Rechtsanwalt Wahl erstreitet Sieg gegen die Axa – und eine sechsstellige Summe für den seinen Mandanten

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Wer nicht nur den Zeitwert, sondern den Neuwert eines zerstörten Gebäudes ersetzt verlangt, muss oft strenge Voraussetzungen erfüllen. Kommt es dennoch zu Streit mit der Wohngebäudeversicherung, sollten Kunden sich durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht vertreten lassen.

Eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung versichert meist nicht nur den Zeitwert, sondern zusätzlich auch den bei Vertragsschluss angegebene Neuwert des Gebäudes („Neuwertspitze“). Vielfach ist diese Leistung allerdings daran gebunden, dass der Kunde die Wiederherstellung des Gebäudes bereits durchgeführt oder sichergestellt hat. Zudem sind Verbesserungen, die den Kunden nach der Rekonstruktion seiner Immobilie besserstellen als vor dem Schaden, nicht durch die Neuwertspitze gedeckt.

Angesichts der immensen Kosten, die der komplette Wiederaufbau – etwa nach einem Brandschaden – verursachen kann, entsteht mit schöner Regelmäßigkeit Streit darüber, wann die in den Versicherungsbedingungen geforderte „Sicherstellung der Wiederherstellung“ erfolgt ist. Auch die Frage, wann eine behördliche Genehmigung für das Bauvorhaben vorliegen muss, bereit immer wieder Probleme.

Genehmigung „sehr wahrscheinlich“

So auch in einem Fall, in dem Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach für seinen Mandanten einen Sieg erstritt. Im konkreten Fall war das Anwesen eines Versicherten teilweise abgebrannt. Unter anderem musste eine denkmalgeschützte Scheune wieder aufgebaut werden. Allerdings plante der Kunde, diese etwas kleiner und mit einigen Veränderungen wieder aufzubauen – die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde galt zum Zeitpunkt der Planung als „sehr wahrscheinlich“.

Die Versicherung zahlte trotzdem nur einen Teil der anfallenden Kosten und argumentierte, die Wiederherstellung der Scheune in gleicher Art und Zweckbestimmung sei nicht innerhalb der maßgeblichen Frist sichergestellt. Unter anderem, weil der Kunde keine Baugenehmigung beantragt habe und die Scheune zudem nicht im Originalzustand wieder aufgebaut werden sollte.
Der Versicherungsnehmer klagte mit Unterstützung von Rechtsanwalt Jürgen Wahl – und sicherte sich auf diese Weise fast 146 000 Euro von seiner Versicherung.

Nach Würdigung der gesamten Umstände entschied das Landgericht (LG) Darmstadt, dass der Eigentümer der Scheune so umfassende Planungen und Investitionen vorgenommen hatte, dass keine vernünftigen Zweifel an einer vollständigen Wiederherstellung bestanden.

Auch die Tatsache, dass die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung erst nach Ablauf der Frist erteilt worden war, änderte daran nichts.

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:

Ob eine Versicherung – etwa nach einem Brandschaden – den Neuwert der Immobilie ersetzen muss, hängt maßgeblich von der Sicherstellung der Wiederherstellung ab. Häufig wenden Versicherungen jedoch (zu Unrecht) ein, dass eine Sicherstellung zu verneinen sei. In diesem Fall sollten Kunden zeitnah die Dienste eines Fachanwalt für Versicherungsrecht in Anspruch nehmen.

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