Rechtsanwalt private Krankenversicherung

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Private Krankenversicherung heißt für viele Menschen: kürzere Wartezeiten auf einen Termin, bessere Ärzte und Zugang zu Spitzenmedizin. Eine solche Versicherung birgt aber auch gewisse Risiken, wenn diese im Leistungsfall nicht zahlt. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig umfassend zu informieren und beraten zu lassen, um im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung Probleme zu vermeiden.

TOP Rechtsanwalt 2025 Versicherungsrecht
TOP Rechtsanwalt 2025 Versicherungsrecht
TOP Rechtsanwalt 2024 Versicherungsrecht
Focus Top Rechtsanwalt 2023 Versicherungsrecht

Bekannt aus

hr Fernsehen
Süddeutsche Zeitung
VDI Nachrichten
Focus Nachrichtenmagazin
Main Echo
Leipziger Volkszeitung
Krankenhaus

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Informationen von Ihrem Anwalt: Private Krankenversicherung

Der Begriff der Krankenversicherung wird oftmals synonym verwendet für die sogenannte Krankheitskostenversicherung. Ihre Eintrittspflicht bestimmt sich nach dem Krankheitsfall, der nach den Musterbedingungen für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) als ein „nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft anormaler körperlicher oder geistiger Zustand“ definiert wird. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Versicherten wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherte hat Anspruch auf Erstattung der medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten (Arztkosten, Zahnarztkosten, Krankenhauskosten sowie Medikamente, Heil- und Hilfsmittel). Die medizinische Notwendigkeit bestimmt sich dabei nicht allein nach den Erkenntnissen der Schulmedizin, vielmehr können auch alternativmedizinische oder naturheilkundliche Verfahren vom Versicherungsumfang umfasst sein.

Allerdings kommt es vor, dass der Versicherer die Leistungen mit der Begründung verweigert, die Behandlung sei medizinisch nicht notwendig gewesen. Lassen Sie sich unbedingt bei der Auseinandersetzung mit der privaten Krankenversicherung von einem Anwalt unterstützen. Unsere Kanzlei für Versicherungsrecht in Offenbach steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Kanzlei für Medizin- und Versicherungsrecht

Die Krankentagegeldversicherung – Einkommensabsicherung im Krankheitsfall

Neben der Krankheitskostenversicherung ist auch die Krankentagegeldversicherung eine Krankenversicherung im Wortsinne. Sie ist eine freiwillige Zusatzversicherung für privat Krankenversicherte und deckt den Einkommensausfall im Krankheitsfall ab. Dabei entsteht der Leistungsanspruch meist nicht sofort bei Eintritt des Krankheitsfalls, sondern erst nach Ablauf einer im Versicherungsvertrag vereinbarten Karenzzeit. Das Krankentagegeld wird dann je Krankheitstag in der im Versicherungsvertrag vereinbarten Höhe an den Versicherten ausgezahlt. Das Krankentagegeld ist nicht zu verwechseln mit dem Krankengeld, welches eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.

Krankenhaus

Passionate – Dedicated – Professional

Warum unsere Kanzlei bei Problemen mit der privaten Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung soll im Krankheitsfall Schutz und Sicherheit bieten. In der Praxis erleben Versicherte jedoch häufig das Gegenteil – Auseinandersetzungen mit der PKV können langwierig und belastend sein. Hier unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung und Spezialisierung:

  • Fundierte Expertise im Versicherungs- und Medizinrecht – wir kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und medizinischen Hintergründe.
  • Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche, wenn Behandlungen, Medikamente oder Therapien abgelehnt werden.
  • Überprüfung von Beitragsanpassungen, um unrechtmäßige Erhöhungen abzuwehren.
  • Erfahrung im Umgang mit medizinischen Gutachten und deren Anfechtung.
  • Starke Vertretung gegenüber der Versicherung – außergerichtlich und vor Gericht.

Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre private Krankenversicherung das leistet, wofür Sie jahrelang Beiträge gezahlt haben.

