Sozialrecht: Sozialversicherungsrecht: Rechtsanwalt Jürgen Wahl unterstützt

Ein weites Feld rechtlicher Betätigung bietet das Sozialrecht. Da wir als spezialisierte Fachanwaltskanzlei für das Medizin- und Versicherungsrecht nicht alle Gebiete des Sozialrechtes als Anwalt abdecken können, beschränken wir uns auf die wesentlichen Kernkompetenzen unserer anwaltlichen Tätigkeit. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bereiche des Sozialversicherungsrechts:

  • gesetzliche Krankenversicherung
  • gesetzliche Pflegeversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Erwerbsminderungsrente

Zusätzlich werden wir in Schwerbehindertenangelegenheiten für Sie tätig.

Sozialrecht: Ihr Anwalt erklärt

Das Sozialrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und darauf ausgelegt, soziale Risiken abzusichern. Dazu gehören vor allem:

  • Krankheit und Pflegebedürftigkeit
  • Arbeits- und Einkommenslosigkeit
  • Alter
  • Tod

Das Ziel dieses Rechtsgebiets ist die Erfüllung von sozialer Sicherheit, Gleichstellung und Gerechtigkeit in Deutschland. Die Gesetze sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt, welches in zwölf Teile untergliedert ist. Einige der elementaren Grundlagen des Sozialrechts lassen sich dem Sozialversicherungsrecht zuteilen. Diese Bereiche decken wir als Anwalt für Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht für Sie ab. Wenden Sie sich bei allen Fragen und Problemen rund um das Rechtsgebiet an unsere Kanzlei. Als Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht steht Jürgen Wahl Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.

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Wir sind bekannt aus:

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein Frankfurter Anwaltsverein Mitgleid im Anwaltverein AG Medizinrecht Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht Anwälte für Ärtzte

Leistungen im Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht von Anwalt Jürgen Wahl

Wir werden in fünf ausgewählten Bereichen des Sozialrechts als Anwalt für Sie tätig. Diese stellen wir Ihnen im Folgenden kurz vor.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist grundsätzlich verpflichtend für alle Personen, die als nicht versicherungsfrei eingestuft werden und keine andere Absicherung in einem Krankheitsfall haben. Das betrifft beispielsweise:

  • Arbeiter und Angestellte
  • Auszubildende
  • Personen, die Arbeitslosengeld oder Unterhalt beziehen
  • Personen, die Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben
  • und viele mehr

Unsere anwaltliche Tätigkeit deckt das gesamte Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Wurden von Ihnen zu Unrecht überhöhte Beiträge eingefordert? Oder hat die Krankenkasse rechtsgrundlos die Kostenübernahme etwa für eine Behandlung oder Kur verweigert? Dann wollen wir Ihr Ansprechpartner sein. Als Anwalt für Sozialrecht setzen wir uns dafür ein, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Fristen beachten. Wollen Sie beispielsweise Widerspruch gegen einen abgelehnten Antrag einlegen, haben Sie dazu im Normalfall eine Frist von einem Monat. Wenden Sie sich deshalb sofort an unsere Kanzlei, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Gesetzliche Pflegeversicherung:

Der Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt automatisch für jeden Versicherten einer GKV. Diese Versicherung wirkt dem Risiko der Pflegebedürftigkeit durch die Zahlung von Pflegegeld entgegen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine Vollversicherung. Das heißt: Es werden nicht sämtliche Kosten abgedeckt.

Auch im Bereich der Pflegeversicherung kommt es häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Hier besteht ein weiter Interpretationsspielraum, ob eine Pflegebedürftigkeit gegeben ist und welcher Pflegegrad dem Antragsteller zuzuerkennen ist. Dies wird unter anderem durch Gutachten ermittelt. Leider müssen wir feststellen, dass die von den Pflegekassen beauftragten Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse Pflegesachverhalte in vielen Fällen nur unvollständig oder unzutreffend erfassen. In diesem Fall lohnt sich ein Widerspruch. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Wenden Sie sich mit dem Sachverhalt unverzüglich an uns!

Gesetzliche Unfallversicherung:

Erleidet ein abhängig Beschäftigter in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall (Arbeitsunfall) oder erkrankt er an einer Berufskrankheit, stehen ihm Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Diese hat die Aufgabe, die Leistungsfähigkeit des Versicherten schnell wiederherzustellen und in der Zeit, in der der Arbeitnehmer seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann, finanziell zu unterstützen.

