Berufsunfähigkeitsrisiko für junge Frauen steigt um 30 Prozent

()

Jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland wird mindestens einmal im Leben berufsunfähig. Aktuelle Statistiken zeigen jedoch, wie unterschiedlich die Gefahren in einzelnen Bevölkerungsgruppen verteilt sind. Das könnte auch neue Konflikte mit den BU-Versicherungen auslösen.
Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – und ohne zusätzliche Absicherung den Ruin bedeuten. Denn anders als weithin angenommen, sorgt der Sozialstaat alles andere als fürstlich für jene, die ihren Beruf dauerhaft oder vorübergehen nicht mehr ausüben können. Dabei ist die Zahl der Betroffenen ausgesprochen hoch: Statistisch betrachtet wird jeder vierte Erwerbstätige mindestens einmal im Leben berufsunfähig. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört daher nach einhelliger Meinung unabhängiger Experten zu den wichtigsten Policen überhaupt.
Aktuelle Analysen der Deutschen Aktuarvereinigung sorgen nun jedoch für Unruhe. Denn ausgerechnet junge Frauen müssen ihren Beruf besonders häufig aufgeben oder zumindest eine Zwangspause einlegen: Das BU-Risiko von Frauen bis 40 ist heute um mehr als 30 Prozent höher als noch vor 20 Jahren. Ein Blick in die Daten der Rentenversicherung belegt die Gründe: In dieser Gruppe häufen sich die Schadenfälle aufgrund psychischer Erkrankungen.

Die Gründe für die BU verändern sich

In anderen Alterskohorten sind die Zahlen zwar konstant geblieben oder sogar leicht gesunken. Bei den Hauptursachen für eine BU gibt es hingegen ganz allgemein deutliche Veränderungen.
Waren es Anfang der 1990er-Jahre vor allem körperliche Gebrechen, die Menschen aus dem Beruf drängten, sind es inzwischen überwiegend psychische Leiden, die Erwerbstätige zum Aufgeben zwingen. Fast jeder dritte BU-Leistungsfall geht inzwischen auf psychische Probleme zurück, Tendenz steigend.
Der Versicherungsbranche dürfte das nicht gefallen. Denn die Zahl der BU-Fälle durch psychische Erkrankungen steigt deutlich schneller, als die Zahlen wegen körperlicher Leiden zurückgehen. Die Gesellschaften dürften daher gerade bei Leistungsanträgen wegen Depressionen oder Burn-Outs ganz besonders genau hinschauen und unter Umständen langwierige Prüfungen durchführen, um ihre Kosten möglich gering zu halten.
„Für Kunden, die wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten können und deshalb auf die Leistungen ihrer Versicherung angewiesen sind, kann das extrem belastend sein“, warnt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach. „Sollte die Assekuranz das Prüfverfahren über Gebühr in die Länge ziehen, empfiehlt es sich daher, zeitnah rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.“

Etwas Licht, viel Schatten

Was die Genesungsquoten angeht, zeichnen die aktuellen Zahlen der Statistiker ein gemischtes Bild. Zwar kann ein Teil der Versicherte nach einer BU schneller wieder in den Beruf zurückkehren als noch vor 20 Jahren. 19 Prozent der Betroffenen arbeiten innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Leistungsfall wieder ihrer ursprünglichen Profession. In den 1990-er Jahren waren es nur elf Prozent.
Bei den Versicherten, die die Krankheit drei bis zehn Jahre aus dem Job reißt, haben sich die Quoten hingegen verschlechtert: Konnten früher noch rund 26 Prozent der Erkrankten in diesem Zeitraum wieder arbeiten, sind es nach den aktuellen Zahlen nur 16 Prozent.
„Die Zahlen belegen eindringlich, wie wichtig es ist, im Leistungsfall nichts dem Zufall zu überlassen und sicherzustellen, dass die Versicherung die zugesagte Rente auch tatsächlich bezahlt“, sagt Fachanwalt Jürgen Wahl.

Geben Sie uns Feedback

Klicken Sie auf einen Stern um diese Seite zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl:

Bisher keine Bewertungen. Seien Sie der Erste.

Jürgen Wahl Focus TOP Rechtsanwalt 2023 Verischerungsrecht Offenbach

Versicherungsrecht Offenbach

Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung

Fachanwalt Jürgen Wahl berät Sie gerne bei allen Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung!

Wir sind bekannt aus:

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein Frankfurter Anwaltsverein Mitgleid im Anwaltverein AG Medizinrecht Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht Anwälte für Ärtzte