Extremwetter: Diese Versicherungen sind in Zeiten des Klimawandels besonders wichtig

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Experten sind sich einig: Starkregen und Überschwemmungen werden auch in Deutschland immer häufiger. Doch welche Versicherungen zahlen, wenn Hab und Gut durch Hochwasser und Überflutungen zu Schaden kommen?

Schlammmassen im Keller. Durchweichte Möbel. Instabile Wände. Wenn Haus und Keller überflutet werden, sind die Schäden oft immens. Im besten Fall lässt sich die Immobilie trocknen und sanieren. Im schlimmsten Fall muss das Haus abgerissen und neu gebaut werden. Eine gute Versicherung ist dann Gold wert.

Das Problem ist nur: Selbst, wenn die Betroffenen eine Wohngebäude- oder Hauspolice besitzen, ist damit keineswegs gesagt, dass sie ihre Schäden ersetzt bekommen. Denn Überschwemmungsschäden an Haus und Inventar regulieren diese beiden Versicherungen nur, wenn sie mit speziellen Zusatzbausteinen ausgestattet sind.

Naturgefahren gesondert versichern

Standardmäßig bietet die Wohngebäudeversicherung lediglich Schutz bei Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosionen. Der Standard-Schutz der Hausratversicherung umfasst Schäden durch einen Wasserrohrbruch, Brand oder Einbruch beziehungsweise Sturmschäden und auch Hagelschäden.

Wer auch nach Überschwemmungen sicher sein will, muss daher aufstocken und die Hausratversicherung auf solche Naturgefahren ausweiten. Zudem müssen Hausbesitzer sogenannte Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung einbeziehen.

Nur mit diesem Zusatz schützen Kunden ihre Immobilie auch gegen Überschwemmungen und Rückstau-Schäden. Wenn also Wasser von außen in die Ableitungsrohre eindringt und so eine Überschwemmung von Toiletten, Duschen oder Waschbecken verursacht, sind diese Schäden auch versichert.

Vorsicht, Grundwasser!

Etwas anderes gilt, wenn Grundwasser unterirdisch ins Gebäude eindringt. In einer solchen Konstellation zahlen die Versicherungen nicht. Normalerweise. „Etwas anderes kann nämlich gelten, wenn sich Grundwasser mit Oberflächenwasser vermischt und diese Mischung die Überschwemmung verursacht“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach. Kunden, deren Versicherung nach einem Grundwasserschaden mauert, sollten daher die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Überschwemmungsschäden in Anspruch nehmen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Nicht nur Wasserschäden sind versichert

Ebenfalls von der Elementarversicherung umfasst sind Schäden durch Lawinen, Schneedruck oder Erdrutsche, Erdabsenkungen, Starkregen, Erdbeben oder Vulkanausbrüche.

Wichtig: Versicherungen, die Elementarschäden umfassen, müssen sowohl Kosten zur Feststellung des Schadens übernehmen als auch die Wiederherstellung des vorherigen Zustands bezahlen. Damit haben sie auch für die Aufräum- und etwaige Abbrucharbeiten aufzukommen, müssen Reparatur- bzw. Renovierungskosten übernehmen und im Fall sogar den Neubau des Hauses bzw. im Fall der Hausratversicherung, die Wiederanschaffung zerstörten Inventars bezahlen.

Wer nah am Wasser gebaut hat, zahlt mehr

Was Höhe der Prämien angeht, so hängen diese nicht nur von der versicherten Summe ab, sondern auch von der Frage, ob der Kunde im Ernstfall einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bestreitet bzw. ob im Vertrag eine Deckungsobergrenzen festgelegt ist.

Ein weiterer Faktor ist die Lage der Immobilie. Wer in einer Region lebt, die regelmäßig unter Wasser steht, muss deutlich höhere Prämien zahlen als Bewohner von Gebieten, die mit Hochwasser normalerweise keine Probleme haben.

Um herauszufinden, welche Regionen Deutschlands in welche Risikozone fallen, hat die Versicherungsbranche daher ein Zonierungssystem erstellt, und berechnet je nach Gefährdungsklasse eines Ortes den Beitrag für die Elementarversicherung berechnet.

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