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung muss die zuständige Berufsgenossenschaft für die Kosten der Heilbehandlung aufkommen. Darüber hinaus gehören folgende Leistungen zum Spektrum des Unfallversicherungsträgers:

  • Unfallrente
  • Verletztengeld
  • Auszahlung von Übergangsgeldern
  • je nach Einzelfall die medizinische und berufliche Rehabilitation

Die Höhe der Rentenansprüche, die Übernahme der Kosten der Heilbehandlung und die grundsätzliche Frage, ob überhaupt eine Eintrittspflicht der Berufsgenossenschaft gegeben ist, stellen häufige Streitpunkte in der Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Da bei der rechtlichen Prüfung der Leistungsansprüche der Versicherten nicht nur die komplexen gesetzlichen Grundlagen, sondern auch eine Vielzahl hierzu ergangener Entscheidungen berücksichtigt werden müssen, ist dieses Rechtsgebiet für den Laien allein kaum durchdringbar. Ein spezialisierter Anwalt für Sozialrecht mit Fokus auf die gesetzliche Unfallversicherung weiß Rat.

Erwerbsminderungsrente:

Ist ein Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande, seinen Lebensunterhalt durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, so ist er erwerbsunfähig. In diesem Fall hat er einen Anspruch gegen die Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente (früher: Erwerbsunfähigkeitsrente).

Dabei ist zwischen einer teilweisen Erwerbsminderung und einer vollen Erwerbsminderung zu unterscheiden. Von einer teilweisen Erwerbsminderung spricht man dann, wenn die Arbeitsleistung infolge der Krankheit oder Behinderung mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden pro Tag erbracht werden kann. Die volle Erwerbsminderung hingegen liegt vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen nur eine Arbeitsleistung von weniger als drei Stunden täglich möglich ist.

Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Sie Fragen zum Rentenbezug? Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zur Erwerbsminderungsrente!

Versorgungsmedizin:

Die soziale Sicherung und individuelle Entschädigung besonders Betroffener und Schwerbehinderter ist die zentrale Aufgabe des Versorgungsamtes. Ursprünglich war diese Behörde nur für die Kriegsopferversorgung zuständig. Mittlerweile obliegen den Versorgungsämtern zusätzlich folgende Aufgaben:

  • die Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG),
  • die Versorgung von Zivildienstleistenden nach dem Zivildienstgesetz (ZDG),
  • die Versorgung bei Impfschaden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie
  • der Nachteilsausgleich bei Schwerbehindertenangelegenheiten nach dem SGB IX.

Sie benötigen Hilfe in einer der obigen Angelegenheiten? Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Wir vertreten Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich.

Versorgungsmedizin: Die soziale Sicherung und individuelle Entschädigung besonders Betroffener und Schwerbehinderter ist die zentrale Aufgabe des Versorgungsamtes. Neben der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz obliegt den Versorgungsämtern die Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), die Versorgung von Zivildienstleistenden nach dem Zivildienstgesetz (ZDG), die Versorgung bei Impfschaden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie der Nachteilsausgleich bei Schwerbehindertenangelegenheiten nach dem SGB IX. Sie benötigen Hilfe in einer der obigen Angelegenheiten? Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Experten-Know-how im Sozialrecht: Anwalt Jürgen Wahl

Das Sozialrecht umfasst zwölf Bücher (SGB I bis XII) sowie zahlreiche Nebengesetze. Um Sie auch auf diesem Gebiet hochwertig unterstützen zu können, haben wir uns auf bestimmte Bereiche des Sozialrechts spezialisiert. Wir vertreten und beraten in Angelegenheiten:

  • der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V)
  • der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI)
  • der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII)
  • der Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung (SGB VI) sowie
  • in Schwerbehindertenangelegenheiten (SGB IX)

Wenden Sie sich gleich an Fachanwalt Jürgen Wahl, Ihren Anwalt für Versicherungsrecht in Offenbach und Hanau. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung zur Seite, um Ihre Rechte für Sie durchzusetzen. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf, um ein Beratungsgespräch in unseren Kanzleien in Offenbach oder Hanau zu vereinbaren. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

  • der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V)
  • der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI)
  • der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII)
  • der Erwerbsunfähig / Erwerbsminderung (SGB VI)
  • sowie in Schwerbehindertenangelegenheiten (SGB I).

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