Hochwasserschutz: So funktioniert das Zonierungssystem der Versicherungen
Nicht jeder Hauseigentümer kann seine Immobilie gegen die Folgen von Hochwasser und Überschwemmungen versichern. Wie die Gesellschaften die Risiken bewerten – und warum schon ein kleiner Bach vor dem Haus ein großes Problem darstellen kann.
Starkregen gehört schon seit langem zu den häufigsten Extremwetter-Situationen in Deutschland. Aufgrund des Klimawandels wird die Zahl der Überflutungen nach heftigen Gewittern oder sintflutartigen Niederschlägen künftig aber noch deutlich zunehmen.
Gerade für Hausbesitzer ist ein ausreichender Versicherungsschutz gegen derartige Naturgefahren daher unerlässlich. Je nachdem, an welchem Standort ein Gebäude steht, können die Kosten und die Versicherungsbedingungen jedoch stark variieren. Denn weil nicht alle Bauten einem vergleichbaren Überschwemmungsrisiko ausgesetzt sind, hat die Versicherungsbranche ein sogenanntes ein Zonierungssystem entwickelt, um das Hochwasserrisiko an unterschiedlichen Standorten zu evaluieren und zu kategorisieren.
Alles im Fluss
Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (kurz ZÜRS) gibt es seit dem Jahr 2001. Es fasst versicherungsrelevante Geodaten zusammen und ermöglicht es den Gesellschaften dadurch, das Risiko von Überflutungen und anderen Naturgefahren zu kategorisieren. Dafür erfassen die Statistiker Jahr für Jahr die Überschwemmungsdaten sämtlicher Wasserwirtschaftsämter und integrieren diese in regelmäßigen Abständen in ihre Datenbank.
Derzeit gibt es in Deutschland vier ZÜRS-Zonen, in die die Versicherer Gebäude einordnen.
- Gefährdungsklasse 1: Hochwasser nach derzeitiger Datenlage unwahrscheinlich.
- Gefährdungsklasse 2: Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren.
- Gefährdungsklasse 3: Hochwasser durchschnittlich einmal in zehn bis 100 Jahren.
- Gefährdungsklasse 4: Hochwasser mindestens einmal in zehn Jahren.
Die gute Nachricht: Mehr als 90 Prozent aller Adressen, die im System erfasst sind, liegen in der Gefährdungsklasse 1. Knapp sechs Prozent fallen in die Gefährdungsklasse 2. Rund ein Prozent der Häuser ordnen die Versicherungsgesellschaften der Gefährdungsklasse 3 zu und ein halbes Prozent der Klasse 4. Die meisten Immobilien in Deutschland sind daher problemlos versicherbar.
Auch das Wetter ist wichtig
ZÜRS ermittelt überdies, wie hoch das Risiko einer Immobilie ist, durch Starkregen beschädigt zu werden – und hat dafür drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) entwickelt.
- SGK 1 (geringere Gefährdung) umfasst Gebäude auf einer Kuppe oder oberhalb eines Hangs.
- SGK 2 (mittlere Gefährdung) gilt für Gebäude, die in der Ebene oder im unteren beziehungsweise mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in Bach-Nähe stehen.
- SGK 3 (hohe Gefährdung) umfasst Immobilien in Tälern oder in der Nähe eines Baches.
Was bedeutet die Einordnung in eine ZÜRS-Zone für die Wohngebäudeversicherung?
In welcher ZÜRS-Zone eine Immobilie steht, hat erheblichen Einfluss auf die Frage, ob und zu welchen Konditionen der Eigentümer das Gebäude versichern kann.
Einige Gesellschaften verweigern bereits für Immobilien in der Gefährdungsklasse drei den Elementarschutz oder verlangen horrende Risikoaufschläge. In der Gefährdungsklasse für ist es fast unmöglich, die eigene Immobilie gegen Überschwemmungen zu versichern.
Neue Beiträge
Warum Kunden bei der Kommunikation mit der Versicherung nichts dem Zufall überlassen sollten25. September 2023
Die Arztanordnungsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Darauf sollten Sie achten
12. September 2023
Erwerbsunfähigkeit: Könnten Sie von 917 Euro pro Monat leben?
11. September 2023
Wasser ist nicht gleich Wasser: Welche Versicherungen bei Starkregen und Überschwemmungen zahlen
30. August 2023
Hochwasserschutz: So funktioniert das Zonierungssystem der Versicherungen
22. August 2023

Versicherungsrecht Offenbach

Anwalt Gebäudeversicherung
Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berät Sie gerne bei allen juristischen Problemen mit Ihrer Gebäudeversicherung.
Wir sind bekannt aus:



Mitgliedschaften:






