Rechtsanwalt Wahl erstreitet 19 500 Euro Schmerzensgeld für Mandantin

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

16. Oktober 2025

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Wer ein „Luxustier“ besitzt, also zum Beispiel einen Hund oder ein Pferd, haftet ohne Verschulden für Schäden, die dieses Tier verursacht. Doch welche Vorgänge sind von dieser Tierhalterhaftung umfasst? Mit eben jener Frage musste sich vor Kurzem das Landgericht (LG) Hanau beschäftigen.

Im konkreten Fall ging es um eine passionierte Reiterin, die auf Bitten einer anderen Pferdebesitzerin deren Stute auf die Koppel brachte. Dabei kam es zu einem schweren Unfall: Das Pferd trat aus und verletzte die Frau schwer. Neben einer Prellung des Brustkorbes erlitt sich auch eine verschobene Fraktur des Unterarmknochens und wurde mit dem Rettungswagen in eine Klinik eingeliefert.

Die Verletzung erwiesen sich als so schwerwiegend, dass die Frau zwei Mal operiert werden musste. Für das Unfallopfer und dessen Familie erweis sich bereits der erste Krankenhausaufenthalt als sehr belastend, zumal die Frau zu diesem Zeitpunkt noch ihre kleine Tochter stillte. Der Säugling musste daher, ebenso wie der Ehemann, ebenfalls in der Klinik untergebracht werden.

Massive Reaktionen auf Narkose

Erschwerend kam hinzu, dass die Verletzte sowohl massive Probleme mit den Nachwirkungen der Vollnarkose hatte. Sie musste zudem über Wochen hinweg mit schweren Schmerzmitteln versorgt werden.

Im Januar des Folgejahres und damit gut drei Monate nach dem Unfall wurde aufgrund der anhaltenden starken Beschwerden der Frau die zweite Operation erforderlich, wobei ein Stück Schwammknochen aus dem Beckenkamm entfernt wurde, um damit die Fraktur im Arm zu stabilisieren. Auch diesmal reagierte die Patientin auf die Narkose sehr intensiv. Sie musste wegen starker Schmerzen mit einer Diclofenac-Infusion versorgt werden und litt unter Beschwerden an der Naht im Hüftbereich.

Dauerhafte Probleme macht weitere Operation erforderlich

Weitere acht Monat später litt die Patientin nach wie vor unter heftigen Schmerzen im Handgelenk. Weitere Untersuchungen zeigten, dass durch den Tritt des Pferdes nicht nur die Elle Frau geschädigt wurde, sondern auch eine Handgelenksverletzung entstand, die mit in andauernden massiven Schmerzen und Bewegungseinschränkung einhergeht. Derzeit steht noch nicht fest, ob eine dritte Operation an der Hand erfolgen muss.

Vertreten durch Rechtsanwalt Wahl klagte die Geschädigte daher auf Schmerzensgeld. Mit Erfolg.

Auf Anregung des Gerichts verglichen sich die Parteien. Die Mandantin von Rechtsanwalt Wahl erhielt wegen der Verletzung ihres Körpers und ihrer Gesundheit ein Schmerzensgeld von 19.500,00 Euro zuzüglich Auslagenpauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer (LG Hanau, Az. O 1238/23)

Der Pferdetritt führte zu schwersten Einbußen der Lebensqualität meiner Mandantin“, kommentiert Experte Jürgen Wahl. Sie musste zwei Operationen mit stationären Krankenhausaufenthalten über sich ergehen lassen. Ein dritter operativer Eingriff steht im Raum.“

Das Schmerzensgeld sei aber auch deshalb zu zahlen, weil die Frau seit Unfall einer starken psychischen Belastung ausgesetzt war: Sie konnte ihre mittlerweile dreijährige Tochter in dem vergangenen Jahr nicht selbstständig versorgen und hat zudem große Angst vor fremden Pferden entwickelt, weswegen sie ihrer Nebentätigkeit als Pferde-Thermografin seitdem nicht mehr nachgehen kann.

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