Berufsunfähigkeit – das unterschätze Risiko
Wer ernsthaft krank wird oder nach eine schweren Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss auch im reichen Deutschland den sozialen Absturz fürchten. Der Grund: Staatliche Hilfsleistungen sind keine Selbstverständlichkeit. Und selbst wer sie erhält, kann davon nicht sorgenfrei leben. Private Vorsorge ist daher Pflicht.
Das deutsche Sozialsystem leistet viel. Doch wer – wie jeder Vierte – vor Erreichen des Rentenalters seinen Job aufgeben muss, hat in Problem. Zumindest dann, wenn er auf staatliche Hilfe hofft.
Das hat mehrere Gründe.
- Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben nur Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung – und auch nur dann, wenn sie mindestens fünf Jahre dort versichert waren. Viele Selbstständige, aber auch Berufsanfänger fallen damit von vorneherein durchs Raster.
- Selbst wer grundsätzlich einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, bekommt den Höchstsatz nur dann ausgezahlt, wenn er nicht mehr in der Lage ist, bis zu drei Stunden pro Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag in einem beliebigen Job einsetzbar ist – unabhängig von seiner Qualifikation – erhält nur eine Teil-Rente. Wer länger einsatzfähig ist, schaut ganz in die Röhre. Ein hochbezahlter Betriebswirt, der wegen einer Depression zwar nicht mehr bei der Bank, wohl aber als Pförtner noch mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, bekommt daher keinen Cent von der Versicherung.
- Sogar wer alle Voraussetzungen erfüllt und Anspruch auf die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat, kann von dem Geld aus der Versicherung seinen Lebensstandard nicht halten: Im Jahr 2018 lag der durchschnittlich ausgezahlte Betrag bei 812 Euro pro Monat. Wer eine Teilrente erhielt, musste im Schnitt mit 528 Euro pro Monat klarkommen.
Private Vorsorge muss sein
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) lässt sich die Lücke im gesetzlichen System schließen. Die Versicherung zahlt, zusätzlich zu Sozialrenten und anderen Versorgungsbezügen (etwa aus berufsständischen Versorgungswerken) eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (vgl. § 172 Abs. 2 VVG).
An dieser Formulierung zeigt sich schon der erste Vorteil einer BU: Die Leistung der Versicherung ist an den konkreten Beruf des Kunden gekoppelt, nicht an dessen Fähigkeit, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Ein Pianist, der bei einem Unfall den kleinen Finger seiner rechten Hand verliert, hätte daher Anspruch auf eine BU-Rente, weil er eben nicht mehr virtuos Klavierspielen kann. Dass er in einem anderen Job noch erfolgreich sein könnte, spielt keine Rolle.
Ob ein Unfall oder eine Krankheit der Grund für die Berufsunfähigkeit ist, ist ebenfalls egal. Die Gesellschaft zahlt immer dann die vereinbarte Rente, wenn der Kunde nach ihrer Einschätzung zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.
Fazit von Fachanwalt Jürgen Wahl:
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Alle Erwerbstätigen, die nicht auf ihr Einkommen verzichten können, sollten eine solche Police abschließen. Unverzichtbar ist die Versicherung für Selbstständige, die weder gesetzlich rentenversichert sind noch einem berufsständischen Versorgungswerk angehören. Optional ist eine BU lediglich für Beamte mit langjähriger Dienstzeit, da sie vom Staat vergleichsweise üppig abgesichert sind.
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