Aktuelle Risikoanalyse: Liegt Ihre Immobilie in einem Gefahrengebiet?
Eine neue Studie belegt, dass rund 300.000 in Deutschland in besonders hochwassergefährdeten Gebieten liegen. Das hat auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Ob nach extremen Regengüssen oder Sturmfluten, oder, wenn nach einem extremen Winter die Schneemassen schmelzen: Es gibt viele Gründe, warum Flüsse über die Ufer treten, Keller und Kanalisation volllaufen und Menschen (im schlimmsten Fall) alles verlieren.
Doch wo müssen Immobilieneigentümer am ehesten damit rechnen, Opfer der nächsten Flutkatastrophe zu werden? Das hat nun die VdS Schadenverhütung GmbH im Auftrag des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) ermittelt.
Die Erhebung belegt, dass rund 300 000 Adressen in von Hochwasser bedrohten Gebieten liegen. Dazu zählen die Statistiker sowohl vorläufig gesicherte und amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete als auch die sogenannten Hochwassergefahrenflächen.
Mehr als 65 000 Häuser sind allein in Bayern gefährdet
In absoluten Zahlen gibt es die meisten gefährdeten Adressen in Bayern: Insgesamt 65.517 Häuser befinden sich hier in einem Überschwemmungsgebiet oder einer anderen Hochwassergefahrenfläche. In Baden-Württemberg sind es rund 55 000, in Rheinland-Pfalz fast 36 000 und in Sachsen rund 35 000.
Relativ entspannt stellt sich die Situation hingegen in den drei Stadtstaaten dar: In Bremen stehen nur etwa 400 gefährdete Häuser, in Hamburg 234 und Berlin sogar nur 151.
Geht es um den höchsten Anteil an gefährdeten Adressen in einem Bundesland, ist Sachsen der traurige Spitzenreiter: Hier liegen knapp drei Prozent aller Adressen in Überschwemmungsgebieten, gefolgt von Thüringen mit rund 2,7 Prozent und Rheinland-Pfalz mit zwei Prozent.
Hochwasser-Risiko entscheidet über die Versicherungsfähigkeit
Für Hausbesitzer – und solche, die es werden wollen – sind diese Zahlen enorm wichtig. Sie entschieden vielfach über die Frage, ob, und wenn ja, zu welchen Konditionen sich eine Elementarschadenversicherung abschließen lässt. Denn ob die Gesellschaften einem solchen Antrag stattgeben, hängt nicht nur vom Schadensverlauf der vergangenen Jahre oder Jahrzehnte ab. Viele Versicherer beurteilen die Versicherbarkeit einzelner Gebäude zudem anhand des Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS), das verschiedene Gefährdungsklassen kennt: Von vier für „hohe Gefährdung“ bis eins für „sehr geringe Gefährdung.“
Eigentümer eines Hauses in Gefährdungsklasse 4 müssen, wenn sie überhaupt versichert werden, mit immensen Beiträgen rechnen.
Kommentar von Rechtsanwalt Jürgen Wahl:
Sind Sie aktuell von einem Hochwasser betroffen und haben Probleme mit Ihrer Gebäudeversicherung? Sprechen Sie mich gerne an. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht berate ich Sie kompetent und fair und vertrete Sie, wenn nötig, auch vor Gericht.
Neue Beiträge
Agentur warnt vor leistungsschwachen Tarifen in der Wohngebäudeversicherung31. Juli 2024
Mietkosten für Wohnmobil als Leistung der Hausratversicherung?
26. Juli 2024
Reiserücktrittsgrund – schwierige Schwangerschaft – RA J. Wahl holt Geld für geplatzten Urlaub zurück
17. Juli 2024
Sieg im BU-Nachprüfungsverfahren: Lehrerin gegen Debeka
2. Juli 2024
Einbruchdiebstahl: Wichtiges Urteil des BGH stärkt Rechte der Versicherungsnehmer
19. Juni 2024
Versicherungsrecht Offenbach
Rechtsanwalt bei Wasserschaden?
Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berät Sie gerne bei allen juristischen Problemen mit Ihrer Versicherung.
Wir sind bekannt aus:
Mitgliedschaften: