwalt Jürgen Wahl steht Ihnen als Fachanwalt für Versicherungsrecht zur Seite.

„Bein ab – arm dran“- so lautet ein makabres Wortspiel, welches den Sinn und Zweck einer Unfallversicherung plastisch veranschaulicht. Unfälle können je nach Unfallfolge erhebliche Einschnitte für den Betroffenen mit sich bringen. Von Gesetzeswegen ist der Unfall definiert als ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt (vgl. § 178 Abs. 2, Satz 1 VVG). Damit sichert die Private Unfallversicherung die Risiken einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) ab. Daneben können auch andere Unfallfolgen wie z.B. eine Todesfallleistung oder eine Übergangsleistung, die den Zeitraum bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung überbrücken soll vereinbart werden. Auch das Krankenhaustagegeld oder das nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fällig werdende Genesungsgeld sowie das Unfall-Tagegeld sind Leistungen, die zusätzlich zur privaten Unfallversicherung vereinbart werden können.

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Was Sie noch zur privaten Unfallversicherung wissen sollten!

Weitere Informationen zur privaten Unfallversicherung von Ihrem Rechtsanwalt

Für wen lohnt sich eine private Unfallversicherung, wie wird man entschädigt und welche Probleme können auftreten? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihr Rechtsanwalt für private Unfallversicherung Jürgen Wahl. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht verfügt er über langjährige Erfahrungen in der Auseinandersetzung mit Versicherungen.

Für wen lohnt sich eine private Unfallversicherung? Anwalt Jürgen Wahl erklärt

Die private Unfallversicherung zahlt nur, wenn infolge eines Unfalls ein bleibender körperlicher Schaden entsteht. Dies ist dann der Fall, wenn der entstandene Gesundheitsschaden voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und nicht von einer Besserung ausgegangen werden kann. Sofern nach einem Unfall eine vollständige Genesung eintritt, werden die Leistungen der Unfallversicherung nicht ausgezahlt.

Dennoch kann ein solcher Versicherungsschutz sinnvoll sein, um zu gewährleisten, dass man im Falle eines Unfalls in der Freizeit und im Beruf abgesichert ist. Bei Menschen mit risikoreichen Hobbys – etwa Motorradfahrern, Mountainbikern oder Wintersportlern – ist es empfehlenswert, vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung abzuklären, ob sie im Zweifelsfall tatsächlich unter den Versicherungsschutz fallen. Viele Versicherer schließen sogenannte Risikosportarten aus bzw. verlangen für diesen Schutz den Abschluss eines Zusatzpakets.

Welche Leistungen darf der Versicherungsnehmer im Rahmen der privaten Unfallversicherung erwarten?

Da die private Unfallversicherung eine sogenannte Summenversicherung ist, wird der Versicherte im Versicherungsfall nicht für den konkret eingetretenen Schaden entschädigt. Stattdessen erhält er eine im Leistungsumfang bereits bei Vertragsschluss fest definierte Versicherungsleistung, die anhand einer sogenannten Gliedertaxe bestimmt wird. Darin wird ein Prozentsatz festgelegt, der bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Körperteils den Invaliditätsgrad beschreibt. Ist die Funktion des Körperteils nur teilweise eingeschränkt, so entspricht der Invaliditätsgrad dem entsprechenden Anteil dieses Prozentsatzes. Falls mehrere Körperteile betroffen sind, werden die jeweiligen Prozentsätze addiert, können allerdings 100 % nicht übersteigen.

Ein Beispiel: Sie haben eine private Unfallversicherung mit einer Invaliditätssumme von 100.000,- Euro abgeschlossen. Bei einem Invaliditätsgrad von 20 % erhalten Sie davon im Leistungsfall 20.000,- Euro. Beträgt die Gebrauchsminderung des verletzten Körperteils jedoch nur 50 %, wird auch nur die Hälfte dieser Summe ausgezahlt, also 10.000,- Euro. Um sicherzugehen, dass Sie die Versicherungssumme tatsächlich erhalten, sollten Sie sich bei allen Fragen rund um die private Unfallversicherung an einen Anwalt wenden. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht steht Jürgen Wahl Ihnen zur Seite, um Ihr Recht durchzusetzen.

