Corona-Spätfolgen: Wann Long Covid zum Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung wird

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Atemnot und Erschöpfung, aber auch Depressionen und Angststörungen sind typische Spätfolgen einer Covid-19-Infektion. Viele Betroffene leiden so schwer, dass sie dauerhaft nicht arbeiten können. Doch sind Long-Covid-Fälle ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Auch mehrere Monate nach einer Erkrankung an Covid-19 können Menschen an den Folgen der Virusinfektion leiden. Am häufigsten berichten Betroffene über anhaltende Müdigkeit und schnelle bzw. ausgeprägte Erschöpfung („Fatigue“). Hinzu kommen vielfach Denk- oder Konzentrationsstörungen sowie Schwierigkeiten, sich Dinge zu merken und schwierige Zusammenhänge zu erfassen. Die Betroffenen sind dadurch in ihrer Leistungsfähigkeit, insbesondere im Beruf oder der Familie, deutlich eingeschränkt. Zudem erkranken viele Menschen nach einer überstandenen Corona-Infektion an Depressionen und Angststörungen.
Dieses Phänomen ist inzwischen als Long Covid bzw. Post-Covid-19-Syndrom bekannt. Von „Long Covid“ sprechen Ärzte, wenn die Symptome mehr als vier Wochen nach Infektion oder Erkrankung anhalten. Das „Post-COVID-19-Syndrom liegt vor, wenn die Beschwerden länger als zwölf Wochen bestehen, oder neue Symptome und Gesundheitsschäden auftreten, die sich auf andere Weise nicht erklären lassen.
Für die betroffenen Patienten, aber auch für deren Familien sind solche nicht enden wollenden Krankheitsverläufe oft eine emotionale und finanzielle Zerreißprobe. Denn wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet, sind die Betroffenen auf Ersatzleistungen der (Sozial)-Versicherungen angewiesen – und die liegen meist deutlich niedriger als das eigentliche Gehalt.

Long Covid wird behandelt, wie andere Krankheiten auch

Immerhin: Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann die Finanzlücke unter Umständen schließen. Und zwar dann, wenn die typischen Bedingungen für einen Versicherungsfall erfüllt sind.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist das der Fall, wenn der Kunde seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Tückische Details können den Rente kosten

Wie so oft im Versicherungsrecht kommt es aber auch hier auf die individuellen Vorgaben des einzelnen Vertrages an. Sind dort zum Beispiel psychische Erkrankungen als BU-Ursache ausgeschlossen, könnte ein Patient, der Post-Covid an einer Depression erkrankt, Probleme mit der Versicherung bekommen.
Im Zweifel lohnt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschalten, um bei der Antragstellung keine Fehler zu machen.

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