
Die private Unfallversicherung: Was sie leistet – und was nicht
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
13. Mai 2020
Teilen:
Viele Vertreter bewerben privaten Unfallversicherungen als „Must Have“ für jedermann. Das ist sicher übertrieben. Dennoch kann ein Vertragsschluss sinnvoll sein – wenn man sich für ein leistungsstarkes Produkt entscheidet.
Der Sturz vom Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit. Das gebrochene Bein im Schulsport. Das dauerhaft kaputte Knie eines Fließenlegers. Für sie – und viele andere Unbilden des Lebens – gibt es die gesetzliche Unfallversicherung. Ihre Aufgabe ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wiederherzustellen. Ist das nicht möglich, erhalten die Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen eine Rente.
Soweit die gute Nachricht. Die schlechte lautet: Der gesetzliche Unfallschutz hat Lücken. Er greift grundsätzlich nur, wenn am Arbeitsplatz/in der Schule/im Kindergarten bzw. auf dem Weg dorthin ereignet. Wer hingegen im privaten Umfeld verunglückt und bleibende Schäden davonträgt, hat Pech gehabt. Und das ist misslich. Schließlich gehört es schon fast zum Allgemeinwissen, dass sich die meisten Unfälle im Haushalt ereignen.
Eine private Unfallversicherung kann diese Lücke schließen. Wer sich für einen Vertrag interessiert, sollte sich allerdings sehr genau vor Augen führen, welche Leistungen die Verträge beinhalten – und welche nicht.
Hier die wichtigsten Fakten.
Ärger mit der Versicherung?
Wir kämpfen für Ihr Recht!
Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und setzen uns seit mehr als zehn Jahren bundesweit für Mandanten ein, deren Versicherer die Leistung verweigern.
Die Versicherungssumme muss stimmen

Wer sein Unfallrisiko dennoch absichern will, sollte bei der Gestaltung seines Vertrages nichts dem Zufall überlassen, eine ausreichend hohe Versicherungssumme und eine sogenannte Progression vereinbaren. Letztere bewirkt, dass der Versicherungsnehmer bei schweren Behinderungen ein Vielfaches der Versicherungssumme erhält.
Dennoch wird die Versicherung auch dann nur die Mehrkosten einer unfallbedingten Invalidität abfedern (etwa den Umbau der eigenen Wohnung). Wer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann und auf sein Erwerbseinkommen verzichten muss, ist und bleibt hingegen auf die Leistungen einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen.













