Probleme mit der
KFZ-Versicherung?

Wir stehen Ihnen zur Seite!

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Kanzlei für Medizin- und Versicherungsrecht

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht betreuen wir Sie gerne bei Problemen mit Ihrer Kfz-Versicherung

Unter den Oberbegriff Kfz-Versicherung fallen verschiedene Versicherungen: die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko) sowie die Insassenunfallversicherung. Lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung im Sinne des § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Die Kaskoversicherung und die Insassenunfallversicherung können fakultativ zusätzlich abgeschlossen werden.

Bei allen gilt: Nicht immer will die Kfz-Versicherung zahlen. Anwalt Jürgen Wahl steht Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht in diesen Fällen in seiner Kanzlei in Offenbach zur Seite, um Ihr Recht durchzusetzen.

Passionate – Dedicated – Professional

Warum unsere Kanzlei bei Problemen mit der Haftpflichtversicherung?

Versicherungsfälle sind oft komplex, zeitaufwendig und nervenaufreibend. Genau hier setzen wir an: Als spezialisierte Kanzlei für Medizin- und Versicherungsrecht kombinieren wir juristische Expertise mit Erfahrung aus unzähligen Verfahren. Unsere Mandant:innen profitieren von:

  • Fachlicher Spezialisierung – wir konzentrieren uns auf Medizin- und Versicherungsrecht.
  • Individueller Betreuung – jeder Fall wird von uns persönlich und mit der nötigen Sorgfalt bearbeitet.
  • Strategischer Durchsetzungskraft – wir kennen die typischen Taktiken der Versicherer und reagieren zielgerichtet.
  • Klarer Kommunikation – wir erklären verständlich statt in Fachchinesisch.
  • Verlässlichkeit und Engagement – wir kämpfen für Ihr Recht, bis Sie zu Ihrem Anspruch kommen.

Kurz: Wir sind an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt – kompetent, durchsetzungsstark und mit dem Ziel, das Beste für Sie zu erreichen.

Laura Geisbauer
Ablehnung

Die häufigsten Probleme mit der KFZ-Versicherung

Nach einem Unfall verlassen sich Versicherte auf ihre Kfz-Versicherung – doch in der Praxis kommt es oft zu Streit mit dem Versicherer. Typische Probleme sind:

  • Ablehnung der Schadensregulierung, z. B. wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen
  • Verzögerte Bearbeitung, die Reparaturen oder Ersatzfahrzeuge hinauszögert
  • Kürzung der Leistungen, etwa bei Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Wertminderung
  • Streit über die Schuldfrage und die Höhe der Entschädigung
  • Probleme bei Personenschäden, insbesondere Schmerzensgeld und Folgekosten
Ihre Anwälte für Versicherungsrecht

Vertrauen Sie auf unsere ExpertiseErfolgeMandantenorierung

Rechtsanwalt Jürgen Wahl ist seit mehr als zehn Jahren im Versicherungsrecht tätig und setzt sich konsequent für Mandanten ein, deren Versicherer Leistungen verweigern. Vertrauen Sie auf seine fachliche Kompetenz, sein Verhandlungsgeschick und eine offene, realistische Einschätzung Ihrer Situation.

43

Jahre Erfahrung

>3000

Gewonnene Fälle

>89%

Erfolgsquote

100%

Mandantenorientiert

Fachanwälte für Versicherungsrecht & Medizinrecht

So helfen wir Ihnen konkret

Als spezialisierte Kanzlei für Versicherungsrecht vertreten wir Ihre Interessen konsequent gegenüber der Kfz-Versicherung. Wir unterstützen Sie durch:

  • Prüfung des Versicherungsvertrags und Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Direkte Verhandlungen mit der Versicherung, um Verzögerungen und Kürzungen zu vermeiden
  • Überprüfung von Gutachten und Einleitung unabhängiger Expertisen
  • Abwehr unberechtigter Ablehnungen und Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Vertretung außergerichtlich und vor Gericht

Unser Ziel: Wir sorgen dafür, dass Ihre Kfz-Versicherung zahlt, was Ihnen zusteht – schnell, zuverlässig und ohne unnötigen Ärger.