Bei Problemen mit der privaten Unfallversicherung Rechtsanwalt kontaktieren

Häufiger Streitpunkt im Bereich der privaten Unfallversicherung ist die Frage, ob die Gesundheitsschädigung tatsächlich durch ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis erfolgt ist oder ob körpereigene Vorschäden oder Erkrankungen zu der Schädigung führten. Auch die Höhe der auszuzahlenden Versicherungsleistung birgt Streitpotenzial in sich, da es zur Feststellung des Invaliditätsgrades regelmäßig einer ärztlichen Bewertung bedarf, die meist jedoch einen gewissen Interpretationsspielraum belässt. Vom Versicherer beauftragte Gutachter neigen häufig dazu, nach dem altbekannten Motto „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ die Unfallfolgen geringer anzusetzen, als dies den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. In diesen Fällen kann es durchaus zielführend sein, wenn der Versicherte den medizinischen Ausführungen des Versicherungsgutachters mit einem eigenen Privatgutachten entgegentritt. Um die komplizierten medizinischen Sachverhalte auszuwerten und rechtliche Fehler bei der Argumentation zu vermeiden, empfiehlt sich auch hier die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.

Wird nach erfolgreicher Prüfung durch den Versicherer die Versicherungsleistung als Invaliditätsrente oder Einmalzahlung ausgezahlt, können Versicherer und Versicherter die Invalidität innerhalb der ersten zwei Jahre nach Abschluss der ärztlichen Behandlung, längstens bis zu drei Jahre nach Eintritt des Unfalls, erneut ärztlich bemessen lassen. Lassen Sie sich in diesem Fall ebenfalls von einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht beraten.

Unterstützung rund um die private Unfallversicherung: Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Damit Sie im Leistungsfall die festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt bekommen, ist es wichtig, dass Sie bei der Beantragung alles richtig ausfüllen. Dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Ebenso kümmern wir uns um die Bewertung Ihrer Invalidität, damit Sie wissen, welcher Prozentsatz der Versicherungssumme Ihnen zusteht. Wir prüfen für Sie die Regulierungsentscheidung des Versicherers und berechnen die Versicherungsleistung. Während des gesamten Prozesses übernehmen wir für Sie die außergerichtliche Korrespondenz mit der Versicherung. Zudem vertritt Jürgen Wahl Sie als Rechtsanwalt für private Unfallversicherung vor Gericht. Wenden Sie sich nach einem Unfall, der eine dauerhafte körperliche Schädigung verursacht hat, schnellstmöglich an Ihren Anwalt, um Ihr Recht durchsetzen zu können!

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Experten-Know-how

Mit unseren spezialisierten Kenntnissen im Bereich der Unfallversicherung helfen wir Ihnen, Ihre Rechte gegen den Versicherer erfolgreich durchzusetzen. Wir beraten und vertreten kompetent und zielgerichtet in allen Fragen der privaten Unfallversicherung.

Das können wir für Sie tun:

  • Hilfe bei der Beantragung der Versicherungsleistungen
  • Prüfung der Regulierungsentscheidung der Unfallversicherung
  • Berechnung der Versicherungsleistung (gegebenenfalls unter Einbeziehung der Progression)

Wir wollen Ihr persönlicher Ansprechpartner sein. Der richtige Rat zur rechten Zeit kann sich dabei in barer Münze auszahlen. Nehmen Sie daher bei Problemen mit der privaten Unfallversicherung Kontakt zu Rechtsanwalt Jürgen Wahl auf!
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Binnen weiterer drei Monate muss sie ärztlich festgestellt und an die Versicherung mitgeteilt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Dies bedeutet, dass nach Fristablauf die Ansprüche aus der Unfallversicherung nicht mehr geltend gemacht werden können.

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Binnen weiterer drei Monate muss sie ärztlich festgestellt und an die Versicherung mitgeteilt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Dies bedeutet, dass nach Fristablauf die Ansprüche aus der Unfallversicherung nicht mehr geltend gemacht werden können.

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