Gebäudeversicherung: Wie lange muss eine Schadenstelle unverändert bleiben?

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Nach einem Wasser- oder Schneeschaden sehnen die meisten Hauseigentümer den Beginn der Reparaturen herbei. Wer all zu früh die Handwerker bestellt, kann aber Probleme bekommen.

Egal, ob ein Hagelsturm die Dachflächenfenster bersten lässt oder ein Wasserrohrbruch das gesamte Erdgeschoss flutet: Immobilienbesitzer, deren Haus oder Wohnung zu Schaden gekommen ist, wünschen sich meist eine möglichst schnelle Reparatur. Wer sich diesen Wunsch erfüllt, riskiert jedoch Ärger mit seiner Wohngebäudeversicherung. Denn deren Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Kunden bei einem Schaden die Schadenstelle so lange unverändert lassen, bis das Unternehmen den Fall geprüft hat.
Etwas anderes gilt nur, wenn die Versicherung dem Kunden explizit die Freigabe erteilt hat, mit der Reparatur zu beginnen. Doch selbst dann ist Vorsicht geboten. Denn auch über die Frage, ob und wann die Assekuranz eine solche Freigabe erteilt hat, entsteht häufig Streit. Im schlimmsten Fall verweigert der Versicherer die Schadensregulierung ganz oder zum Teil, weil er den Schaden nicht mehr begutachten kann. „Daher ist es ratsam, sich die Freigabe stets schriftlich oder per E-Mail bestätigen zu lassen“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach.

Eine Freigabe bedeutet noch keine Kostenübernahme

Allerdings ist eine Freigabe nicht mehr als ein Etappensieg. Denn auch wenn sie in der Regel eine große Erleichterung bedeutet: Dass die Versicherung für die Reparaturkosten aufkommt, ist damit noch nicht gesagt. Die Gesellschaft bekundet mit der Freigabe vielmehr nur, dass die Reparaturen bereits vor der Begutachtung beginnen dürfen.
Einen gewissen Vorteil haben Kunden bei einem etwaigen Rechtsstreit aber doch: Die Versicherung kann nach einer schriftlich erteilten Freigabe jedenfalls nicht mehr darauf berufen, dass der Kunde das Schadensbild verändert und damit die Feststellung des Schades erschwert oder gar verhindert hat.

Wer schreibt, der bleibt

Um möglichst schnell an ihr Geld zu kommen und Beweise zu sammeln, sollten Kunden die Korrespondenz mit der Versicherung genau dokumentieren. Wichtig ist es zudem, die Schadensmeldung so schnell wie möglich abzusetzen, so präzise wie möglich zu formulieren und die Schäden zusätzlich durch Fotos oder Videoaufnahmen zu illustrieren.
Wichtig ist zudem, dass Kunden unabhängig von einer etwaigen Freigabe stets die Pflicht zur Schadensminderung trifft. Wenn beispielsweise ein schwerer Sturm einen Teil der Dachziegel abgedeckt hat, müssen sie die undichten Stellen im Dach mit einer Plane abdichten (lassen), um Folgeschäden durch Regenwasser zu minimieren. Bei einem Wasserschaden kann der Versicherer verlangen, dass der Kunde in den betroffenen Räumen den Strom abstellt und den Haupthahn schließt – zumindest dann, wenn diese Maßnahmen ungefährlich sind.

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