Wasser ist nicht gleich Wasser: Welche Versicherungen bei Starkregen und Überschwemmungen zahlen

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Für Hausbesitzer, deren Keller unter Wasser steht, ist dessen Herkunft erst einmal egal. Die Versicherungen hingegen prüfen sehr genau, wo die Überflutung ihren Ursprung nahm. Was Versicherungsnehmer wissen müssen.

Die Spülmaschine ist defekt und setzt die Wohnung unter Wasser. Ein undichtes Heizungsrohr durchnässt Wände und Böden. Ein heftiger Regenguss überflutet die Garage: Wasser hat einen spitzen Kopf und schafft es – mit ausreichend Zeit – selbst in die kleinsten Ritzen. Andererseits kann Wasser auch mit ungeheurer Wucht in Wohnräume eindringen und verheerende Schäden anrichten. Ein guter Versicherungsschutz ist daher (auch und gerade für Immobilienbesitzer) extrem wichtig.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht ist Wasser aber nicht gleich Wasser. Entsprechend brauchen Kunden sehr unterschiedliche Policen, um einerseits Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen abzusichern, und andererseits auch bei Leitungswasserschäden auf der sicheren Seite zu sein.

Was deckt welche Versicherung bei einem Wasserschaden ab?

Die klassische Wohngebäudeversicherung greift immer nur bei solchen Wasserschäden, die das Gebäude selbst oder die damit fest verbundenen Einbauten (etwa Küchen) betreffen. Schäden am beweglichen Mobiliar hingegen gehören in den Bereich der Hausratversicherung.

Weitere Einschränkung: Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur bei Schäden durch Leitungswasser entstehen – also zum Beispiel, wenn nach einem Rohrbruch und Böden durchfeuchtet sind. In einem solchen Fall muss die Assekuranz die Kosten für die Trocknung, Reparatur und Beseitigung der Schäden und Folgeschäden übernehmen.

Nicht von der Standard-Wohngebäudeversicherung umfasst sind hingegen Überflutungsschäden oder solche, die durch den Rückstau von Regenwasser in Abwasserrohren entstehen. Um Naturgefahren wie Starkregen oder Hochwasser mitzuversichern, müssen Kunden daher einen Sondertarif abschließen.

Gleiches gilt für die Gefahr durch ansteigendes Grundwasser: Kommt es auf diese Weise zu Schäden am Gebäude, hilft eine normale Wohngebäudeversicherung nicht weiter – und auch viele Elementarversicherungen passen in diesem Fall.

Wer auf der sicheren Seite ist, sollte daher darauf achten, dass der Vertag ausdrücklich auch aufsteigendes Grundwasser versichert. „Gerade Schäden durch Grundwasser sorgen immer wieder für Streit zwischen Überschwemmungsopfern und ihren Versicherungen“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach. Um Zeit, Geld und Nerven zu sparen, sollten Versicherte in solchen Fällen die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Nur vorbildliche Kunden erhalten Geld

Viele Wasserschäden – zumindest die durch Leitungswasser – lassen sich durch umsichtige Wartung der Anlagen verhindern. Deshalb erwarten die Gesellschaften von ihren Kunden, dass diese regelmäßig ihre Leitungen überprüfen. Wer das nicht tut oder nach einem Wasserschaden nicht für Schadensbegrenzung sorgt und den Haupthahn abdreht, handelt grob fahrlässig – und riskiert damit seinen Versicherungsschutz.

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