Schon mal etwas von einer „Hole-In-One“-Versicherung gehört?

Schon mal etwas von einer „Hole-In-One“-Versicherung gehört? – Falls nein, [...]

Autor:

Artur Schneider

Veröffentlich am:

25. März 2014

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Schon mal etwas von einer „Hole-In-One“-Versicherung gehört? – Falls nein, sind Sie vermutlich kein passionierter Golfspieler!

Zu den absoluten Exoten auf dem Versicherungsmarkt zählt die sogenannte „Hole-In-One-Versicherung“. Als „Traum jeden Golfers“ bezeichnet das sogenannte „Hole In One“ das Spielen einer Bahn mit einem einzigen Schlag, also das „Einlochen“ des Abschlags. Nur mit einer gehörigen Portion Erfahrung und dem nötigen Quäntchen Glück kann ein solcher Schlag gelingen. Für den Amateurgolfer liegt die Wahrscheinlichkeit, ein solches „Hole In One“ zu erzielen, nur bei etwa 1 : 12.750.

Doch weshalb sichern sich viele Golfliebhaber gegen diesen grandiosen Schlag mit einer eigenen Versicherung ab? Der Grund liegt in der Feierfreude der Golfgemeinschaft. In vielen Vereinen ist es üblich, ein solches Ausnahmeereignis mit einer Lokalrunde und zahlreichen Freigetränken zu begießen. Da die meist gut besuchten Clubhäuser jedoch oft über eine sehr gehobene Gastronomie verfügen, kann eine solche Einladung das Portemonnaie des Spielers schwer belasten. Um dieses wirtschaftliche Risiko zu mindern, haben Assekuranzen die Hole-In-One-Versicherungen erfunden.

Die Wiener Städtische Versicherung beispielsweise bietet eine solche Hole-In-One-Versicherung ab einem Jahresbetrag in Höhe von 36 Euro an. Als Versicherungsleistung übernimmt sie im Versicherungsfall (Hole In One) die Kosten einer Lokalrunde im Wert von bis zu 800 Euro. Zusätzlich werden natürlich auch andere Leistungen wie etwa die Versicherung der Golfausrüstung gegen Schäden und Diebstahl sowie eine Haftpflichtversicherung bei Personenschäden in den Vertrag integriert. Schließlich ist bei einer Horde angetrunkener und feierwütiger Golfer mit allem zu rechnen!

Ihr Rechtsanwalt – Jürgen Wahl
Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht

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