Was sollte eine leistungsstarke BU-Versicherung im Ernstfall auszahlen?

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Eine gute BU-Versicherung soll die Finanzlücke schließen, die der Wegfall des Erwerbseinkommens reißt und die nicht durch andere Versorgungsleistungen gedeckt wird. Doch wie ermittelt man die passende Summe? Und was geschieht, wenn sich der Betrag im Laufe der Jahre verändert?

Die Wahl einer soliden Gesellschaft und faire Vertragsbedingungen sind elementar für eine gute BU-Versicherung: Vor allem aber müssen die Leistungen stimmen und möglichst passgenau auf die eigene Lebenssituation zugeschnitten sein. Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, die eigene Versorgungslücke richtig zu beziffern.
Wer ermitteln will, wie hoch der eigene Finanzbedarf ist, muss zunächst eine genaue Liste der aktuellen Fixkosten erstellen. Miete, Versicherungen, Kredite, Ausgaben für die Familie, aber auch die klassischen Lebenshaltungskosten und Urlaube sind dabei zu berücksichtigen.
Ist der Bedarf ermittelt, gilt es zu ermitteln, welche Einnahmequellen dem Interessenten zur Verfügung stehen, wenn ihr Arbeitseinkommen wegfällt. Sind Leistungen aus der gesetzlichen Rente oder einem Versorgungswerk zu erwarten? Gibt es eine vermietete Immobilie, die Geld abwirft oder eine private Rentenversicherung? Nur wer diese Posten gegenüber stellt, kann errechnen, welche Rente er braucht und wie die Differenz zwischen Ist- und Sollzustand aussieht.

Heute schon an morgen denken

Hilfe bei der Berechnung bieten auch diverse Tools im Netz, etwa beim Deutschen Institut für Altersvorsorge. Danach bräuchte ein 40-jähriger Arbeitnehmer, der aktuell ein Bruttoeinkommen von 4000 Euro erhält und im Fall der Berufsunfähigkeit die volle Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung erhielte, mindestens 1200 Euro BU-Rente, um seinen Lebensstandard halten zu können.
Allerdings spiegeln die aktuellen Rechnungen stets nur die aktuellen Lebensumstände wider. Gerade junge Kunden, bei denen Familien- und Karriereplanung noch nicht abgeschlossen sind, müssen ihren Vertrag daher so gestalten, dass er auf künftige Veränderungen anpassen lässt. Elementar ist es zudem, dass er die jährliche Inflation ausgleicht, durch die die ursprünglich vereinbarte Rente stetig an Wert verliert. Um das zu erreichen, gibt es zwei Möglichkeiten.

Variante eins: die Nachversicherungsgarantie.

Dieses Instrument ermöglicht es Versicherungsnehmern, bei bestimmten Ereignissen (Hochzeit, Geburt von Kindern, beruflicher Aufstieg) die versicherte Rente zu erhöhen, ohne noch einmal eine Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen.

Variante zwei: die Beitragsdynamik.

Bei diesem Modell verteuern sich die Beiträge regelmäßig um einen bestimmten Prozentsatz und ziehen auch die BU-Rente mit nach oben. Allerdings steigt die Rente nicht im selben Umfang wie die Beiträge. Auch bei der Dynamik entfällt die erneute Gesundheitsprüfung. Welches Modell im Einzelfall das bessere ist, sollten Kunden am besten mit einem unabhängigen Berater klären.

Tipp von Fachanwalt Jürgen Wahl:

Egal ob Dynamik oder Nachversicherungsgarantie: Beide Varianten machen die ohnehin schon teure BU noch kostspieliger. Um die Beitragslast zu senken, sehen manche Verträge daher eine Klausel vor, die eine sogenannte „abstrakte Verweisung“ enthält. Konkret bedeutet das, dass die Versicherung nicht zahlen muss, wenn der Kunde zwar in seinem konkreten Beruf nicht mehr einsatzfähig ist, aber theoretisch noch fähig wäre, in einem anderen – gleichwertigen – Job zu arbeiten. Das klingt zunächst machbar. Allerdings liegt das Risiko, einen solche Anstellung tatsächlich zu finden beim Versicherungsnehmer. Wo immer möglich sollten Interessenten daher auf eine solche Vertragsgestaltung verzichten.

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