Private Krankentagegeldversicherung: Warum mehrere Krankheiten im Jahr oft problematisch sind
Eine aktuelle Studie belegt: Kundenunfreundliche Versicherungsbedingungen können Verbraucher im Ernstfall [...]
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlich am:
10. November 2022
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Eine aktuelle Studie belegt: Kundenunfreundliche Versicherungsbedingungen können Verbraucher im Ernstfall das gesamte Krankentagegeld kosten.
Wer eine private Versicherung über Krankentagegeld abschließt, möchte sich für den Fall absichern, dass er längere Zeit krank ist und deshalb auf Einkommen bzw. Lohnersatzleistungen verzichten muss. Doch so sinnvoll eine Police gerade für Selbstständige, privat Krankenversicherte und besonders gutverdienende Erwerbstätige ist – es gibt ein Problem.
Denn nach den Vertragsbedingungen der Branche können Versicherungsnehmer finanzielle Nachteile erleiden, wenn sie mehrmals im Jahr Krankentagegeld beziehen müssen. Darauf hat jetzt das Beratungsunternehmen Premium Circle hingewiesen.
Einkommen ist nicht gleich Einkommen
Schuld an dem Missstand ist die Tatsache, dass die Gesellschaften maximal das in den vorangegangenen zwölf Monaten bezogene berufliche Nettoeinkommen versichern. Kunden, die in dieser Zeit durchgängig gearbeitet haben, müssen sich wegen dieser Klausel keine Sorgen machen.
Wer allerdings im Jahr vor dem Krankengeldbezug schon einmal gesundheitlich angeschlagen war und deshalb Krankentagegeld oder anderen Lohnersatzleistung erhalten hat, kann eine böse Überraschung erleben.
Der Grund: Diese Zahlungen gelten versicherungsrechtlich nicht als „berufliches Nettoeinkommen“. Sie müssen damit nicht bei der Berechnung des Krankentagegelds berücksichtigt werden und senken damit im Ernstfall die Leistungen der Versicherung.
Nicht alle Gesellschaften nutzen kundenunfreundliche Klauseln zu ihren Gunsten
Doch es gibt auch gute Nachrichten: Nur wenige der 28 untersuchten Gesellschaften stützen sich im Ernstfall auf die für Kunden nachteilhafte Klausel. Allein die Tatsache, dass die Vertragsbedingungen so unklar formuliert sind, ist jedoch schon ein Ärgernis – zumal die Unternehmen sie bei häufigeren Arbeitsunfähigkeiten innerhalb eines Jahres „unternehmensindividuell nach Belieben“ auslegen und interpretieren können.
Sie haben Fragen zur ihrer privaten Krankentagegeldversicherung? Sprechen Sie uns an! Die Rechtsanwaltskanzlei Wahl vertritt Ihre Interessen gegen Versicherungsgesellschaften engagiert und kompetent.
