Arbeiten trotz Berufsunfähigkeit: Wie Versicherungsnehmer ihre BU-Rente aufstocken können

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Wer seinen alten Job nicht mehr ausüben kann, ist trotz BU-Rente nicht zur Untätigkeit verdammt. Vor Aufnahme einer neuen Arbeit sollten Versicherungsnehmer jedoch einen Anwalt konsultieren.

Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten einen existenziellen Schutz, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent und mindestens sechs Monate lang nicht mehr ausüben können. Ist dies der Fall, zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente.

Gewisse finanzielle Einbußen werden die meisten Betroffenen während des Rentenbezugs aber dennoch erleiden. Deshalb stellt sich vielfach die Frage, ob es erlaubt ist, während einer anerkannten Berufsunfähigkeit zu arbeiten.

„Zwar ist es durchaus möglich, die BU-Rente durch einen Nebenjob aufzubessern“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Offenbach. Allerdings besteht in solchen Konstellationen stets die Gefahr, dass die Versicherungen versuchen, deswegen die Leistungen einzustellen. Idealerweise sollten sich Versicherte daher vor Aufnahme einer Tätigkeit durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Arbeit neben der BU-Rente ist grundsätzlich erlaubt

Grundsätzlich versichern BU-Policen die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit ihrer Kunden. Können diese der versicherten Profession nicht mehr nachgehen und erhalten deshalb die vereinbarte Rente, hängt die Zulässigkeit eines Zusatzverdienstes von den allgemeinen Versicherungsbedingungen ab.

Vorsicht ist stets geboten, wenn der neue Job eine ähnlich gute Reputation hat, wie der ursprüngliche und der Versicherungsnehmer durch die neue Tätigkeit mindestens 80 Prozent seines früheren Einkommens erzielen kann.

„Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, müsste sich der Versicherte auf den neuen Job verweisen lassen und könnte den Anspruch auf die Rente verlieren“, warnt Rechtsanwalt Wahl. In der Praxis lässt sich aber immer wieder intensiv darüber streiten, ob die neue Tätigkeit tatsächlich mit derselben sozialen Wertschätzung verbunden ist, wie der alte Job.

Auch zur Vergleichbarkeit des Einkommens gibt es immer wieder unterschiedliche Auffassungen.

Im Zweifel erst mal zum Anwalt

Um keine unnötigen Risiken einzugehen, sollten Versicherte mit ihrem Rechtsanwalt daher unter anderem die folgenden Fragen klären:

  • Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
  • Welche Jobs kann ich während einer Berufsunfähigkeit annehmen?
  • Soll ich die Versicherung über meine Nebentätigkeit informieren?

Die Antworten auf diese Fragen können je nach Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen. Eine qualifizierte Rechtsberatung hilft Ihnen, Ihre Rechte richtig einzuschätzen und Streit mit der Versicherung zu vermeiden.

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