
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Colitis ulcerosa und Berufsunfähigkeitsversicherung
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
19. November 2025
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Was ist Colitis ulcerosa?
Colitis ulcerosa ist eine chronische Darmerkrankung, bei der sich (vor allem) die Schleimhaut des Dickdarms dauerhaft entzündet. Die Krankheit verläuft typischerweise in Schüben. Auf Phasen mit massiven Beschwerden – darunter extreme Durchfälle, Bauchkrämpfe und Fieberattacken – folgen Intervalle, in denen die Betroffenen weniger Symptome haben.
Angesichts der erheblichen Beeinträchtigungen im Alltag und der oft nicht vorhersehbaren Schüben schränkt die Krankheit die Lebensqualität der Betroffenen drastisch ein und hat nicht selten auch massive psychische Folgen. Vielfach sind die Beschwerden so stark, dass die Betroffenen Probleme haben, ihren Beruf weiter auszuüben.
Kann Colitis ulcerosa ein Grund für eine Berufsunfähigkeit sein?
Ob und wann chronische Krankheiten wie zum Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn (eine weitere entzündliche Darmerkrankung) eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit darstellen, ist von mehreren Faktoren abhängig.
Wenn die Krankheit bereits beim Abschluss der Versicherung bestand, kommt es zunächst darauf an, ob der Kunde den Befund oder die Verdachtsdiagnose in den Gesundheitsfragen korrekt angegeben hat. Ist diese der Fall, besteht die Möglichkeit, dass die Gesellschaft die Krankheit als BU-Grund anerkennt.
Hat der Kunde die Krankheit hingegen verschwiegen, kann er nicht auf eine Rente hoffen, sondern muss sogar damit rechnen, dass die Versicherung den Vertrag anficht.
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Unter welchen Bedingungen erkennen Versicherungen chronische Darmentzündungen als Ursache für eine Berufsunfähigkeit an?
Denkbar ist dies insbesondere dann, wenn der oder die Betroffene trotz medizinischer Versorgung unter häufigen (und heftigen) Krankheitsschüben leidet. Da zudem – gerade bei einer Therapie mit Kortison – erhebliche Nebenwirkungen durch die gängigen Behandlungsmethoden denkbar sind, können auch sie dazu beitragen, dass die Gesellschaft eine BU anerkennt. Gleiches gilt, wenn die Kunden nach einer Operation unter Komplikationen leiden oder psychische Leiden entwickeln.
Damit die BU-Versicherung zahlt müssen die genannten Beschwerden dazu führen, dass der Versicherungsnehmer seinen Beruf vermutlich dauerhaft (für mindestens sechs Monate) zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
Die Rechtsprechung stellt dabei recht hohe Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit. Versicherungsnehmer mit Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn, die eine BU-Rente beantragen und keine Ablehnung kassieren wollen, sollten sich daher idealerweise schon im Vorfeld durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.
Gut zu wissen: Dass chronische Darmerkrankungen grundsätzlich eine Berufsunfähigkeit begründen können, belegt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken (Az. 5 U 40/13). Im konkreten Fall ging es um einen selbstständigen Immobilienmakler mit einem künstlichen Darmausgang. Er obsiegte vor Gericht, weil die psychischen Belastungen durch die Unberechenbarkeit seiner Darmtätigkeit eine Berufsausübung unmöglich machten. Vergleichsbare Probleme treten auch bei Colitis ulcerosa und Morbus Crohn auf, so dass eine rechtliche Beratung im Einzelfall in jedem Fall sinnvoll erscheint.
Was ist zu tun, wenn eine Versicherung die Berufsunfähigkeit wegen einer Darmentzündung nicht anerkennt?

Solche Fälle gibt es leider häufig. Betroffene sollten sich spätestens dann durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unterstützen lassen. Längst nicht immer halten die Argumente der Assekuranzen einer juristischen Prüfung stand. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Patienten mit Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn dann doch noch zu ihrem Recht verhelfen