Laura Geisbauer
Ablehnung

Die häufigsten Probleme mit der
mit der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung soll im Krankheitsfall umfassenden Schutz bieten. Doch viele Versicherte erleben, dass genau dann Schwierigkeiten auftreten, wenn sie auf ihre PKV angewiesen sind. Typische Probleme sind:

  • Ablehnung von Leistungen, etwa bei bestimmten Behandlungen, Medikamenten oder Therapien
  • Verzögerte Erstattungen, die zu finanziellen Engpässen führen können
  • Streit über medizinische Notwendigkeit, oft basierend auf Gutachten der Versicherung
  • Unklare Vertragsklauseln, die zu Lasten der Versicherten ausgelegt werden
  • Unrechtmäßige Beitragsanpassungen, die die finanzielle Belastung erheblich steigern

Wir sorgen dafür, dass Ihre private Krankenversicherung das hält, was sie Ihnen verspricht – damit Sie sich ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.

Ihre Anwälte für Versicherungsrecht

Vertrauen Sie auf unsere ExpertiseErfolgeMandantenorierung

Rechtsanwalt Jürgen Wahl ist seit mehr als zehn Jahren im Versicherungsrecht tätig und setzt sich konsequent für Mandanten ein, deren Versicherer Leistungen verweigern. Vertrauen Sie auf seine fachliche Kompetenz, sein Verhandlungsgeschick und eine offene, realistische Einschätzung Ihrer Situation.

43

Jahre Erfahrung

>3000

Gewonnene Fälle

>89%

Erfolgsquote

100%

Mandantenorientiert

Fachanwälte für Versicherungsrecht & Medizinrecht

So helfen wir Ihnen konkret

Als spezialisierte Kanzlei für Medizin- und Versicherungsrecht kennen wir die typischen Konflikte mit privaten Krankenversicherern und wissen, wie Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können. Wir unterstützen Sie unter anderem durch:

  • Prüfung Ihres Versicherungsvertrags und Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Direkte Auseinandersetzung mit der Versicherung, um Leistungen schnell durchzusetzen
  • Überprüfung medizinischer Gutachten und Einleitung von Gegengutachten bei Zweifeln
  • Abwehr unberechtigter Leistungsablehnungen und Beitragsanpassungen
  • Vertretung Ihrer Interessen außergerichtlich und vor Gericht

Unser Ziel: Wir verschaffen Ihnen die Leistungen, die Ihnen zustehen – zuverlässig, kompetent und durchsetzungsstark.

SOFORTKONTAKT

Unser Expertenteam

Ihre Anwälte

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Jürgen Wahl

Fachanwalt für Versicherungsrecht & Medizinrecht

Laura Geisbauer

Laura Geisbauer

Fachanwältin für Medizinrecht

Selver Erdem Tas

Serlver Erdem Tas

Rechtsanwältin

Unsere Kanzlei-Heldinnen

Katharina Winter

K. Winter

Rechtsanwaltsfachangestellte

Charline Stein

C. Stein

Rechtsanwaltsfachangestellte

Mirela Metovic

M. Metovic

Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Viviane Zöller

V. Zöller

Rechtsanwaltsfachangestellte

Romina Singh

R. Singh

Rechtsanwaltsfachangestellte

Alice Klein

A. Klein

Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Melis Uyanik

M. Uyanik

Rechtsanwaltsfachangestellte

Unsere Team-Kennzahlen

Vertrauen Sie auf unsere Durchsetzungskraft.

2

Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

43

Jahre akkumulierte Berufserfahrung

>4000

Mandate im Versicherungsrecht

Unsere zufriedenen
Mandanten

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Noch mehr Informationen rund um das private Krankenvericherung.

Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung

Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung

Welche Leistungen sind abgedeckt und wann können im Zusammenhang mit einer privaten Krankenversicherung Probleme auftreten? Als PKV-Anwalt kennt Jürgen Wahl sich mit allen Aspekten rund um die Krankenversicherung aus und kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Welche Leistungen werden von der PKV abgedeckt?

Einer der Vorteile einer privaten Krankenversicherung – im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – ist, dass die Leistungen individuell vereinbart werden. Das bedeutet: Sie können exakt den Schutz vereinbaren, den Sie benötigen. Auf der anderen Seite liegt gerade in dieser Individualität aber auch ein potenzielles Risiko. Da es keinen vorgeschriebenen Leistungskatalog gibt, muss der Versicherungsvertrag genauestens geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Versicherung nicht beispielsweise aufgrund einer schwammigen Formulierung schließlich die Zahlung von bestimmten Leistungen verweigern kann.

