Sturmschaden: Wenn Efeuranken an der Hauswand den Versicherungsschutz kosten
Eine üppig begrünte Fassade ist ein hübscher Blickfang. Bei einem Unwetter kann sie dem Hauseigentümer allerdings zum Verhängnis werden, wie eine aktuelle Gerichtsentscheidung beweist.
Dass die Eigentümer repräsentativer Häuser an den Fassaden ihrer Immobilien Efeu emporranken lassen, ist nicht ungewöhnlich. Wer sich für eine solche Begrünung entscheidet, sollte allerdings die Risiken kennen, die damit einhergehen. Denn werden die Pflanzen durch einen schweren Sturm erfasst, muss die Wohngebäudeversicherung nicht für den Schaden an der Wand geradestehen.
Diese Erfahrung machte auch ein Immobilieneigentümer aus Nordrhein-Westfalen, dessen Efeuranken von einem Sturm abgerissen worden waren und dadurch die Hauswand erheblich beschädigt hatten. Der Mann forderte von seiner Wohngebäudeversicherung den Ersatz der Reparaturkosten. Die aber verweigerte die Zahlung – und bekam vor Gericht sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz recht.
Keine unmittelbare Einwirkung durch den Sturm
Das OLG Hamm führte aus: Voraussetzung für die Leistungspflicht der Gesellschaft sei es, dass der Sturm entweder unmittelbar auf die versicherte Sache eingewirkt oder Gegenstände auf die Sache geworfen habe. Beides sei vorliegend nicht der Fall. Der Hauseigentümer selbst habe angegeben, dass die Gebäudewand nicht dadurch beschädigt worden sei, dass Luft – sei es als Sog oder als Druck – auf sie eingewirkt habe. Vielmehr habe sie dadurch Schaden genommen, dass der Efeu mit Gewalt von der Fassade abgerissen wurde. Damit aber geht der Schaden nicht auf eine unmittelbare Einwirkung des Sturms auf die versicherte Gebäudewand zurück. Der Efeu selbst ist demgegenüber keine versicherte Sache (Az. 20 U 173/22). Und da Pflanzen dauerhaft mit dem Boden verbunden sind, seien sie als Bestandteil des Grundstücks, nicht aber des versicherten Gebäudes zu qualifizieren.
Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:
Gerade bei Sturmschäden kommt es immer wieder zu Problemen, weil die Versicherung die Leistung verweigert oder verzögert. Als spezialisierter Rechtsanwalt berate ich Sie kompetent und fair, damit Sie Ihre Rechte auch in komplexen Fällen durchsetzen können.
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