Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung?

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Aktuelle Zahlen belegen: Auch wer bereits gesundheitliche Probleme hat, kann seine Arbeitskraft noch versichern. Was dabei zu beachten ist und wann ein Rechtsanwalt helfen kann.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt als das wichtigste Produkt, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Zu Recht. Der Verlust der Arbeitskraft aufgrund gesundheitlicher Probleme bedeutet in der Regel auch deutlichen Einkommenseinbußen, die sich ohne private Vorsorge nicht abfedern lassen.
Idealweise sollte eine BU schon in jungen Jahren abgeschlossen werden, wenn der Kunde oder die Kundin noch jung und gesund ist. Der Grund: Um ihre Risiken zu kalkulieren, führen BU-Versicherer vor Vertragsschluss eine Gesundheitsprüfung mit ihren potenziellen Kundinnen und Kunden durch. Wer dann bereits wegen eines Rückenleidens oder psychischer Probleme in Behandlung war, muss damit rechnen, keine Police mehr zu erhalten: Beide Krankheitsbilder gehören zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kulanter als angenommen

Daraus zu schließen, dass jedwede Vorerkrankung den Abschluss einer BU unmöglich macht, wäre allerdings falsch. Das ergibt sich aus einer aktuellen Erhebung des unabhängigen Analysehauses Morgen & Morgen.  Ihr zufolge geben die Gesellschaften zunehmend auch Antragstellern mit gesundheitlichen Problemen einen BU-Vertrag:  Der Anteil der Neukunden mit bestehenden Beschwerden liegt derzeit bei 79,48 Prozent.

Preisaufschläge und Leistungsausschlüsse wegen einer Vorerkrankung müssen Versicherungsinteressenten ebenfalls nur noch selten hinnehmen – der Anteil solcher Vertragsgestaltungen macht nach nicht mal mehr ein Prozent aus.

Deutlich höher liegt der Anteil der Antragstellerinnen und Antragsteller, die tatsächlich eine Absage erhalten. Sie macht derzeit 3,24 Prozent aus.

Entscheidend ist die Umsetzung

Auch wenn es erfreulich ist, dass BU-Versicherungen nicht mehr nur an vollkommen gesunde Interessenten verkauft werden: Was der Vertrag tatsächlich wert ist, zeigt sich immer erst im Leistungsfall. Die aktuellen Zahlen belegen hierbei, dass Versicherer im Vergleich zum Vorjahres-Rating deutlich häufiger das Erreichen des erforderlichen BU-Grades anzweifelten und deshalb die Leistung verweigerten. Betroffene sollten sich in einer Konstellation an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung wenden. Oft genügt schon ein anwaltliches Schreiben, um die Gesellschaft zum Einlenken zu bewegen. Bleiben die Fronten verhärtet, kann ein guter Rechtsanwalt die Rechte der Versicherungsnehmer auch vor Gericht durchsetzen oder einen vorteilhaften Vergleich aushandeln.

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach:

Sie möchten prüfen lassen, ob die Ablehnung Ihrer BU-Rente rechtmäßig war? Sprechen Sie mich gerne an.

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