Warum BU-Versicherungen Kunden (teils) nur noch wenige Gesundheitsfragen stellen….

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Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss im Vorfeld des Vertragsschlusses meist eine Menge Zeit investieren, um die – zum Teil sehr detaillierten Gesundheitsfragen – der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantworten. In der Regel werden dabei nicht nur aktuelle und chronische Erkrankungen wie Diabetes, Herzleiden oder Rückenbeschwerden abgefragt. Interessenten müssen auch Operationen, Krankenhausaufenthalte, psychische Leiden und andere gesundheitliche Probleme der zurückliegenden fünf bis zehn Jahre auflisten, um der Gesellschaft eine möglichst akkurate Risikoanalyse zu ermöglichen.

Da dieser Aufwand viele potenzielle Kunden abschreckt, bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen von Sonderaktionen zum Teil auch Aufnahmeverfahren mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Dabei ist die Menge der abgefragten Gesundheitsinformationen deutlich reduziert, was nicht nur das Verfahren verschlankt, sondern auch greifbare Vorteile für die Kunden bietet.

„Gerade für Interessenten mit bestimmten Vorerkrankungen können solche Verfahren ein enormer Vorteil sein“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach. Weiterer Vorteil: Der Aufwand, um eine BU-Police zu erhalten, ist in solchen Fällen deutlich geringer und der Prozess vom Antrag bis zum (möglichen) Vertragsschluss sehr viel schneller.

Weniger Gesundheitsfragen – geringere Leistung?

Soweit die gute Nachricht. Die schlechte: Meist wenden sich die Versicherer mit diesen Aktionen nur an ausgewählte Berufs- und Altersgruppen, also zum Beispiel junge Akademiker – und damit Kunden, die für die Versicherer besonders attraktiv sind. Zudem begrenzen die Assekuranzen bei solchen Aktionen in der Regel auch die höchstmögliche Rente im Leistungsfall, so dass Kunden typischerweise nur Summen zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Monat versichern können. Das mag für Berufsanfänger noch ausreichend sein. „Gerade bei der angesprochenen Zielgruppe, den (künftigen) Akademikern, reicht das aber in der Regel nicht aus, um die empfohlenen 60 Prozent des Bruttogehalts für den Fall einer Berufsunfähigkeit zu versichern“ warnt Rechtsanwalt Wahl.

Das ist umso problematischer, als Kunden, die solche Aktionsangebote nutzen, oft auch nicht im sonst möglichen Umfang eine Beitragsdynamik vereinbaren können: Letztere sorgt dafür, dass die BU-Rente mit dem Einkommen (und der Inflation) steigt und so auch in der Zukunft einen ausreichenden Schutz gewährt. Viele Aktionsangebote begrenzen den dynamischen Anstieg in solchen Fällen jedoch auf drei Prozent pro Jahr. Zudem bieten längst nicht alle Verträge auch sogenannte Nachversicherungsmöglichkeiten, also die Möglichkeit, etwa bei einem Karriereschub ohne neuerliche Gesundheitsprüfung die Versicherungssumme anzupassen.

Wahrheitspflicht auch bei vereinfachten Gesundheitsfragen

Neben den spezifischen Besonderheiten der Aktionsangebote gilt es zudem zu bedenken, dass auch für den abgespeckten Fragenkatalog gilt: Schummeln bei den Antworten ist streng verboten. „Falschangaben oder das bewusste Verschweigen von relevanten Gesundheitsproblemen berechtigt den Versicherer, im Ernstfall die Leistung zu verweigern“, warnt Rechtsanwalt Jürgen Wahl.

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