Lohnt sich eine private Unfallversicherung für Kinder?

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Und wenn ja, was ist beim Abschluss zu beachten?

Diese Fragen stellen sich irgendwann im Leben wohl die meisten Eltern. Aus gutem Grund: Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass Unfallverletzungen nach wie vor eine große Gesundheitsgefahr für Kinder und Jugendliche darstellen. Zwar werden die meisten Betroffenen danach wieder völlig gesund. Doch es gibt eben auch die tragischen Fälle, in denen das nicht so ist.

Kinderunfallversicherung ist nicht ausreichend

Um für diesen Ernstfall zumindest finanziell vorzusorgen, setzen viele Eltern nach wie vor auf eine private Unfallversicherung für ihre Sprössling. Deren Leistungen scheinen auf den ersten Blick genau das zu sein, was lebhafte Kinder brauchen. Doch ist das wirklich so?

Die Unfallversicherung zahlt, wie der Name schon sagt, nur dann, wenn der Nachwuchs nach einem Unfall Invalide wird.  Schulbeispiele: Ein Kind wird von einem Auto angefahren, stürzt mit dem Fahrrad oder wird beim Hockey so schwer verletzt, dass es bleibende Schäden davonträgt.

Wird ein Kind hingegen zum Pflegefall, weil eine schwere Krankheit nicht mehr ausheilt, blieben die dringend benötigten Leistungen aus. Und genau das ist fatal. Denn das Risiko einer krankheitsbedingten Invalidität ist – statistisch betrachtet – deutlich höher als das Risiko dauerhaft beeinträchtigt zu bleiben.

Unabhängige Experten warnen daher seit langem, dass der Schutz der Kinderunfallversicherung zu kurz greift und empfehlen Eltern stattdessen den Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung. Die Police sichert die Invalidität sowohl bei einem Unfall als auch bei Krankheit ab.

Ab wann ist eine Kinderinvaliditätsversicherung sinnvoll?

In der Regel lassen sich Verträge zwischen dem ersten Geburtstag und dem 14. oder sogar 16. Geburtstag eines Kindes abschließen. Sie laufen dann mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Für einen optimalen Schutz sollten Eltern den Vertrag möglichst früh unterzeichnen. Das gilt auch deshalb, weil etwaige Entwicklungsstörungen oder Krankheiten Leistungsausschlüsse nach sich ziehen können – oder sogar dazu führen, dass der Versicherer den Vertragsschluss ganz ablehnt.

Wichtig ist es zudem, einen Tarif zu wählen, der möglichst umfassende Leistungen anbietet und zum Beispiel auch dann bezahlt, wenn der Sohn oder die Tochter wegen einer psychischen Erkrankung invalide wird.

Möglichst wenig Angriffsfläche bieten

Wie bei jeder Versicherung, die gesundheitliche Risiken abfedert, sind auch bei der Kinderinvaliditätsversicherung im Vorfeld Fragen zu etwaigen Vorerkrankungen zu beantworten. „Hier sollten Eltern unbedingt die Wahrheit sagen“, rät Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass der Versicherer im Ernstfall die Zahlung verweigert.

Doch selbst wenn der Antrag ordnungsgemäß gestellt wurde, sind Streitigkeiten mit der Versicherung (leider) keine Seltenheit. Der Grund: Die Kinderinvaliditätsversicherung ist mit Blick auf ihre Leistungen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Erwachsene vergleichbar. Wenn die Gesellschaften in der Pflicht sind, wird es also teuer. Dann nämlich wird eine monatliche Rente fällig. Damit das Geld fließt, muss die Invalidität des Sprösslings in der Regel mindestens 50 Prozent betragen – und darüber lässt sich trefflich streiten.

Bei Streit mit Ihrer Unfallversicherung hilft Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht Jürgen Wahl

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Lesetipp: Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll? Was Sie leistet und was nicht

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