Rund 67 Prozent der Männer und 53 Prozent der Frauen in Deutschland sind übergewichtig. Ein Viertel der Erwachsenen gilt sogar als adipös, also krankhaft fettleibig. Damit sind 23 Prozent der Männer und 24 Prozent der Frauen deutlich zu dick.
Inzwischen gilt Adipositas nicht mehr nur als Lebensstilproblem, sondern als chronische und behandlungsbedürftige Stoffwechselkrankheit. Und die Erfolgsaussichten einer solchen Behandlung sind inzwischen besser denn je.
Denn es gibt wirksame Medikamente, um Adipositas zu reduzieren: Sogenannte GLP-1-Medikamente mit Wirkstoffen wie Semaglutid, Liraglutid oder Tirzepatid wirken über das Hormon GLP-1 (Glucagon-like Peptid-1), das natürlicherweise im Darm produziert wird und eine wichtige Rolle in der Blutzuckerregulation und Appetitsteuerung spielt. Die Präparate regen die Insulinausschüttung an, hemmen die Freisetzung des Hormons Glukagon und lassen den Blutzuckerspiegel dadurch langsamer sinken. Dieser Prozess verlangsamt die Magenentleerung bei den Patienten und beeinflusst das Sättigungsgefühl. Nutzer haben keinen Hunger mehr – und verlieren an Gewicht.
Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Fett-weg-Spritze
Zu den öffentlich bekanntesten Produkten dieser Gruppe gehören Medikamente wie Ozempic, Wegovy oder Mounjaro, die sich die Patienten per Injektion verabreichen können. Streit gibt es aber immer wieder um die Frage, wer die Kosten für die sogenannten Abnehmspritzen übernehmen muss.
Den gesetzlichen Krankenkassen ist die Kostenübernahme von Medikamenten zur Gewichtsreduktion (bislang) gesetzlich untersagt. So normiert § 34 SGB V, dass bestimmte Arzneimittel grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen, darunter solche, die „zur Verminderung des Körpergewichts“ oder „zur Appetitzügelung“ bestimmt sind. (vgl. hierzu z.B. LSG Baden-Württemberg, Az. L 11 KR 3317/24 ER-B).
Etwas anderes gilt im Bereich der privaten Krankenversicherung. Sie dürfen für die von Abnehmspritzen aufkommen, wenn die Medikamente vom Arzt indikationsbezogen verordnet werden und keine tariflich bedingten Ausschlüsse vorliegen.
Damit eine Verordnung möglich ist, müssen die erwachsenen Patienten Technisch“ müssen erwachsene Patienten einen Ausgangs-Body-Mass-Index (BMI) von mindestens 30 haben und an mindestens einer gewichtsbedingte Begleiterkrankung leiden, also zum Beispiel an Prädiabetes, Diabetes mellitus Typ 2, Hypertonie, Dyslipidämie, obstruktive Schlafapnoe oder einer Herz-Kreislauf-Erkrankung.
Je nach Tarif können Privatpatienten also durchaus einen Anspruch darauf haben, dass ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Abnehmspritze übernimmt. „In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Gesellschaften die Erstattung erst einmal ablehnen“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungs- und Medizinrecht in Offenbach. In diesen Fällen empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Vielfach genügt schon dieser Schritt, um die Gesellschaften zum Einlenken zu bewegen.
Auch Ihre private Krankenversicherung weigert sich, für Ozempic oder Wegovy zu zahlen? Sprechen Sie mich gerne an. Ich berate Sie kompetent und fair und setze Ihre Ansprüche – notfalls auch gerichtlich – durch.