Wann Kunden beim Gesundheitscheck eine (überstandene) Covid-Infektion angeben müssen

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Long-Covid ist auch für Versicherer ein großes Risiko. Selbst wenn im Fragebogen nicht ausdrücklich nach einer Infektion mit Sars-Cov2 gefragt wird, kann Interessenten daher eine Anzeigepflicht treffen. Die Details sind aber kompliziert.

Auch im dritten Jahr der Pandemie sind valide Zahlen zu Long Covid schwer zu bekommen. Erste Studien deuten allerdings daraufhin, dass etwa zehn Prozent der Menschen, die sich mit einer Omikron-Variante infiziert haben, auch nach der eigentlichen Krankheit noch mit gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen haben. Wiederum die Hälfte dieser Personen ist leidet so stark, dass sie den Alltag nicht mehr wie gewohnt bewältigen können.

Doch was bedeutet das für so wichtige Versicherungen, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?

Zunächst die gute Nachricht: Betroffene, die bereits vor ihrer Infektion eine solche Police besaßen, sind für den Fall eine Berufsunfähigkeit durch Long Covid normalerweise abgesichert. Denn die Leistungen der Versicherung sind in der Regel nicht auf bestimmte Krankheitsbilder beschränkt. Vielmehr liegt eine Berufsunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinne immer dann vor, wenn ein Kunde in seinem zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall mindestens sechs Monate lang nicht mehr wie gewohnt arbeiten kann.

Corona-Infektion und Gesundheitscheck

Wer hingegen nach einer überstandenen Infektion einen neuen Vertrag abschließen will, der hat oft ein Problem.
Schuld sind die Gesundheitsfragen, die Interessenten vor dem Erwerb einer Police beantworten müssen. Meist werden hier auch Angaben zu Infektionserkrankungen verlangt. Antragsteller müssen dann eine überstandene Covid-Erkrankung angeben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Gesellschaft im Fall einer Berufsunfähigkeit die Leistung verweigert.

Ein absolutes K.O.-Kriterium ist eine überstandene Corona-Infektion zwar nicht. Wer einen leichten Verlauf hatte und folgenlos genesen ist, hat in der Regel keine Probleme, einen Vertrag zu erhalten. Probleme kann es allerdings bei schwereren Verläufen und längerfristigen Beschwerden geben.

Je nach Gesellschaft müssen Interessenten dann mit Leistungsausschlüssen und anderen Erschwernissen rechnen. Vielfach belegen die Gesellschaften Genesene etwa mit einer Wartezeit, um die individuellen Langzeitfolgen besser abschätzen zu können. Diese Wartezeiten schwanken, je nach Anbieter, meist zwischen drei Monaten und einem Jahr. Wer bereits an Long Covid leidet, läuft aktuell sogar Gefahr, eine Ablehnung als „nicht versicherbar“ zu erhalten.

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