Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: Vorsicht, Mogelpackung

Eine Geld- zurück-Garantie beim Unfallschutz? Das klingt erst einmal vielversprechend. [...]

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

16. Mai 2023

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Eine Geld- zurück-Garantie beim Unfallschutz? Das klingt erst einmal vielversprechend. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr ist für Versicherungsnehmer vor allem eins. Teuer.

Gleich drei Wünsche auf einmal zu erfüllen – dieses Versprechen gibt nicht nur ein namhafter Schokohersteller. Auch viele Versicherungsgesellschaften umgarnen ihre Kunden mit vermeintlich vorteilhaften Kombiprodukten, die mehrere Bedürfnisse auf einmal befriedigen sollen. Gerne angeboten werden gerade jungen Kunden derzeit zum Beispiel Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr.

Das Verkaufsargument der Vermittler klingt dabei zunächst sehr einleuchtend: Als Kunde, so ist oft zu hören, könne man von einem solchen Tarif gleich doppelt profitieren. Erstens, weil die Versicherung im Fall eines Unfalls für dessen Folgen einsteht. Und zweitens, weil man – wenn nichts passiert – nach einer bestimmten Zeit sein Geld zurückbekommt.

Zu gut, um wahr zu sein

Was nach einem Unfallschutz zum Nulltarif klingt, ist in Wahrheit allerdings ein Kombiprodukt, dass weniger dem Kunden nützt, sondern vor allem der Versicherung und dem Vertriebler. Er kassiert für die Vermittlung solcher Policen eine satte Provision.

Kunden hingegen kaufen mit einem solchen Produkt zwei – aus ihrer Sicht –mäßig sinnvolle Verträge ab: eine Unfallversicherung und eine kapitalbildende Lebensversicherung.

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: Wenig Leistung, hohe Kosten

Das Problem: Da nur ein Teil der gezahlten Beiträge in die Unfallversicherung fließt, ist die Versicherungssumme oft recht gering, so dass auch die Rente nach einem Unfall meist überschaubar bleibt.

Wer nun allerdings glaubt, dass die Lebensversicherung diesen Nachteil wettmacht, wird enttäuscht.

Zwar zahlt die Gesellschaft die Beitragsanteile, die in die Lebensversicherung eingezahlt wurden, nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurück – und schüttet zudem die erwirtschafteten Überschüsse bzw. Zinsen an den Kunden aus. Dennoch bleiben die Summen oft hinter den Erwartungen zurück. Erstens, weil die Gesellschaften die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Provisionen für Vermittler abzuziehen dürfen. Und zweitens, weil sie verpflichtet sind, risikoarme Anlageformen auszuwählen. Entsprechend sind die Renditen in diesem Bereich oft eher mau.

Im Ergebnis ist die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr daher nicht zu empfehlen. Statt einen wenig lukrativen Sparvertrag mit hohen Abschlusskosten und eine unzureichende Unfallversicherung abzuschließen, ist es deutlich sinnvoller (und günstiger), Vorsorge und Geldanlage zu trennen.

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach:

Nicht nur bei der Unfallversicherung, auch bei anderen Produkten können die tatsächlichen Leistungen nicht immer mit den vollmundigen Werbeversprechen der Versicherer mithalten. Sie fühlen sich von Ihrer Gesellschaft übervorteilt? Ich berate Sie fair, kompetent und engagiert.

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