Mietkosten für Wohnmobil als Leistung der Hausratversicherung?

()

Nach Bränden oder einem Hochwasser sind Wohnungen und Häuser oft unbewohnbar. Hausratversicherungen übernehmen dann für eine gewisse Zeit auch die Übernachtungskosten in einem Hotel oder einer Alternativ-Unterbringung. Über die Details wird aber immer wieder aufs Heftigste gestritten.

Muss ein Versicherungskunde, der durch ein extremes Hochwasser alles verloren hat, in ein Hotel oder eine Ferienwohnung ziehen, um Geld von seiner Hausratversicherung zu erhalten? Oder darf er seine Alternativ-Unterkunft nach seinen persönlichen Bedürfnissen und privaten Befindlichkeiten wählen? Diese Frage musste vor Kurzem das Oberlandesgericht (OLG) Köln entscheiden – und urteilte zugunsten des Versicherten (Az. 9 U 46/23).

Schlamm und Schimmel überall

Im konkreten Fall ging es um eine Familie, die vom Jahrhunderthochwasser im Ahrtal betroffen war. Ihr Wohnhaus war vollständig geflutet worden, weswegen die Eltern nebst Kleinkind und Hund zunächst in einem Ferienhaus in Spanien Zuflucht fanden.

Als sie nach ihrer Rückkehr in die Heimat feststellen mussten, dass das Haus nach wie vor weder Strom nach Heizung hatte und inzwischen auch ein starker Schimmelbefall aufgetreten war, wandten sie sich (erneut) an ihre Hausratversicherung.

Diese teilte per E-Mail mit, sie werde die versicherte Hotelkosten – oder die Kosten einer vergleichbaren Unterkunft – auf Nachweis erstatten. Der ausgezahlte Betrag richte sich dabei nicht nach der Versicherungssumme, sondern werde anhand der Kosten einer adäquaten Unterbringung bemessen.

Wohnen auf Rädern

Die Kunden entschied sich daraufhin, als vorübergehende Bleibe ein Wohnmobil anzumieten. Den Tagespreis von 260 Euro nebst Umsatzsteuer wollte die Versicherung aber nicht übernehmen. Das Argument: Anders als bei einem Hotel stehe bei der Anmietung eines Wohnmobils die Verschaffung einer Reisemöglichkeit im Vordergrund. Zudem sei das Wohnmobil deutlich teurer als ein Wohnwagen, weswegen dessen Anmietung gegen die Obliegenheit verstoßen würde, den Schaden für die Versicherung möglichst gering zu halten.

Die leidgeprüfte Familie ließ sich davon nicht abhalten, zumal es zu dieser Zeit keine Wohnwagen als Alternative gab. Sie schloss folglich einen Jahresmietvertrag über ein Wohnmobil ab. Als die Gesellschaft weiterhin nicht zahlen wollte, verklagte sie die Versicherung, vertreten durch einen Rechtsanwalt.

Sieg in zweiter Instanz

In erster Instant entschied das Landgericht Köln noch zugunsten der Versicherung und wies Klage ab. Das OLG Köln jedoch kassierte diese Entscheidung und verurteilte die Versicherung, dazu, 86.400 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten an den Kunden auszuzahlen.

Der Senat räumte zwar ein, dass ein Wohnmobil gerade durch die Motorisierung deutlich teurer sei, als ein Wohnwagen. Im Rahmen der Erstattung der Unterbringungskosten sei das aber irrelevant.

Wörtlich heißt es in der Entscheidung: „Der Versicherungsnehmer muss keine dem Wohnungsstandard entsprechende Unterkunft finden. Er ist in der Wahl der Unterkunft grundsätzlich frei und darf sich dabei von persönlichen Bedürfnissen und privaten Befindlichkeiten leiten lassen. Bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Grenzen besteht der zugesagte Versicherungsschutz. Danach sind Kosten für die Anmietung eines Wohnmobils als Kosten einer ähnlichen Unterbringung wie Hotelkosten grundsätzlich nach Abschnitt A. § 8 Nr. 1 c VHB 2014 erstattungsfähig.“

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach:

Die Entscheidung ist zu begrüßen. Streitigkeiten um Verstöße gegen die Schadensminderungspflicht sind häufig. Der aktuelle Fall beweist, dass es sich lohnt, auch gegen vermeintlich übermächtige Versicherungen vorzugehen. Auch Sie haben Probleme, weil Ihre Versicherung die Leistung verweigert? Sprechen Sie mich gerne an.

Weitere Beiträge zu Hausratversicherungen
Hausratversicherung Pflicht
Hausratversicherung Diebstahl
Hausratversicherung Hochwasser
Wasserschaden Anwalt – Welche Versicherung bei Starkregen und Überschwemmung zahlt
Hausratversicherung Tresor

Geben Sie uns Feedback

Klicken Sie auf einen Stern um diese Seite zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl:

Bisher keine Bewertungen. Seien Sie der Erste.

Jürgen Wahl Focus TOP Rechtsanwalt 2023 Verischerungsrecht Offenbach

Versicherungsrecht Offenbach

Anwalt für Versicherungsrecht?

Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berät Sie gerne wenn Ihre Versicherung nicht zahlt.

Wir sind bekannt aus:

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein Frankfurter Anwaltsverein Mitgleid im Anwaltverein AG Medizinrecht Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht Anwälte für Ärtzte