Ein weiteres Merkmal der PKV: Die Leistungen, die in den Versicherungsbedingungen am Anfang vereinbart werden, bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen. Sie können nicht im Laufe der Zeit gekürzt werden. Hier gilt es ebenso, die Kehrseite im Blick zu haben. Leistungen, die nicht im Vertrag stehen, werden nicht gezahlt. Achten Sie daher genau auf die Formulierungen und den Leistungsumfang, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Krankenhaustagegeldversicherung

Auch die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine spezielle Form der Krankenversicherung. Sie deckt die mit einem Krankenhausaufenthalt verbundenen Mehrkosten ab und entschädigt den Versicherten für die Dauer des stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus. Ein Vorteil für den Versicherten ist, dass Wochenendtage sowie Aufnahme- und Entlassungstage hierbei als volle Tage gelten und somit die Leistung für diese Tage komplett ausgezahlt wird.

Kanzlei für Versicherungsrecht und Medizinrecht steht Ihnen zur Seite

Jürgen Wahl ist als Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht Spezialist im Bereich der privaten Krankenversicherung. Als Anwalt vertritt und berät er bei

  • Erstattungsschwierigkeiten, Leistungsverweigerung oder Leistungskürzung
  • unberechtigten Beitragserhöhungen oder Risikozuschlägen
  • Leistungsausschlüssen

sowie in allen Angelegenheiten der privaten Krankenversicherung, insbesondere wegen

  • des Vorwurfs der vorsätzlichen oder fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls
  • des Vorwurfs einer vorvertraglichen Obliegenheitsverletzung (z.B. Verschweigen von Vorerkrankungen bei Vertragsschluss)

Probleme mit der privaten Krankenversicherung (PKV) – Anwalt Jürgen Wahl hilft

Jede Rechnung, die Sie bei der privaten Krankenversicherung einreichen, wird genauestens darauf geprüft, ob die jeweilige Leistung tatsächlich im Versicherungsvertrag enthalten ist. Werden Leistungen verweigert, liegt das zum Beispiel oft an folgenden Gründen:

  • Der Versicherer sieht die Behandlung nicht als medizinisch notwendig oder wirksam an
  • Der Arzt hat einen Formfehler in der Abrechnung gemacht (u. a. die falsche Ziffer der Gebührenordnung verwendet).
  • Die Arztgebühren sind zu hoch.
  • Die Leistung ist laut Versicherung nicht von der eigenen Police gedeckt.

An diesen Beispielen zeigt sich, dass im Umgang mit der PKV viele Aspekte beachtet werden müssen. Bei Problemen mit der privaten Krankenversicherung steht Ihnen Anwalt Jürgen Wahl mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Versicherungsrecht auf. Wir beraten und vertreten Sie und übernehmen für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

Anwalt für private Krankenversicherung: jetzt kontaktieren

Bei der privaten Krankenversicherung zahlen die Versicherten in der Regel die Rechnungen zunächst selbst, ehe der Betrag von der PKV erstattet wird. Umso wichtiger ist es, dass es bei der Erstattung durch den Versicherer keine Probleme gibt. Wenn die Versicherung sich weigert zu zahlen, ist es für Sie sehr schwierig, das Geld vom Arzt oder Krankenhaus zurückzubekommen. Vertrauen Sie deshalb in einem solchen Fall auf die tatkräftige Unterstützung von Rechtsanwalt Jürgen Wahl in Offenbach. Wenden Sie sich mit Ihrem Problem gerne umgehend an uns und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch!

Experten-Know-how

Wir helfen Ihnen, das komplexe Recht der privaten Krankenversicherung zu verstehen. Mit anwaltlichem Rat treten wir den Argumenten der privaten Krankenversicherer entgegen.

Wir stehen Ihnen zur Seite,

  • wenn die private Krankenversicherung Arztrechnungen nicht oder nur unvollständig erstattet
  • wenn die private Krankenversicherung für Heil- oder Hilfsmittel nicht zahlen will
  • wenn Krankentagegeld nicht ausgezahlt oder zurückgefordert wird (zum Beispiel wegen behaupteter Berufsunfähigkeit oder behaupteter Arbeitsfähigkeit) oder
  • wenn der Versicherer den Krankenversicherungsvertrag wegen behaupteter Falschangaben bei Vertragsschluss (vorvertragliche Obliegenheitsverletzung) beendet hat (zum Beispiel durch Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung)
  • wenn unberechtigte und überhöhte Risikozuschläge gefordert werden und
  • wenn Prämienerhöhungen zweifelhaft erscheinen

Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten! Häufig zeichnet sich bereits nach dem Erstgespräch ab, ob wir Ihrem Anliegen zum Erfolg verhelfen können.

SOFORTKONTAKT