Private Unfallversicherung: Wenn Eltern die Risiken für Ihre Kinder falsch einschätzen…
…. sind die Folgen oft dramatisch. Private Unfallversicherungen für die Jüngsten können zwar die finanziellen Folgen schwerer Unfälle mildern. Im Ernstfall sollten Eltern allerdings nichts dem Zufall überlassen.
Es ist nicht der Spielplatz. Und auch nicht der Straßenverkehr. Ausgerechnet das eigene Zuhause stellt für Kinder jenen Ort dar, an dem sie die meisten Unfälle erleiden.
Statistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft belegen: Mehr als 60 Prozent aller (schweren) Unfälle ereignen sich hier. Die absoluten Zahlen dazu hat die Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder“ ermittelt. Jahr für Jahr müssen rund 200.000 Kinder nach einem Unfall im Krankenhaus behandelt werden.
Besonders häufig sind dabei Verbrennungen, Verbrühungen, Vergiftungen und Stürze. Die gesundheitlichen Folgen können weitreichend sein und belasten die Kinder oft ein Leben lang. Eltern, die keine private Unfallversicherung für den Filius oder die Tochter abgeschlossen haben, sehen sich dann oft mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Denn die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur für Schäden durch Unfälle auf, die in der Schule oder im Kindergarten bzw. dem Weg dorthin passieren, nicht aber für folgenschwere Geschehnisse in der Freizeit. Wird das Kind durch einen solchen Unfall zum Invaliden, zahlen nur die privaten Gesellschaften.
Im Ernstfall richtig reagieren
Doch auch eine private Unfallpolice ist keine Garantie für Sorgenfreiheit in schweren Zeiten. Um die Ansprüche ihrer Sprösslinge auf eine Invalidenrente und andere Versicherungsleistungen zu wahren, sollten Eltern im Ernstfall nichts dem Zufall überlassen und insbesondere darauf achten, den Unfallschaden fristgerecht zu melden.
Hier lohnt es sich, den Vertrag noch einmal genau zu lesen. Denn das Zeitfenster, dass die Gesellschaften ihren Kunden geben, variiert. Je nach Vertrag kann die Frist nur zwölf oder auch 48 Monate betragen.
Wichtig ist es zudem, frühzeitig einen Arzt ins Boot zu holen, der den Invaliditätsgrad des Kindes bestätigt. Idealerweise sollte aus diesem Attest auch hervorgehen, wann der Arzt die dauerhafte Beeinträchtigung festgestellt hat, wenn dieses Datum nicht mit dem Unfalldatum identisch ist.
Sachkundige Unterstützung von Anfang an
„Da es gerade bei Kindern nicht immer einfach ist, den weiteren Heilungsprozess und die Folgen einer Verletzung abzuschätzen, ist es umso wichtiger, bei der Meldung des Schadens keine Fehler zu machen und die geltenden Fristen zu wahren“, sagt Jürgen Wahl, Anwalt für Unfallversicherungen. Eltern sollten daher nicht nur einen versierten Arzt an ihrer Seite haben, sondern sich auch von einem spezialisierten Juristen beraten lassen.
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