Zurich Deutscher Herold unterliegt in Rechtsstreit um Renten-Kürzung

Weniger Rente wegen niedriger Zinsen? Diese Rechnung, die Versicherungsunternehmen gerne [...]

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

14. Dezember 2023

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Weniger Rente wegen niedriger Zinsen? Diese Rechnung, die Versicherungsunternehmen gerne aufmachen, hat nun ein Gericht gekippt. Die Folgen der Entscheidung sind weitreichend.

Es ist ein Urteil wie ein Paukenschlag. In einem Verfahren gegen die Zurich Deutscher Herold zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung entschieden die Richter des Landgerichts (LG) Köln, dass die nachträgliche Senkung des sogenannten Rentenfaktors in einem laufenden Vertrag verboten ist (Az: 26 O 12/22).

Darf die Versicherung einseitig den Rentenfaktor kürzen?

Geklagt hatte ein Angestellter, der seit 2006 eine fondsgebundene Riester-Rente der Zurich besparte. Die Rente soll im Jahr 2039 zur Auszahlung kommen. Im Vertrag des Kunden war ein bestimmter Rentenfaktor vereinbart. Allerdings erklärte die Gesellschaft im Jahr 2017 dessen einseitige Kürzung und begründete diesen Schritt mit den anhaltend niedrigen Zinsen. Dabei berief sie sich auf eine Klausel im Vertrag, wonach sie zu einer solchen Kürzung berechtigt war.

Der Kunde wollte dies trotzdem nicht hinnehmen, da die Kürzung seine Rente um etwa ein Viertel beschneiden und ihn folglich einen vierstelligen Betrag kosten würde. Er klagte. Mit Erfolg.

Das LG Köln sah in der Kürzungsklausel eine Benachteiligung des Riester-Sparers, da diese nur die Senkung des Rentenfaktors in schlechten Zeiten vorsah, nicht jedoch dessen Anhebung in guten Zeiten (Az. 26 O 12/22).

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig und eröffnet vielen Versicherungsnehmern die Möglichkeit, sich Geld zurückzuholen oder ihre Ansprüche für die Zukunft zu verbessern.

Mehr Geld für (angehende) Riester-Rentner

„Wer eine Klausel in seinem Vertrag hat, die der der Zurich Deutscher Herold ähnelt, sollte sich auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt beraten lassen und ggfls. verlangen, dass ein zu Unrecht gekürzter Rentenfaktors wieder heraufgesetzt wird “, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach. Bei Verträgen, die bereits in der Rentenphase sind, können Kunden zudem die Differenz aus den geschuldeten und den tatsächlich gezahlten Renten nachfordern.

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