Kein Geld für die Versicherungsbeiträge – und nun?
Corona-Kurzarbeit, Pflegezeit wegen der altgewordenen Eltern, Elternzeit, Arbeitslosigkeit wegen Insolvenz des Arbeitgebers. Das Leben verläuft nicht immer in geraden Linien und nach Plan.
Es gibt oft Situationen, wo das Geld etwas knapp ist und vielleicht einige Dinge/Verträge nicht bedient werden können. Was ist also zu tun, wenn die Versicherungsbeiträge kurz- oder längerfristig nicht bezahlt werden können?
Grundsätzlich gilt wer nicht zahlt, erfüllt den Vertrag nicht, damit muss die Versicherung auch nicht leisten. Wer nicht zahlt, den kann das Versicherungsunternehmen abmahnen und im extremen Fall sogar den Versicherungsvertrag kündigen. In diesem Fall wären die bisher gezahlten Beiträge einfach weg. Es gibt Möglichkeiten trotzdem im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rentenzahlung von der Versicherung zu erhalten.
Beitragsfreistellung
Eine weitere Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung. Das bedeutet in Absprache mit der Versicherung muss der Versicherte für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge zahlen. Die Versicherung besteht weiter, allerdings mit einem reduzierten Schutz. Handelt es sich um einen neuen Vertrag kann der Versicherungsschutz auch ganz entfallen. Der Vertrag besteht aber zu den ursprünglichen Bedingungen weiter. Sollte die Beitragsfreistellung länger dauern, meist mehr als 6 Monate, kann eine neue Gesundheitsprüfung notwendig sein.
Beitragsstundung
Besser ist die Möglichkeit der Beitragsstundung. Hier werden die Beitragszahlungen für eine bestimmte Laufzeit aufgeschoben. Die fehlenden Beiträge werden mit künftigen Beitragszahlungen verrechnet und später gezahlt. Bei der Beitragsstundung besteht der volle Versicherungsschutz.
In der Regel muss die Versicherung für diese Möglichkeit einige Zeit bestehen. Wie und unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsstundung möglich ist, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Teilkündigung
Wer langfristig Zahlungsschwierigkeiten hat, kann über eine Teilkündigung nachdenken. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: die Versicherungssumme kann insgesamt reduziert werden, eine dynamische Beitragserhöhung kann ausgesetzt werden, bestimmte Leistungen oder Gefahren können aus dem Vertrag herausgenommen werden. All diese Möglichkeiten haben aber immer einen verminderten Leistungsumfang zur Folge.
Fazit:
Bevor bei finanziellen Schwierigkeiten Beiträge einfach gar nicht gezahlt werden oder die Versicherung überstürzt gekündigt wird, sollten das Gespräch mit der Versicherung gesucht werden oder Sie lassen sich von einer neutralen Stelle beraten.
Oft gibt es Möglichkeiten den Versicherungsschutz trotz finanziellen Schwierigkeiten zu erhalten und die Zahlungsunfähigkeit zu überbrücken.
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