Ist ein Zeckenbiss ein Unfall?
Kaum steigen die Temperaturen, werden auch die lästigen Parasiten aktiv. Wer gestochen wird, kann an Borreliose oder der Hirnhautentzündung FMSE erkranken – oft mit schweren Folgen. Muss dann die Unfallversicherung zahlen?
Wandern, im Garten werkeln – oder einfach im Gras liegen und die Seele baumeln lassen: Im Sommer spielt sich das Leben oft draußen ab. Doch die vermeintlich unbeschwerte Zeit im Grünen kann hässliche Folgen haben. Denn Sommerzeit ist auch Zeckenzeit. Und Zecken übertragen die durch Bakterien verursachte Borreliose sowie die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Beide Krankheiten können schwerwiegende Langfristschäden auslösen.
Ideal ist es daher, sich zu schützen und zum Beispiel Ausflügen stets lange Kleidung und feste Schuhe tragen. Wer in einem Risikogebiet lebt, kann sich zudem gegen FSME impfen lassen. Leider lassen sich die lästigen Blutsauger aber selbst bei größter Vorsicht nicht immer auf Abstand halten. Bleibt die Frage: Ist ein folgenreicher Zeckenstich ein Unfall oder eine Krankheit?
Die Tücken des Kleingedruckten
Unstreitig ist zunächst, dass die Behandlungskosten bei FSME oder Borreliose die gesetzlichen Krankenkassen ebenso übernehmen, wie die privaten Krankenversicherungen. Doch wer kommt für etwaige Spätfolgen eines Zeckenbisses auf?
Das war lange umstritten, die Gerichte urteilten nicht einheitlich. Während das Amtsgericht Dortmund im Jahr 2003 einen Zeckenstich als Unfall einstufte (Az: 128 C 5745/03) entschied das OLG Köln im Jahr 2008: Für die gesundheitlichen Folgen eines Zeckenbisses muss die private Unfallversicherung in der Regel nicht aufkommen (Az.: 20 U 218/07).
Inzwischen ist diese Rechtsunsicherheit so gut wie überwunden. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben ihre Bedingungen zugunsten ihrer Kunden überarbeitet. Wer heute eine private Unfallversicherung abschließt, profitiert daher vielfach von einem „erweiterten Unfallbegriff“, der Zeckenstiche (und ihre Folgen) ausdrücklich mitversichert.
Dennoch lohnt es sich nach wie vor, das Kleingedruckte eines Vertrages sehr genau zu studieren. Denn auch wenn Allianz & Co. inzwischen deutlich kulanter sind, gibt es immer noch Tarife, für die nur ein eingeschränkter Zeckenschutz gilt – etwa, weil nur Attacken in der Freizeit, nicht aber Zeckenbisse während der Arbeitszeit versichert sind.
Tipp von Fachanwalt Jürgen Wahl:
Die meisten modernen Unfallpolicen versichern Zeckenstiche und ihre Folgen heute mit. Kunden mit Altverträgen, die noch auf den engeren Unfallbegriff abstellen, sollten hingegen aktiv werden und bei ihrer Gesellschaft nachfragen, ob sich Bedingungen zu ihren Gunsten anpassen lassen.
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