Die private Unfallversicherung: Was sie leistet – und was nicht

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Viele Vertreter bewerben privaten Unfallversicherungen als „Must Have“ für jedermann. Das ist sicher übertrieben. Dennoch kann ein Vertragsschluss sinnvoll sein – wenn man sich für ein leistungsstarkes Produkt entscheidet.

Der Sturz vom Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit. Das gebrochene Bein im Schulsport. Das dauerhaft kaputte Knie eines Fließenlegers. Für sie – und viele andere Unbilden des Lebens – gibt es die gesetzliche Unfallversicherung. Ihre Aufgabe ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wiederherzustellen. Ist das nicht möglich, erhalten die Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen eine Rente.
Soweit die gute Nachricht. Die schlechte lautet: Der gesetzliche Unfallschutz hat Lücken. Er greift grundsätzlich nur, wenn am Arbeitsplatz/in der Schule/im Kindergarten bzw. auf dem Weg dorthin ereignet. Wer hingegen im privaten Umfeld verunglückt und bleibende Schäden davonträgt, hat Pech gehabt. Und das ist misslich. Schließlich gehört es schon fast zum Allgemeinwissen, dass sich die meisten Unfälle im Haushalt ereignen.
Eine private Unfallversicherung kann diese Lücke schließen. Wer sich für einen Vertrag interessiert, sollte sich allerdings sehr genau vor Augen führen, welche Leistungen die Verträge beinhalten – und welche nicht.
Hier die wichtigsten Fakten.

  • Private Unfallversicherungen zahlen nur, wenn der Versicherte durch einen Unfall invalide wird, also dauerhafte Schäden davonträgt. Ein Beinbruch, der folgenlos ausheilt löst ebenso wenig eine Leistungspflicht aus, wie die bleibenden Folgen eines schweren Schlaganfalls. Denn Krankheiten sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine Unfälle im versicherungsrechtlichen Sinne.
  • Als Unfall im Versicherungssinn definiert sind plötzliche, von außen auftretende, unfreiwillig auf den Körper wirkende Ereignisse. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen die Versicherung in jedem Einzelfall – und kommen längst nicht immer zur selben Einschätzung, wie ihre Kunden.
  • Wer durch einen Unfall dauerhaft zu Schaden kommt, erhält normalerweise eine einmalige Geldleistung. Gegen Aufpreis lässt sich vielfach auch die Zahlung einer Unfallrente vereinbaren. Das Risiko, nach einem Unfall dauerhaft gehandicapt zu sein, ist allerdings vergleichsweise gering. Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass nur ein Prozent der Behinderungen in Deutschland auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen sind.

Die Versicherungssumme muss stimmen

Wer sein Unfallrisiko dennoch absichern will, sollte bei der Gestaltung seines Vertrages nichts dem Zufall überlassen, eine ausreichend hohe Versicherungssumme und eine sogenannte Progression vereinbaren. Letztere bewirkt, dass der Versicherungsnehmer bei schweren Behinderungen ein Vielfaches der Versicherungssumme erhält. Dennoch wird die Versicherung auch dann nur die Mehrkosten einer unfallbedingten Invalidität abfedern (etwa den Umbau der eigenen Wohnung). Wer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann und auf sein Erwerbseinkommen verzichten muss, ist und bleibt hingegen auf die Leistungen einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen.

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Jürgen Wahl Focus TOP Rechtsanwalt 2023 Verischerungsrecht Offenbach

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