SOFORTKONTAKT

Unser Expertenteam

Ihre Anwälte

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Jürgen Wahl

Fachanwalt für Versicherungsrecht & Medizinrecht

Laura Geisbauer

Laura Geisbauer

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Selver Erdem Tas

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Rechtsanwältin

Unsere Kanzlei-Heldinnen

Katharina Winter

K. Winter

Rechtsanwaltsfachangestellte

Charline Stein

C. Stein

Rechtsanwaltsfachangestellte

Mirela Metovic

M. Metovic

Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Viviane Zöller

V. Zöller

Rechtsanwaltsfachangestellte

Romina Singh

R. Singh

Rechtsanwaltsfachangestellte

Alice Klein

A. Klein

Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Melis Uyanik

M. Uyanik

Rechtsanwaltsfachangestellte

Unsere Team-Kennzahlen

Vertrauen Sie auf unsere Durchsetzungskraft.

2

Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

43

Jahre akkumulierte Berufserfahrung

>4000

Mandate im Versicherungsrecht

Unsere zufriedenen
Mandanten

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Mehr Informationen

Noch mehr Informationen rund um das Thema KFZ-Versicherungen.

Alle Infos zur Kfz-Versicherung von Ihrem Anwalt: die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung) für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge. Sie deckt die Schadensersatzansprüche ab, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr entstehen (z. B. durch einen Verkehrsunfall). Dabei werden Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sowie immaterielle Schäden (z. B. Schmerzensgeld) durch die Versicherung abgedeckt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt sowohl verschuldensabhängige Ansprüche als auch solche, die aus der Betriebsgefahr verschuldensunabhängig resultieren. Falls Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, sollten Sie sich sofort an Fachanwalt für Versicherungsrecht Jürgen Wahl wenden. In der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Kfz-Versicherung kann der Rechtsanwalt für Versicherungen Ihnen helfen, die vollständige Zahlung des Schadens durchzusetzen.

Was Sie noch zur KFZ-Versicherung wissen sollten!

Welche Kfz-Versicherungen gibt es? In welchen Fällen verweigert der Versicherer die Leistung und was kann man gegen eine Kündigung tun? Wir haben Ihnen hier einige wichtige Informationen rund um das Kfz-Versicherungsrecht zusammengestellt.

Welche weiteren Formen der Kfz-Versicherung gibt es? Anwalt Jürgen Wahl berät

Das Transportmittel selbst, also das Kraftfahrzeug, ist durch die Kaskoversicherung (von Spanisch Casco = „Schiffsrumpf“) versichert. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeuges auf. Der Begriff der Kaskoversicherung deutet noch auf die ersten Ursprünge dieser Versicherung in der Schifffahrt der mittelalterlichen Hanse in. Heute wird im Kfz-Bereich zwischen einer Teilkaskoversicherung und einer Vollkaskoversicherung unterschieden.

Die Teilkaskoversicherung deckt üblicherweise die folgenden Risiken ab:

  • Brand und Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Elementarschäden
  • Windschäden
  • Glasbruch
  • Schäden der Verkabelung
  • Schäden durch Kurzschluss
  • Schäden durch Marderbiss

Der Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung geht über diese Risiken hinaus und deckt zusätzlich Vandalismus und die mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Fremde und Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug ab.

Die Insassenunfallversicherung ist, wie der Name schon sagt, eine Unfallversicherung, die die versicherten Personen (Insassen) für Unfälle, welche beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges eintreten, entschädigt. Sie ist eine Summenversicherung. Dies bedeutet, dass im Versicherungsfall eine zuvor im Versicherungsvertrag festgelegte Schadenssumme unabhängig von der Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens ausgezahlt wird.

Kfz-Versicherungsrecht: Wann benötigen Sie anwaltliche Unterstützung?

