Wohngebäudeversicherung: Problemfall Wärmepumpe

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Hauseigentümer, die ihre Immobilie mit einer klimafreundlichen Heizung ausgestattet haben, sollten zeitnah ihren Versicherungsschutz überprüfen: Nur die wenigsten Wohngebäudeversicherungen umfassen automatisch auch die derzeit so beliebten Wärmepumpen.

Wärmepumpen sind eine klimafreundliche Alternative zur Gasheizung. Entsprechend intensiv wirbt deshalb die Politik für die Umrüstung. Mit Erfolg:

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2022 in mehr als der Hälfte der neuen Wohngebäude Wärmepumpen als primäre Heizenergiequelle eingesetzt. Allein von 2021 bis 2022 stieg der Anteil um mehr als sechs Prozentpunkte von 50,6 auf 57,0 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 betrug der Anteil nur knapp ein Drittel.

Versicherungsschutz aktualisieren

Leider lassen die an den Außenwänden der Gebäude installierten Geräte aber nicht nur die Herzen von Umweltschützern höher schlagen, sondern erfreuen sich auch bei Kriminellen wachsender Beliebtheit: In zahlreichen Landespolizeibehörden registrieren die Beamten derzeit eine Zunahme von Diebstählen – und befürchten, dass sich der Trend auch in Zukunft fortsetzen könnte.

Geklaut werden die Geräte sowohl auf Baustellen als auch in bereits bewohnten Gebäuden. Teils holen die Kriminellen die schweren Geräte sogar vom Dach.

Die Opfer stehen nach solchen Taten meist vor mehreren Problemen gleichzeitig. Denn sie müssen sich nicht nur um Ersatz für die entwendete Wärmepumpe kümmern. Vielfach bleiben sie auch auf den Kosten für das geklaute Gerät sitzen. Denn klassische Wohngebäudeversicherungen fühlen sich in solchen Fällen meist nicht zuständig, da sich die Geräte nicht im, sondern vor dem Gebäude befinden. Hausbesitzer sollten deswegen unbedingt überprüfen, ob dieser Heizungstyp von ihrer Versicherung umfasst ist. Wenn nein, sollten sich Kunden um eine nachträgliche Aufnahme des Geräts in die Police bemühen oder einen Zusatzvertrag abschließen.

Sinnvoll ist es zudem, den Dieben die Arbeit so schwer wie möglich zu machen und die Anlagen mit schweren Beschlägen oder Zäunen zu sichern oder eine Alarmanlage zu installieren. Manche Gesellschaften schreiben solche Vorkehrungen sogar ausdrücklich vor.

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:

Sie haben Probleme mit Ihrer Wohngebäudeversicherung oder wollen Ihren bestehenden Vertrag überprüfen lassen? Sprechen Sie mich gerne an!

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