Der erweiterte Unfallbegriff in der privaten Unfallversicherung: Segen oder Fluch?

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„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ So definiert Paragraf 178 Absatz 2 S. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den Begriff des Unfalls – und damit die Grundlage der Leistungspflicht jeder privaten Unfallversicherung.

Diese relative enge Eingrenzung führt oft zu Streitigkeiten zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, zum Beispiel, wenn die dauerhaften Gesundheitsschäden auf Verletzungen durch Eigenbewegungen zurückgehen. Um solche Konflikte von vorneherein zu vermeiden, setzen etliche Assekuranzen daher inzwischen auf einen erweiterten Unfallbegriff.

Je nach Tarif können dann auch Verrenkungen und Zerrungen von Gelenken unfallversichert sein. Andere Verträge decken degenerativ bedingte Schäden mit ab oder leisten auch bei Gesundheitsschäden, die auf außergewöhnliche Situationen zurückgehen – etwa Höhenkrankheit bzw. Erfrierungen bei Bergsteigern sowie Sonnenbrände oder Hitzschläge. Ebenfalls erfasst sein können Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe, wie etwa Kohlenmonoxidvergiftungen sowie die Folgen von Insektenstichen oder Zeckenstich.

Wer vom erweiterten Unfallbegriff profitieren kann

Vielfach sind solche Erweiterungen aber kaum mehr als Kosmetik: Denn, dass ein Sonnenbrand bei einem Versicherungsnehmer dauerhafte Gesundheitsschäden auslösen wird, ist eher unwahrscheinlich.

Deutliche Auswirkungen für die Gesellschaften (und damit auch für die Versichertengemeinschaft) haben hingegen Erweiterungen, die auch sogenannte pathologische Frakturen versichern, also Knochenbrüche, die (maßgeblich) auf Vorerkrankungen wie Osteopenie oder Osteoporose zurückgehen. Da sich solche Frakturen vor allem im Alter häufen und bei bleibenden Schäden zu einem Fall für die Unfallversicherung werden, müssen die Gesellschaften hier langfristig mehr Geld in die Hand nehmen, was wiederum zu erhöhten Prämien für den Unfallversicherungsschutz führen dürfte.

Das sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:

Der erweiterte Unfallbegriff bietet Kunden eine breitere Absicherung auch bei unfallähnlichen Ereignissen, die bislang nicht oder nicht immer versichert waren. Welche Ereignisse genau unter den erweiterten Unfallbegriff fallen, variiert jedoch stark je nach Gesellschaft und Vertrag. Das macht die Auswahl des passenden Tarifs nicht einfacher. Zudem müssen Versicherer durch den erweiterten Unfallbegriff mit höheren Kosten rechnen, was sich regelmäßig auf die Beiträge auswirken dürfte. Dennoch überwiegen aus Sicht der Versicherungsnehmer die Vorteile dieses Trends.

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