Es kommt häufig vor, dass die Kfz-Versicherung nicht zahlt, was den Versicherten, gerade bei großen Schäden, vor immense finanzielle Schwierigkeiten stellt. Bei einem unverschuldeten Unfall etwa muss die Versicherung des Unfallgegners den Schaden zahlen. Diese wird natürlich versuchen, diesen gering zu rechnen oder Ihnen eine Teilschuld oder sogar die gesamte Schuld am Unfall zu geben. Als Laie haben Sie in solchen Fällen kaum eine Chance, sich gegen den Versicherer durchzusetzen. Lassen Sie sich deshalb bei der Auseinandersetzung mit einer Kfz-Versicherung von einem Anwalt unterstützen. Selbst bei kleinen Schäden, zum Beispiel bei einem Blechschaden, ist der Gang zum Anwalt oft hilfreich.

Die eigene Versicherung führt als Grund, die Leistung zu verweigern, oftmals eine Verletzung der Obliegenheitspflicht an. Das kann etwa eine verspätete Schadensmeldung sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei einem Schaden sofort zu handeln. Des Weiteren kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln Ihrerseits einen Leistungsausschluss nach sich ziehen. Solches Handeln liegt unter anderem dann vor, wenn Sie ohne gültigen TÜV am Straßenverkehr teilnehmen, alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen fahren, Ihr Handy am Steuer benutzen oder Fahrerflucht begehen. Auch eine überhöhte Geschwindigkeit oder die Missachtung der Verkehrsregeln können als grob fahrlässiges Handeln eingestuft werden.

Weitere Probleme mit der Kfz-Versicherung

Auch abgesehen von der Schadensregulierung kann es zu Streitigkeiten mit der Kfz-Versicherung kommen. Unter anderem dann, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht oder Sie höher einstuft. Das geschieht teilweise unbemerkt. So werden Sie zwar in eine höhere Schadensfreiheitsklasse eingestuft, wenn Sie keine Unfälle verursacht haben. Gleichzeitig werden aber Prämien erhöht, sodass die Rabatte deutlich geringer ausfallen, als sie eigentlich sollten. In einem solchen Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, um zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln.

Ein weiteres Problem tritt dann auf, wenn die Versicherung Ihnen kündigt. Das kann etwa aufgrund von falschen Angaben in Versicherungsfragen oder anderen Verletzungen der Obliegenheitspflicht geschehen. Um hiergegen vorzugehen, sollten Sie sich ebenfalls an einen Anwalt wenden, der Ihre Handlungsmöglichkeiten auslotet und für Sie die Auseinandersetzung mit dem Versicherer übernimmt.

Bei Streitigkeiten mit der eigenen oder gegnerischen Kfz-Versicherung: Anwalt Jürgen Wahl hilft

Egal, ob Sie unverschuldet Opfer eines Unfalls waren, selbst einen verursacht haben oder ein anderer Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug auftritt – wenden Sie sich an unsere Kanzlei, um von der langjährigen Expertise von Rechtsanwalt Jürgen Wahl als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Offenbach zu profitieren. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Dabei übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrer oder der gegnerischen Versicherung, dem Gutachter oder der Polizei. So sorgen wir für eine optimale Schadensregulierung.

Übrigens: Bei einem Unfall sieht die Rechtsprechung vor, dass eine unschuldig darin verwickelte Person am Ende so dastehen soll, als wäre dieser nie passiert. Das heißt: Jegliche Kosten werden vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Versicherung übernommen. Dazu zählen auch die Anwaltskosten. Sofern Sie keine Mitschuld am Unfall trifft, müssen Sie sich also keine Gedanken über die Kosten für die Beauftragung eines Fachanwalts machen.

Kfz-Versicherung: unser Service als Anwalt

Wir beraten und vertreten Sie kompetent und zielgerichtet bei allen Streitigkeiten mit der Kfz-Versicherung. Ihr Anwalt steht Ihnen unter anderem bei Auftreten der folgenden Probleme zur Seite:

  • Leistungsverweigerung oder Leistungskürzung
  • Kündigung und
  • Höherstufung / Beitragserhöhung

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