Fallschirmspringen und Berufsunfähigkeit?

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Was hat mein Hobby mit der Berufsunfähigkeit zu tun?
– Mehr als viele glauben.

Neben dem Alter, dem Beruf und dem Gesundheitszustand sind auch die Hobbys des Versicherten für die Berechnung der Beiträge ausschlaggebend. Ein Fallschirmspringer lebt gefährlicher als ein Briefmarkensammler. Beim Reiten gibt es häufiger Unfälle als beim Klavierspielen.
Alle Versicherer fragen vor Beginn der Versicherung nach. Sie setzten den Beitrag danach fest, für wie wahrscheinlich sie es halten, dass der Versicherungsnehmer berufsunfähig wird. Da spielt neben dem allgemeinen Gesundheitszustand, der genauen beruflichen Tätigkeit natürlich auch die Freizeit eine Rolle. Für viele Hobbys gibt es Zuschläge bei der Prämie. Das sind zum Beispiel Eishockey spielen, Kampfsportarten, Rafting, Gewichtheben und Tauchen. Einige Versicherungen lehnen eine Versicherung bei manchen Hobbys grundsätzlich ab. Das sind oft Risikosportarten wie Freeclimbing, Skeleton, Motorcross, Motorradrennen. Je nachdem wie gefährlich der BU-Versicherer die Freizeitaktivität einschätzt, kann es zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen vom Versicherungsschutz oder auch einer Ablehnung des Versicherungsantrages kommen.
Wichtig ist immer das wirklich ausgeübte Hobby. Bergsport ist nicht gleich Bergsport. Hier kommt es z.B. darauf an: Wie hoch geht es beim Bergwandern, auf Hochtouren oder Trekking, in welche Länder reist man, wie häufig wird das Hobby ausgeübt und welche Sicherungen werden genutzt.
Eine regelmäßige Abfrage zu den Hobbys machen die Versicherungsunternehmen nicht. Wer also später mit einer gefährlichen Freizeitbeschäftigung beginnt, muss dies nicht ausdrücklich mitteilen. Wenn man eine Freizeitaktivität nicht mehr ausübt, kann man dies der Versicherung mitteilen. Vielleicht wird dann die Prämie verringert. Einen Versuch ist es wert.
Wer jetzt allerdings ein Hobby verschweigt oder den Beginn des Hobbys bewusst nach hinter den Vertragsabschluss legt, geht ein großes Risiko ein. Der Versicherer wird diese Strategie immer als Täuschung bewerten. Es handelt sich um eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und die Versicherung kann eine Zahlung komplett ablehnen. Die Unternehmen werden die Vorgeschichten zu Unfällen immer genau untersuchen.
Wer riskante Hobbys hat, muss die Verträge sehr genau prüfen und eventuell sogar einen speziellen Versicherer suchen. Hier müssen der Markt und die Angebote genau geprüft werden, da einzelne Versicherer ein Hobby unterschiedlich bewerten. Das kann sogar das wichtigste Argument für oder gegen ein Unternehmen sein.
Wer wissen will, ob sein eigenes Hobby versicherbar ist, der muss ganz konkret danach fragen: Es gibt keine Liste, aus der ersichtlich ist, wie alle Versicherer ein Hobby bei der Prüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bewerten. Hilfreich ist dabei eine Risikovoranfrage.

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