Hohe Schadensersatzforderungen gegen Clerical Medical wegen verschwiegener Quersubventionierung
Die Investmentgesellschaft Clerical Medical hat ihre Kunden nur unzureichend über die Quersubventionierung ihrer Fonds aufgeklärt. Dies stellte das Landgericht Darmstadt in seinem Urteil 17 O 529/11 vom 29. Oktober 2013 fest und verurteilte das Unternehmen, einen Schadensersatz in Höhe von 348.347,00 Euro an den Kläger zu zahlen.
Der Versicherungsnehmer hatte im August 2004 sowie im Oktober 2004 gemeinsam mit seiner Mutter jeweils eine kreditfinanzierte Rente namens „Perfomance Plus Rente“ von RentaPlan abgeschlossen, die auch den Abschluss einer britischen Lebensversicherung mit Namen „Wealthmaster Noble“ bei der beklagten Versicherung beinhaltete.
Bei Vertragsschluss hatte der Versicherungsvermittler den Kläger nicht darauf hingewiesen, dass eine Quersubventionierung zwischen einzelnen verwalteten Fonds erfolgen würde und dass sich das Glättungsverfahren nachteilig auf die Rendite der Anlage auswirken könnte. Hinweise hierauf waren auch nicht in den Versicherungsbedingungen oder in den Verbraucherinformationen zu finden.
Das Rentenmodell, das sich u. a. wegen rückläufiger Bonizuweisungen der Clerical Medical und der Schweizer-Franken-Finanzierung zum Verlustbringer entwickelte, wurde bei zahlreichen fremdfinanzierten Rentenmodellen eingesetzt.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Clerical Medical Investmentgesellschaft nun zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 348.347,00 Euro an den geschädigten Versicherungsnehmer.
Da vorliegend mit weiteren geschädigten Anlegern zu rechnen ist, empfiehlt sich für Inhaber einer kreditfinanzierten Rente „Perfomance Plus Rente“ oder einer Lebensversicherung „Wealthmaster Noble“, ihre Ansprüche fachanwaltlich prüfen zu lassen. Dies sollte unbedingt vor Ablauf der 10-Jahres-Höchstfrist erfolgen, die auf den Tag genau mit der Anspruchsentstehung zu laufen beginnt.
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