
Rechtsanwalt Jürgen Wahl erstreitet Berufsunfähigkeitsrente für Zerspanungstechniker
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
20. Oktober 2025
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So war es auch im Fall eines Mandanten, dessen Fall Jürgen Wahl in einem Verfahren gegen die Generali Deutschland Lebensversicherung betreute und für den er am 05. 09. 2025 vor dem Landgericht (LG) Gießen einen Sieg erstritt (Az. 2 O 167/23).
Wenn die Psyche nicht mehr mitmacht….
Nachdem sein Mandant über Jahre hinweg in seinen Beruf gearbeitet und sich dort als hervorragender Mitarbeiter hervorgetan hatte, entwickelte er im Laufe der Zeit immer stärker werdende psychische Probleme. Er war ständig traurig, unkonzentriert und abgeschlagen. Zudem klagte er über erheblicher Herzprobleme und die Angst, einen Herzstillstand zu erleiden. Durch Termindruck am Arbeitsplatz und vergleichbare Stresssituationen verfiel er zudem sehr häufig in depressive Stimmungen, die dann oft zu Rückfällen in seine bestehende Alkoholsucht führten.
An der Arbeit wurde der einst so gewissenhafte Mann für sich und seine Kollegen zum Risikofaktor. Da er während seiner Tätigkeit immer wieder spürbaren Extrasystolen und Herzrhythmusstörungen hatte, die bei ihm Todesangst und Panikattacken auslösten, verließ er oft fluchtartig seinen Arbeitsplatz. Meist konnte er sich nicht einmal mehr abmelden. Dies wiederum verstärkte seine ohnehin schon depressiven Stimmungen, in denen es ihm schwerfiel, überhaupt die Firma aufzusuchen. Hieraus resultierten immer wieder Fehlstunden oder Krankmeldungen.
Aufgrund dieser Beschwerden meldete sich der Mann zum 30.08.2021 bedingungsgemäß berufsunfähig.
Die Generali, bei er eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte, verweigerte allerdings die Zahlung und begründete dies unter anderem damit, dass die psychischen Probleme des Kunden bereits vor Vertragsschluss vorgelegen hatten und damit nicht versichert seien.
Schlappe für den Versicherer

Vertreten durch Rechtsanwalt Jürgen Wahl klagte der Versicherungsnehmer und verlangte für die Zeit vom 01.09.2021 bis einschließlich Juli 2023 (23 Monate) rückwirkend die vertraglich vereinbarte BU-Rente in Höhe von 2258,09 Euro pro Monat, also insgesamt 51.954,70 Euro plus Zinsen. Außerdem begehrte er die Erstattung von 2865,34 Euro an Prämien, die er weitergezahlt hatte, obwohl er wegen des Leistungsfalles von der Zahlungspflicht freigeworden war.
Das Landgericht Gießen entschied zugunsten des Klägers und stützte sich dabei unter anderem auf die Aussage des medizinischen Gutachters. Dieser attestiert dem Mandanten von Rechtsanwalt Wahl eine psychiatrische Erkrankung im Sinne eines komplexen psychiatrischen Mischbildes einer rezidivierend auftretenden Depression, einer Angst- und Panikstörung, einer somatoformen Störung im Sinne einer Herzneurose sowie einer Alkoholabhängigkeit im Sinne eines „Quartaltrinkens.
Danach, und aufgrund der Aussage eines Zeugen aus dem beruflichen Umfeld des Mannes, stand es für das Gericht fest, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des BU-Versicherungsvertrags am 01.06.2001 noch gesund war und bis zum Jahr 2008 seine Arbeit so hervorragend geleistet hatte, dass der Arbeitgeber alles daransetzte, ihn trotz der dann auftretenden Probleme zu halten – bis dies aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich war.
Entsprechend hatte der Kunde nicht nur Anspruch auf die Versicherungsleistungen, sondern auch auf die Freistellung von den Prämienzahlungen für die Zeit der Berufsunfähigkeit, so dass ihm die zu viel gezahlten Beiträge zu erstatten waren.













