Was netto von der Berufsunfähigkeits-Rente bleibt
Eine privat Berufsunfähigkeitsrente ist für die meisten Menschen unverzichtbar und bietet die dringend benötigte finanzielle Sicherheit, wenn ein Erwerbstätiger vorzeitig seinen Beruf aufgeben muss. Allerdings wird die Rente nicht brutto für netto ausgezahlt. Versicherungsnehmer müssen in ihre Kalkulation sowohl die Begehrlichkeiten des Finanzamts einstellen als auch die Beiträge für die Sozialversicherung berücksichtigen.
Damit eine private BU-Rente effektiv vor finanziellen Verwerfungen schützt, muss sie hoch genug sein, um das wegfallende Einkommen auszugleichen. Wie beim klassischen Gehalt gilt aber auch hier: Entscheidend ist nicht die Bruttosumme, sondern das, was am Ende netto übrigbleibt.
Vor dem Abschluss eines Vertrags müssen sich angehende Versicherungsnehmer daher bewusst machen, wie für Steuern und Sozialabgaben ihre Rente schmälern.
Das Finanzamt bleibt meist bescheiden
Zunächst die gute Nachricht: Auch wenn BU-Renten in den allermeisten Fällen steuerpflichtig sind, halten sich die tatsächlichen Belastungen meist in Grenzen. Darauf weisen die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest hin. Hintergrund ist, dass bei der BU nur der sogenannte Ertragsanteil wird. Für einen 39-Jährigen, der 28 Jahre lange eine BU-Rente bezieht, beläuft sich dieser Vertragsanteil demnach auf 29 Prozent der Rente. Von 1.000 Euro Rente müssen also nur 290 Euro versteuert werden.
Schmerzlicher schlagen meist die Sozialversicherungsbeiträge zu Buche. Denn auch wer nicht mehr arbeiten kann, muss sich kranken- und pflegeversichern. Je nachdem, ob ein Kunde Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist oder in eine private Versicherung einzahlt, ergeben sich unterschiedliche Szenarien.
Versicherungsstatus entscheidet, was von der BU-Rente übrigbleibt
Privat Krankenversicherte zahlen, auch wenn sie berufsunfähig sind, ihre gesamten Beitrage weitere an die Gesellschaft, bei der sich ihren Vertrag geschlossen haben.
Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen ist zu differenzieren.
Wer seinen Lebensunterhalt ausschließlich über die BU-Rente zu bestreiten hat, muss sich freiwillig gesetzlich versichern, kann aber auf die Krankengeldversicherung verzichten. Entsprechend zahlt er statt der sonst anfallenden 14,6 nur 14 Prozent Krankenkassenbeitrag. Hinzu kommt allerdings noch Zusatzbeitrag der eigenen Kasse Kasse (im Durchschnitt 0,9 Prozent) sowie 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung (3,3 Prozent für Kinderlose). Von 1.500 Euro versicherter Rente bleiben so am Ende nur 1.231 Euro übrig, so die Berechnung der Stiftung Warentest.
Besser haben es Kunden, die neben der BU-Rente eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen. Sie können vielfach in die Krankenversicherung der Rentner wechseln und zahlen dann nur auf Beiträge auf die (niedrigere) Erwerbsminderungsrente, Die Rente aus der private BU bleibt hingegen beitragsfrei. Zudem übernimmt in dieser Konstellation die Rentenkasse die Hälfte des Krankenkassenbeitrags.
Fazit von Fachanwalt Jürgen Wahl:
Ob ein Kunde neben der privaten BU noch Leistungen aus anderen Versorgungseinrichtungen bezieht (gesetzliche Rentenversicherung, berufsständisches Versorgungswerk, private Rentenversicherung) wirkt sich auch auf die Höhe der auf die BU-Rente anfallenden Sozialversicherungsbeiträge aus. Maßgeblichen Einfluss hat zudem, ob ein Kunde gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Idealerweise sollten diese Umstände bereits vor Abschluss der BU-Police berücksichtigt und, so gewünscht und möglich, angepasst werden.
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