Stadt und Kreis Offenbach von Starkregenereignissen in Hessen am häufigsten betroffen
Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben zwischen 2002 und 2017 insgesamt 707 kurze und heftige Starkregenfälle in Hessen Schäden an Wohngebäuden in Höhe von 500,3 Millionen Euro verursacht. Etwa 103.000 Schäden wurden durch die Wohngebäudeversicherer registriert. Besonders betroffen von diesen Ereignissen waren der Landkreis Offenbach mit insgesamt 17 Starkregenereignissen und die Stadt Offenbach am Main mit sieben Starkregenereignissen. Im Gegensatz zum Dauerregen, der über einen Zeitraum von mehr als zwölf Stunden auf einem Gebiet niedergeht, zählen zu Starkregenereignissen kurze, heftige Regengüsse (bis maximal neun Stunden anhaltend). Anders als Dauerregen kommt Starkregen nahezu ohne Vorwarnzeit. Binnen kürzester Zeit ergießen sich große Wassermassen auf ein eng begrenztes Gebiet. Die heftigen Niederschläge sorgen für vollgelaufene Keller, unterspülte Fundamente und durchnässte Wände. Der durchschnittliche Schaden belief sich dabei in der Stadt Offenbach auf 4.733,00 Euro, im Landkreis Offenbach auf 6.894,00 Euro.
Prozentual ausgedrückt waren im Kreis Offenbach 14,59 % und in der Stadt Offenbach 18,78 % aller versicherten Gebäude im Zeitraum 2002 bis 2017 von Gebäudeschäden aufgrund Starkregens betroffen. Der teuerste Einzelschaden an einem Einfamilienhaus in Hessen belief sich dabei auf rund 80.000 Euro.
Beachtlicherweise sind nur etwa 39 % aller Wohngebäude gegen die Folgen extremer Regenfälle mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert, obwohl heftige Regenfälle Häuser bis zur Unbewohnbarkeit beschädigen können.
Nach den Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) muss sich Deutschland bedingt durch den Klimawandel auf zunehmende Extremwetterlagen (wie Hitze oder Starkregen) einstellen. Beachtlich auch: Die meisten Starkregenereignisse traten im Dürrejahr 2018 auf. Besonders in den betroffenen Regionen Stadt Offenbach, Kreis Offenbach, Kreis Gerau, Stadt Wiesbaden und Stadt Frankfurt sind Immobilienbesitzer gut beraten, gegen derartige Elementarereignisse Vorsorge zu treffen, zumal die allgemeine Wohngebäudeversicherung für derartige Schäden in der Regel nicht aufkommt.
Wurde auch Ihr Eigentum durch ein Starkregenereignis oder einen sonstigen Elementarschaden geschädigt? Rechtsanwalt Jürgen Wahl unterstützt Sie bei der Schadensabwicklung. Wenn die Gebäudeversicherung (wie so oft) auf Zeit spielt und Sie mit einem ungünstigen Vergleich abspeisen möchte, sollten Sie unbedingt den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einholen. Rechtsanwalt Wahl ist ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Sach- und Gebäudeversicherung. Er berät und vertritt Versicherungsnehmer bundesweit auf allen Gebieten des Versicherungsrechts.
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