Fatale Versicherungslücken vermeiden

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Wer „nur“ zu Hause ist und die Kinder versorgt, bekommt dafür meist kein Gehalt – und muss entsprechend auch sein Erwerbseinkommen nicht versichern. Dieser fatale Irrtum ist noch immer weit verbreitet. Doch wer so denkt, riskiert viel. Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch und gerade für Hausfrauen und -männer so wichtig ist.

„Das bisschen Haushalt macht sich von allein…“ Schon im Jahr 1977 feierte Schauspielerin Johanna von Koczian mit ihrem ironischen Schlager über das vermeintlich entspannte Leben von Hausfrauen Erfolge. Dabei gilt damals wie heute: Wer daheim den Laden schmeißt und sich auch noch um die Kinder kümmert, verdient zwar meist kein Geld. Er oder sie hat aber einen echten Knochenjob – und ist für die Familie unentbehrlich.
Das wird den anderen Familienmitgliedern spätestens bewusst, denn die Vollzeithausfrau oder der Vollzeithausmann einmal ausfallen. Meist bleibt dann von heute auf morgen der Kühlschrank leer, die Wäscheberge wachsen gen Himmel, die Hausaufgabenbetreuung bricht weg und die allgemeinen hygienischen Bedingungen zu Hause verschlechtern sich rapide.
Vor allem Familien mit kleinen Kindern stehen vor schwerwiegenden Problemen, wenn die Hausfrau oder der Hausmann berufsunfähig werden. Um die anfallenden Aufgaben dennoch zu erledigen, muss entweder der erwerbstätige Partner beruflich kürzertreten, um den Haushalt zu führen – auch wenn dann ein Teil des Gehaltes wegbricht. Oder es muss eine Fachkraft her. Die allerdings ist anders als Mutti oder Vati nicht zum Nulltarif zu haben, sondern kostet schnell 2000 bis 3000 Euro pro Monat.

BU für Hausfrauen kann Finanzprobleme lindern

Eine BU-Rente in dieser Höhe ist für Hausfrauen zwar nicht versicherbar. Die meisten Gesellschaften bieten aber zumindest einen Betrag von bis zu 1.000 Euro pro Monat an. Das hilft, den finanziellen Schaden durch den Ausfall des bisherigen Familienmanagers zu begrenzen.
Wie bei jeder Versicherung gilt aber auch hier: Nicht jeder Vertrag ist empfehlenswert.
Wichtig ist es vor allem, darauf zu achten, wie der Versicherer der Wahl den Beruf der Hausfrau definiert. Denn einige Gesellschaften setzen ihn mit dem einer Hauswirtschafterin gleich, die im Wesentlichen putzt, wäscht und kocht. Hausaufgabenbetreuung, Spielen mit den Kindern sowie diverse Fahrdienste zum Reiten, Tennis und Blockflöten-Unterricht hingegen gehören dann aber nicht zum versicherten Berufsbild. Deshalb ist es wichtig, dass die Versicherungsbedingungen denn Beruf der Hausfrau/des Hausmannes explizit als Beruf benennen und anerkennen.

Kommentar von Fachanwalt Jürgen Wahl:

Wer sich in Vollzeit um Haushalt und Familie kümmert, erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe – bekommt dafür aber meist nur wenig Anerkennung und noch weniger Geld. Doch auch wer kostenlos als Hausfrau oder Hausmann schuftet, muss seine Arbeitskraft absichern. Zwar haben Versicherungsgesellschaften und die Rechtsprechung dafür die eine oder andere Hürde errichtet. Mit dem richtigen Vertrag lassen sich drohende Finanzlücken durch den Ausfall des ehrenamtlichen Familienmanagers aber zumindest reduzieren.

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