Hochwasserschutz: So funktioniert das Zonierungssystem der Versicherungen

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlich am:

22. August 2023

Teilen:

Nicht jeder Hauseigentümer kann seine Immobilie gegen die Folgen von Hochwasser und Überschwemmungen versichern. Wie die Gesellschaften die Risiken bewerten – und warum schon ein kleiner Bach vor dem Haus ein großes Problem darstellen kann.

Starkregen gehört schon seit langem zu den häufigsten Extremwetter-Situationen in Deutschland. Aufgrund des Klimawandels wird die Zahl der Überflutungen nach heftigen Gewittern oder sintflutartigen Niederschlägen künftig aber noch deutlich zunehmen.

Gerade für Hausbesitzer ist ein ausreichender Versicherungsschutz gegen derartige Naturgefahren daher unerlässlich. Je nachdem, an welchem Standort ein Gebäude steht, können die Kosten und die Versicherungsbedingungen jedoch stark variieren. Denn weil nicht alle Bauten einem vergleichbaren Überschwemmungsrisiko ausgesetzt sind, hat die Versicherungsbranche ein sogenanntes ein Zonierungssystem entwickelt, um das Hochwasserrisiko an unterschiedlichen Standorten zu evaluieren und zu kategorisieren.

Ärger mit der Versicherung?

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und setzen uns seit mehr als zehn Jahren bundesweit für Mandanten ein, deren Versicherer die Leistung verweigern.

Alles im Fluss

Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (kurz ZÜRS) gibt es seit dem Jahr 2001. Es fasst versicherungsrelevante Geodaten zusammen und ermöglicht es den Gesellschaften dadurch, das Risiko von Überflutungen und anderen Naturgefahren zu kategorisieren. Dafür erfassen die Statistiker Jahr für Jahr die Überschwemmungsdaten sämtlicher Wasserwirtschaftsämter und integrieren diese in regelmäßigen Abständen in ihre Datenbank.

Derzeit gibt es in Deutschland vier ZÜRS-Zonen, in die die Versicherer Gebäude einordnen.

  • Gefährdungsklasse 1: Hochwasser nach derzeitiger Datenlage unwahrscheinlich.

  • Gefährdungsklasse 2: Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren.

  • Gefährdungsklasse 3: Hochwasser durchschnittlich einmal in zehn bis 100 Jahren.

  • Gefährdungsklasse 4: Hochwasser mindestens einmal in zehn Jahren.

Auch das Wetter ist wichtig

ZÜRS ermittelt überdies, wie hoch das Risiko einer Immobilie ist, durch Starkregen beschädigt zu werden – und hat dafür drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) entwickelt.

  • SGK 1 (geringere Gefährdung) umfasst Gebäude auf einer Kuppe oder oberhalb eines Hangs.

  • SGK 2 (mittlere Gefährdung) gilt für Gebäude, die in der Ebene oder im unteren beziehungsweise mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in Bach-Nähe stehen.

  • SGK 3 (hohe Gefährdung) umfasst Immobilien in Tälern oder in der Nähe eines Baches.

Was bedeutet die Einordnung in eine ZÜRS-Zone für die Wohngebäudeversicherung?

Jürgen Wahl

In welcher ZÜRS-Zone eine Immobilie steht, hat erheblichen Einfluss auf die Frage, ob und zu welchen Konditionen der Eigentümer das Gebäude versichern kann.

Einige Gesellschaften verweigern bereits für Immobilien in der Gefährdungsklasse drei den Elementarschutz oder verlangen horrende Risikoaufschläge. In der Gefährdungsklasse für ist es fast unmöglich, die eigene Immobilie gegen Überschwemmungen zu versichern.

Probleme mit Ihrer Versicherung?
Wir kämpfen für Ihr Recht!
Bundesweit!

Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt für Mandanten, deren Versicherer nicht zahlen wollen. Vertrauen Sie auf juristische Expertise, Verhandlungsgeschick – und eine ehrliche Einschätzung Ihres Falles.

Ihre Anwälte für Versicherungsrecht