Hamelner Gastronom erringt Etappensieg

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Die Württembergische soll einem Gastronomen aus Hameln eine Entschädigung für die coronabedingte Schließung seines Restaurants zahlen. Das entschied das Landgericht Hannover. Der der Aufschrei der Branche ist laut – und das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen.

Deutschland beginnt mit den ersten, vorsichtigen Lockerungen. Doch die Schäden des langen Lockdowns werden die Gerichte noch lange beschäftigten. Besonders hart getroffen ist die Gastronomie. Das liegt nicht nur an den Zwangsschließungen an sich. Viele Wirte, die sich in der Pandemie auf ihre Betriebsschließungsversicherung verlassen haben, müssen nun vor Gericht ziehen, um ihre Rechte einzuklagen. Etliche mussten dabei schon Niederlagen einstecken, doch immer wieder gibt es auch ermutigende Entscheidungen.
So auch im Fall eines Gastronomen aus Hameln, der vor dem Landgericht Hannover zumindest einen Etappensieg gegen die Württembergische Versicherung errungen hat (Az. 19 O 163/20).
Im konkreten Fall ging es um die coronabedingte Schließung des Schnellrestaurants „Curry Farm“. Dessen Betreiber hatte, wie viele seiner Kollegen, eine Betriebsschließungsversicherung für den Fall abgeschlossen, dass er wegen des Auftretens meldepflichtiger Krankheiten seinen Laden zusperren muss und verlangte nun, in der Pandemie, entsprechende Leistungen von den Assekuranz.
Die allerdings verweigerte die Entschädigung mit dem Verweis, dass in den Klauseln, die die versicherten Erreger auflisteten, Sars-Cov-2 gerade nicht genannt sei, so dass die Folgen der Corona-Pandemie gerade nicht versichert seien.
Welche Krankheiten sind versichert?
Der Wirt wollte das nicht hinnehmen, klagte und bekam Recht. Das Landgericht Hannover sprach dem Gastronomen die begehrten 8.100 Euro Entschädigung zu. Es sei unerheblich, dass das neuartige Corona-Virus beim Vertragsabschluss im Jahr 2019 noch nicht bekannt gewesen sei. „Letztlich geht es nur darum, dass man das Risiko einer Betriebsschließung aufgrund einer Pandemie versichern wollte“, zitierte der NDR einen Gerichtssprecher.
Das letzte Wort in der Sache ist noch nicht gesprochen. Der Versicherer hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Kommentar von Jürgen Wahl, Rechtsanwalt für Betriebsschließungsversicherungen:

Die Pandemie hat dem früheren Nischenprodukt der Betriebsschließungsversicherungen fast über Nacht zu allgemeiner Bekanntheit verholfen – und der Versicherungswirtschaft zu einem Imageproblem. Die versucht nun gegenzusteuern. So hieß es auf der Jahrespressekonferenz des Branchenverbandes GDV, dass Pandemien rein privatwirtschaftlich nicht zu versichern seien. Die Versicherungswirtschaft schlägt daher nun eine Pandemie-Absicherung vor , an der nicht nur die Assekuranzen sondern auch der Staat beteiligt sind. Ob sie damit bei der Politik auf Gehör stoßen wird, bliebt abzuwarten.

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