Versicherungsrecht: Richtig reagieren bei Unwetterschäden

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65 Liter Regen in gerade einmal zwei Stunden: Im August haben heftige Unwetter auch in Frankfurt/M. große Schäden angerichtet. Was Betroffene jetzt tun müssen, um schnellstmöglich Geld von der Versicherung zu bekommen.

Gestrichene Flüge am Frankfurter Flughafen. Die Feuerwehr im Rhein-Main-Gebiet im Dauereinsatz: Vielen Menschen in der Region ist die Sommerlaune in diesem Jahr gründlich vergangen – auch und gerade wegen immer neuer Unwetter und der dadurch verursachten Schäden.

Glaubt man Klimaforschern und Meteorologen, werden solche Extremwetter-Ereignisse in Zukunft immer häufiger werden. Hausbesitzer sollten daher nicht nur überlegen, wie sie ihr Hab und Gut am besten für Unwetterschäden schützen können. Sie sollten auch ihren bestehenden Versicherungsschutz optimieren.

Wenn es zu einem Überflutungsschaden gekommen ist, gilt es zudem, planvoll vorzugehen, um die Regulierung durch die Versicherung nicht unnötig zu verzögern.

  • Regel Nummer eins bei Unwetterschäden: Erst dokumentieren, dann aufräumen

So verständlich der Wunsch ist, das Chaos nach einem Unwetter möglichst schnell zu beseitigen: Vor Beginn der Aufräumarbeiten gilt es, die Schadensmeldung bei der Versicherung abzusetzen und sich so schnell wie möglich eine Schadensnummer geben zu lassen.

Für diese erste Meldung sind noch keine detaillierten Informationen erforderlich. Diese lassen sich nachreichen (siehe Regel Nummer zwei).

  • Regel Nummer zwei: Beweise sichern

Nach der ersten Schadensmeldung müssen Überschwemmungsopfer möglichst umfassend dokumentieren, welche Schäden ihnen genau entstanden sind. Idealerweise erstellen Sie dazu eine Liste der zerstörten oder beschädigten Gegenstände. Zudem ist es ratsam, Bilder und Videos anzufertigen, bei Bedarf auch aus unterschiedlichen Perspektiven. Wichtig ist zudem, dass auf den Fotos/Videos zu erkennen ist, wann genau die Aufnahmen erstellt wurden.

Mit dem Aufräumen können Betroffene nach der Beweissicherung aber immer noch nicht beginnen. Stattdessen sollten sie die Dinge möglichst unverändert lassen, bis der Versicherer die Stätte des Geschehens besichtigt hat.

  • Regel Nummer drei: Folgeschäden (möglichst) vermeiden

Eine Ausnahme von Regel Nummer zwei gibt es aber doch. Kunden dürfen – und müssen – alles tun, was möglich und zumutbar ist, um ihre Habe vor weiteren Schäden zu bewahren. Deshalb kann es zum Beispiel geboten sein, bei drohenden weiteren Regenfällen zusätzliche Sandsäcke zu stapeln oder undichte Fenster abzudichten. Kommen Kunden dieser Schadensminderungspflicht nicht nach, kann die Versicherung die Regulierung von Folgeschäden verweigern.

  • Regel Nummer vier: Die eigenen Interessen vertreten (lassen)

Versicherungen schicken bei schweren Unwetterschäden oft einen sogenannten Regulierer zu ihren Kunden, um die Situation vor Ort bewerten zu lassen. Versicherungsnehmer sollten in einem solchen Fall stets im Hinterkopf behalten, dass dieser Fachmann im Lager der Versicherung steht und deshalb möglichst wenig Geld bezahlen will. Erscheint die angebotene Regulierung zu niedrig, sollten sie daher einen Fachanwalt für Versicherungsrecht kontaktieren, um ihre Rechte zu wahren.

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